Überschwemmungs-Gebiet: Bauaufsicht schaut weg
Foto: Garten-Grabeland im Überschwemmungsgebiet der Efzeaue zwischen Hohlebachmühle und Bahnhofstraße. Im Vordergrund die Efze.
Im Flächennutzungsplan wird die Efzeaue als Überschwemmungsgebiet gekennzeichnet. In der dazugehörigen Beschreibung heißt es:
2.4.6 Überschwemmungsgebiete
Die Auen der Efze, der Ohe sowie in Teilbereichen der Rinne sind als Überschwemmungsgebiet gemäß § 76 WHG festgesetzt. Die Festsetzung untersagt die Errichtung baulicher Anlagen in dem Gebiet.
Das Überschwemmungsgebiet ist im Flächennutzungsplan als nachrichtliche Übernahme durch Randsignatur dargestellt.
Wie das aktuelle Foto zeigt, kümmert sich in der Bauaufsicht niemand um die Einhaltung der Regelungen im Plan. Wo die Errichtung baulicher Anlagen untersagt ist, findet sich eine wilde Ansammlung von Leichtbauten, Zäunen und Plattenwänden. Es geht dabei nicht darum, ob dieser Anblick gefällt oder nicht, es geht um die Gefahren, die bei Hochwasser aus dem dann weggespülten Materialien entstehen. Die Betreiber der Gärten werden als Erstes den Schaden haben. Durch die Bauten und Zäune wird es zu größeren Überschwemmungsschäden kommen und auch andere Menschen schädigen, da der Durchfluss gesperrt wird und das Wasser höher aufstaut.
Auch das bundesweit gültige Wasserhaushaltsgesetz wird übergangen.
Karte: Ausschnitt aus dem gültigen Flächennutzungsplan.
Wasserhaushaltsgesetz WHG § 76
Überschwemmungsgebiete
an oberirdischen Gewässern(1) Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.
(4) Die Öffentlichkeit ist über die vorgesehene Festsetzung von Überschwemmungsgebieten zu informieren; […] Sie ist über die festgesetzten und vorläufig gesicherten Gebiete einschließlich der in ihnen geltenden Schutzbestimmungen sowie über die Maßnahmen zur Vermeidung von nachteiligen Hochwasserfolgen zu informieren.
Voraussehbare nachteilige Hochwasserfolgen werden nicht vermieden. Die Nutzer des Grabelandes sind anscheinend nicht aufgeklärt worden.
Der nächste Starkregen kann verherende Folgen haben, die durch die vorhandene Bebauung verstärkt werden.
Was nutzen moderne Notfallzentralen und Einsatzfahrzeuge, wenn die einfachtsten Vorkehrungen nicht eingehalten werden?
Man darf gespannt sein, wie die Verantwortlichen versuchen werden, sich bei einem Schadensfall herauszureden.