HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Die Angst vor den Bürgern bei CDU und SPD

Die Angst vor den Bürgern muss bei CDU, SPD und dem Bürgermeister groß sein. Nur so lässt sich erklären, dass er Steuergelder ausgibt, um mit fadenscheinige Schriftssätzen krampfhaft Mängel im Bürgerbegehren zu  konstruieren, die vor keinem Gericht bestehen können.

Hier das Beispiel der Vertrauenspersonen

Die Verfasser der beiden Schriftsätze bemängeln es sei nicht eindeutig, wer wen vertritt.
Der Hessische Landeswahlleiter hat in seinem Musterantrag Vertrauenspersonen und Stellvertreter in zwei Spalten zugeordnet. Im Homberger Antrag ist die Anordnung aus  Platzgründen statt in Spalten in Zeilen erfolgt, statt der Zuordnung nebeneinander ist die Zuordnung untereinander erfolgt.
Was dem Landeswahlleiter ausreichende Klarheit ist, wird von den beiden bezahlten Autoren des Bürgermeisters als ein so schwerwiegender Formfehler bezeichnet, dass daran das Bürgerbegehren scheitern soll.

Antragsmuster Landeswahlleiter

 

Oben: Antragsmuster des Hessischen Landeswahlleiters für Bürgerbegehren.

Unten: Homberger Auflistung der Vertrauenspersonen,
diese sei ein Formfehler, an dem das  Bürgerbegehren scheitern muss.

Homberger Bürgerbegehren

 

 

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5 Kommentare zu “Die Angst vor den Bürgern bei CDU und SPD”

  1. Homberg Fan

    Wenn man bedenkt, was uns die Stadtverwaltung sonst alles zusendet mit der Bitte um Auskunft und Ankreuzen. Da ist das Bürgerbegehren ein Kinderspiel. Selbst die Wahlscheine bei den verschiedenen Wahlen sin komplizierter.
    Was mutet uns hier der Magistrat zu, müssen wir studiert haben, um ein Bürgerbegehren richtig zu deuten?
    Irgendwie wird es jetzt schäbig.
    Und immer mehr Bürger vertreten die Auffassung, dass es hier garnicht mehr um Politik geht sondern um Durchsetzung von Einzelinteressen.

  2. Helene

    Herr Wagner hat doch auch eine Familie, ich frage mich, wo kauft Frau Wagner ein. Wie kommen seine Kinder mit der Beliebtheit ihres Vaters klar, ist diesem Mann denn sein zweifelhafter Ruhm alles Wert? Das was er in Homberg anrichtet wird mit Sicherheit der Überschrift „Wir werden Ihn nie vergessen“ gerecht werden.

  3. Wassermeister

    Liebe Homberger,

    unsere Kommunalpolitiker finden Bürgerengagement immer dann toll, wenn es nicht wider ihrer eigenen Interessen strebt. Da werden Feuerwehrleute mit glitzerndem Blech ausgezeichnet, Seniorenkreise bekommen Gratiskuchen, die Teenies ’nen Jugendclub und der Geschichtsverein ’n Raum als Dorfmuseum. Das sorgt für Ruhe.
    Ansonsten schert man sich einen … um den Bürger- und Wählerwillen!
    Als „Stimmvieh“ sind wir gut zu gebrauchen – zwischen den Wahlen haben wir den Mund zu halten. Und wer es wagt, mit einem Bürgerbegehren aufzumucken, wird juristisch abgekanzelt.

    Steter Tropfen höhlt den Stein, liebe Homberger! Vertretet Eure Meinung mutig und denkt daran: Wir sind in der Überzahl!

    Auch wir Edermünder werden versuchen, unseren Bürgerwillen durchzusetzen – wenn auch unser Bürgerbegehren mit ähnlichen Methoden ausgehebelt werden soll.

    BESSER WASSER – UNS REICHT’S!

    Herzliche Grüße,
    ein Bürger aus „West-Edermünde“

  4. Qualle1978

    Ich habe jetzt auch Angst.
    Werde mich auch von dem „MeisterBürger“ fern halten.
    Mach eine schlechten Eindruck sich mit ihm sehen zu lassen.
    Meine Pizza hole ich mir jetzt auch wo anders.
    Sorry, aber das geht nun nicht mehr.

  5. diabolus ignis

    Zur Kostennennung in einem Bürgerbegehren.

    Da bei einem Bürgerentscheid die Bindungsfrist höchstens 3 Jahre beträgt
    HGO § 8b (7):
    „Der Bürgerentscheid, der die nach Abs. 6 erforderliche Mehrheit erhalten hat, hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses der Gemeindevertretung. Die Gemeindevertretung kann einen Bürgerentscheid frühestens nach drei Jahren abändern.“

    kann sich eine mögliche Aussage zu Kosten (oder wie im Gutachten des RA Blum dargelegt) ein prognostizierter Gewinn auch nur auf diesen Zeitraum von 3 Jahren beziehen.
    Wo will man sonst eine Grenze ziehen ?

    Da für den Ankauf jedoch erst nach dem Ablauf von 5 Jahren überhaupt nur ein möglicher Gewinn prognostiziert wird und dieser noch nicht einmal in Zahlen ausgedrückt wird, kann es für eine Bürgerinitiative auch nicht möglich sein, Kosten darzustellen ( oder Erträge ) die soweit in der Zukunft liegen.

    Das wäre so, als würden alle Kostenvoranschläge die öffentliche Projekte betreffen einschl. ihrer Kosten und Erträge immer richtig.

    Dazu kommt, dass durch die ständigen Veränderungen von Förderrichtlinien und der politisch – wirtschaftlichen Entwicklung die Prognosen auch in diesem Fall nur Kaffeesatzleserei seitens der Verwaltung darstellen.

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