HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Asbest: Wirtschaftliche Verflechtungen

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Korrektes Vorgehen in Ziegenhain
Nach dem Asbestfund in der Berufsschule in Ziegenhain hat der Kreis einen vereidigten Gutachter eingesetzt und das Gebäude vorläufig gesperrt, bis es nachweislich von Asbest gereinigt ist. Das ist angemessen angesichts der Gefährlichkeit von Asbest.

Warum nicht auch in Homberg?
Warum wurde nach den Asbestfunden in den Hallen in Homberg nicht ebenso vorgegangen? Warum wurde der erste Asbestnachweis als unbedeutend abgetan?

Sicherlich wurde aus den Homberger Vorgehen gelernt und jetzt in Ziegenhain ordnungsgemäß gehandelt. Bleibt die Frage, wieso bis heute nicht ebenso konsequent in Homberg gehandelt wird.

Wirtschaftliche Verflechtung zwischen Eigentümer und Kreis
Die Hallen in Homberg gehören dem Forst- und Umweltdienst in Borken. Im Brennholzhof werden unter anderem Holzhackschnitzel herstellt, mit denen verschiedene Schulen im Schwalm-Eder-Kreis umweltschonend beheizt werden.
Der Kreis hat ein Eigeninteresse, die Brennstoffzufuhr nicht zu unterbrechen.

Der Brennholzhof ist eine Betriebsstätte der Recycling- und Umweltdienst GmbH. Eigentümer ist der Forst- und Umweltdienst, der als gemeinnütziger eingetragener Verein firmierte, seit 18. Februar 2011 als gemeinnützige GmbH.

Der Verein
Die Kreisverwaltung konnte dem gemeinnützigen Verein Aufträge ohne Ausschreibung geben. Das ist rechtens. Die Gemeinnützigkeit bietet so Wettbewerbsvorteile. Die Gemeinnützigkeit begründet sich nach der Satzung darauf, zusätzliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu fördern und zu schaffen. Der Verein wendet sich dabei insbesondere an jüngere Arbeitslose (…) sowie an schwer zu vermittelnde Arbeitslose.

Der Vorstand des Vereins setzt sich zusammen aus:

Vorsitzender: Helmut Schärfl
stell. vorsitzender: Christian Seeger
Kassierer: Horst Abel,
Schriftführer: Walter Ritter

Der stellv. Vorsitzende betreibt ein Ingenieurbüro und weist auf seiner Homepage mehrere Schulen des Schwalm-Eder-Kreises als Referenzprojekte aus, die er bearbeitet hat.

Der Kassierer ist in leitendet Stellung im Kreis tätig:"Fachbereichsleitung einschl. zentraler Dienste und Jugendhilfeplanung , Allgemeiner sozialer Dienst, Jugendhilfeplanung, Beratung und Aufsicht". Als Bürgerbeauftragter koordiniert er die Termine der Bürgersprechstunde des Landrats.

Der Schriftführer ist ebenfalls Mitarbeiter des Kreises und in der Abteilung des Kassierers tätig.

Aufwandsentschädigungen
Der gemeinnützige Verein "ist selbstlos tätig", wie es in der Satzung heißt. Keine Person darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Andererseits ist in §9, Abs. 9 der Satzung geregelt:
"Der Verein kann den Vorstandsmitgliedern eine jährliche Aufwandsentschädigung von mehr als 500,00 € zahlen." Mit diesem Satz sind Vergütungen in beliebiger Höhe möglich, eine Obergrenze ist nicht mehr festgelegt. Bei einer solchen Regelung kann der Vorstand ein eigenes Interesse an hohen Überschüssen entwickeln, von denen er selbst profitiert. Höhere Kosten für eine ordnungsgemäße Asbestdachsanierung wäre dem abträglich.

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Dokumentation

Aus der Satzung des Forst- und Umweltdienst e.V.

§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein sieht seine Aufgabe in der Förderung und Schaffung zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze im Bereich des Forst-, Natur-, Landschafts- und Umweltschutzes einschließlich landschaftspflegerischer, landschaftsplanerischer sowie ökologisch-beratender Tätigkeiten und Aufgaben im Bereich der Entsorgung.

Als Zielgruppe wendet sich der Verein insbesondere an jüngere Arbeitslose mit schlechten Eingangsvoraussetzungen auf Grund kultureller und familiärer Erziehungs- und Entwicklungsprobleme und sozialer Benachteiligungen sowie an schwer zu vermittelnder Arbeitslose, insbesondere älterer Arbeitslose, Arbeitslose bei denen besondere soziale Schwierigkeiten der Teilnahme am Arbeitsprozess entgegenstehen, Landzeitarbeitslose mit schlechten Eingangsvoraussetzungen.

Diese Zielgruppen sollen durch Angebot von Arbeit, Berufsförderung und seelische Betreuung unterstützt und angeleitet werden.

Der besondere Zweck besteht darin, durch Ausbildung und Arbeit im Forst-und Umweltbereich soziale Verantwortung für das Gemeinwohl zu erlernen und ökologisch sinnvolle und gemeinnützige Arbeit zu erledigen und in diesem Bereich gleichzeitig eine Ausbildung und Wiedereingliederung zu vermitteln.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.

(3) Der Verein ist selbstlos tätig. Er ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet und verfolgt keinen eigenwirtschaftlichen Zweck. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


Ein Kommentar zu “Asbest: Wirtschaftliche Verflechtungen”

  1. Kontrolle

    Gestern war in der HNA zu lesen das die Räume von einer Fachfirma gereinigt wurden und wieder freigegeben wurden. Das alles in einem Zeitfenster von rund 5 Wochen nach dem Asbestfund.

    In Homberg ist immer noch nichts gereinigt oder wieder freigegeben. Nach wie vor sind lediglich die Schilder an den Hallen zu lesen das die Hallen nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter bzw. des Bauaufsichtsamtes betreten werden dürfen.

    Vielleicht hofft der „ökologische“ Vermieter das die Erinnerung an den Asbestfall genauso verblassen wie die aufgehängten Schilder!!!

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