HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Machtdemonstration

BildEinigkeit in der Sache
Das Stromnetz in Homberg soll ab 2012 die Homberger KBG übernehmen. Alle Homberger Parteien sind sich darin einig, so erklärten sie es in der Stadtverordnetenversammlung. So weit so gut.

Da noch kein Vertrag vorliegt, kann man dem auch nicht zustimmen, wie es in der Beschlussvorlage heißt.

Das Energiewirtschaftsgesetz § 46 (Wegnutzungsverträge) schreibt vor, wenn sich mehr Bewerber um das Stromnetz beworben haben, dann sind die Gründe für die Auswahlentscheidung der Stadt zu veröffentlichen. Da sich sieben Unternehmen beworben hatten, müssen auch die Gründe im Beschluss formuliert sein. Herr Pfalz machte auf die Rechtslage ausdrücklich aufmerksam, er verwies auf die Broschüre des Deutschen Städtetages und begründete damit seinen Antrag auf Absetzung des Punktes von der Tagesordnung.

Die Rechtslage berücksichtigend wurde von der SPD ein vermittelnder Antrag formuliert. Sinngemäß: "Der Magistrat wird beauftragt, mit der KBG einen Vertrag auszuarbeiten." Mit dieser Formulierung wäre das Signal gesetzt, es soll mit der KBG zusammengearbeitet werden.

Von Seiten der CDU und FDP wurde angeführt, es seien Musterverträge vorgelegt worden, es habe eine Informationsveranstaltung mit den Bewerbern im Rathaus gegeben, es wäre genug Zeit gewesen sich kundig zu machen, dass all die vorgelegten Papiere der Bewerber rechtlich als Angebote zu werten sind, die durch einen Beschluss erst angenommen werden müssen. Diese wollte die CDU/FDP-Mehrheit nicht verstehen. Aus einem Angebot wird nicht einfach ein Vertrag, da gehören noch viele Klärungsschritte dazu. Erst der unterschriftsreife Vertrag kann abgestimmt werden.

Statt die sachlichen Zusammenhänge und die Auflagen des Gesetzes zu beachten, verließ man sich auf die Eine-Stimme-Mehrheit und lehnte sowohl die Vertagung als auch den vermittelnden Antag ab. Dem Magistrat wurde eine Blankoermächtigung erteilt. Kooperationsbereitschaft gleich Null.

Mit dieser Vorgehensweise wurde die eigene Macht demonstriert. Die Folge kann jetzt sein, dass einer der Bewerber gegen diesen Rechtsfehler vorgeht und gegebenenfalls alles aufgehoben wird.

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6 Kommentare zu “Machtdemonstration”

  1. Barolle

    Wieso kann nur ein beteiligtes Unternehmen Beschwerde führen oder eine Anzeige wegen des Verstoßes z.B. § 46 machen? Da sollte doch jeder Bürger als nicht umfassen informierter das recht haben.
    Zumindest mit Beschwerden bei der kommunalen Aufsichtsbehörde solltet ihr nicht geizen.
    Denn steter Tropfen höhlt auch den Stein !

    Warum versucht es nicht mal einer aus den Parteien SPD und Grüne ?

    Immer wird nur im Parlament gejammert.
    Geht hin und erstattet Anzeige – dann sehen die Bürger auch das die, die vorne stehen selbst etwas bewegen wollen und nicht nach dem Motto handeln :

    “ Mir nach – ich folge euch !“

    Derzeit hat man das Gefühl, dass bis auf einmal nur Zauderer, Redenschwinger und um das eigene Image besorgte Bürgervertreter am Werk sind!

  2. Uwe

    „Die Folge kann jetzt sein, dass einer der Bewerber gegen diesen Rechtsfehler vorgeht und gegebenenfalls alles aufgehoben wird.“

    Warum sollte ein Bewerber gegen den Rechtsfehler vorgehen? warum nicht eine der Partein Grüne, SPD die wissen doch von dem Rechtsfehler? ist dies nicht möglich oder wollen sich die Parteien nicht die Hände schmutzig machen?

  3. DMS

    zu 2:
    Bei Ausschreibungsverfahren hat ein Mitbewerber die stärkste Position, da er Schadenersatz geltend machen kann.
    Aus der Sicht der Kommunalaufsicht kann nur der Formfehler gerügt werden, wobei mir nicht bekannt ist, welche weitergehenden Sanktionsmöglichkeiten bestehen. Aus den bisherigen Erfahrungen kann gesagt werden, dass ein neuer Beschluss erforderlich war, der dann das Vergangene „heilte“.
    Die Kommunalaufsicht hat sich schon oft mit den Homberger Vorgängen beschäftigen müssen.

  4. Barolle

    oft ? ist relativ.

    „Bei Ausschreibungsverfahren hat ein Mitbewerber die stärkste Position, da er Schadenersatz geltend machen kann.“

    Das ist doch keine Begründung dafür nicht selbst aktiv zu werden, eher eine faule Ausrede.
    Frei nach dem Motto : Schauen wir zuerst mal wer zuständig ist. Der wird es dann schon richten.

    Vielleicht wird der Konkurrent ja erst durch eine Anzeige wachgeküsst ? Und wird dann auch aktiv?

    Was die Kommunalaufsicht angeht und was die noch kann und darf :
    Warum fragt man seitens der SPD / den Grünen dann nicht was da geht ? Ihr seid doch erfahrene Kommunalpolitiker !
    Wenn ihr schon nicht selbst aktiv werdet – wie soll ein außenstehender Bürger dann erst reagieren.

    Hier im Hingucker ist so viel angerissen worden – da wird es Zeit mal zu all den Themen einen Sachstandsbericht zu liefern.
    Und wenn man nachgefragt hat und bekam keine ergiebige Antwort, dann kopiert man seine Anfrage und stellt sie alle 2 Monate neu oder fragt wann es soweit ist. Schließlich gibt es ja so etwas wie Beamtenpflichten für einen Bürgermeister.
    z. B. zur Solaranlage in Hülsa,
    zur Beschaffung des Radladers und möglicher Aufsplittung eines Auftrages ,
    zu Hessentags und Marktplatzumbaukosten,
    der Bingelbrücke, im Bauausschuss die Aussage des Herrn Vorsitzenden Fröde: 210 000 € Brücke und 15 000 € Nebenkosten aus bereits festgelegten Mitteln.

    Ich kann mir da nicht vorstellen, dass da noch Rechnungen offen sein sollen.
    Und wenn sonstige Positionen offen stehen, dann schlampt aber die Verwaltung unter Führung des Verwaltungschefs ganz gewaltig!

  5. atlantis

    Noch nicht einmal hier, wo augenscheinlich alle Homberger Stadtverordnetenfraktionen an einem Strang ziehen ist man in der Lage den Anschein von Demokratie zu wahren und einen gemeinsamen sauberen Vertrag vorzubereiten. Die Hinterzimmerpolitik wird zum Schaden der Homberger Bürger, trotz schlimmer und kostspieliger Erfahrungen, unbeirrt fortgesetzt.

    Prognose:

    Stadtverordnete, die nicht in der Lage sind ein aussagekräftiges Protokoll zu erstellen, die nicht in der Lage sind fundierte Ausschreibungen auf den Weg zu bringen und die decken dass Fahrtenbücher gefälscht werden, werden auch in diesem Fall versagen. Diesen Schildbürgern wird es nicht gelingen einen sauberen, rechtsicheren Vertrag zum Nutzen der Stadt Homberg abzuschließen. Man kann als Bürger nur hoffen, dass die ortsansässige KBG tatsächlich zukünftiger Stromlieferant wird. Von der KBG ist zu erwarten, dass sie diese Dilettanten nicht so über den Tisch ziehen wird wie es ein Multi tun würde.

  6. Barolle

    @atlantis
    Auch Multis handeln nicht immer nur im Sinne des “ über den Tisch ziehen`s“.

    Und was für den einen eben dies ist, ist für die andere Seite manchmal wirtschaftlich zwingend nötig.

    Denn über den Tisch ziehen kann man, und da gebe ich dir stimmig recht, nur die, die Dummbatze sind und durch ihre Klage hinterher erst belegen, dass sie dumm sind !

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