HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Kontrolleur oder Komplize

Hingucker 1Am 10. April treffen die Stadtverordneten wieder zusammen und treffen Entscheidungen über die Zukunft Hombergs.
Die Hessischen Gemeindeordnung (HGO) beschreibt die Aufgaben der Stadtverordneten in §50 folgendermaßen:

(1) Die Gemeindevertretung beschließt über die Angelegenheiten der Gemeinde, (…)

(2) Die Gemeindevertretung überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen. (…)

(3) Der Gemeindevorstand hat die Gemeindevertretung über die wichtigen Verwaltungsangelegenheiten laufend zu unterrichten (…)

Zwei Aufgaben haben die Stadtverordneten: beschließen und überwachen.
Damit sie das tun können, müssen sie vom Bürgermeister als Sprecher des Magistrats informiert werden.

Wie sieht nun die Praxis aus?

Beschließen

Normalerweise beschließen die Stadtverordneten, und legen damit den Rahmen fest, innerhalb dessen der Bürgermeister und der Magistrat handeln können. Die letzte Verantwortung liegt bei den gwählten Vertretern.
In Homberg kann es aber auch achon einmal umgekehr sein, der Bürgermeister entscheidet und seine Fraktion hebt den Arm. Sehr genau hat das Jochen Schneider in einem Kommentar des Homberger Anzeigers vom 19. 12. 2007 dargestellt:

"Noch am Dienstag (…) ging eine offizielle Pressemitteilung raus, in der Wagner verkündete:’Der Marktplatz bleibt zu!‘ Woher hat er das noch vor dem Parlamentsentscheid so genau gewusst? Dieses Vorgehen hat den schalen Beigeschmack einer nicht vertretbaren Einflussnahme auf die Fraktion. Und das auch noch offiziell? Ein Unding! Dadurch entsteht der Eindruck, die bestimmende Kraft in der Stadtverordnetenversammlung reagiert nur auf Zuruf des Bürgermeisters (…)."

Die CDU und FDP Fraktionen, die sich so vom Bürgermeister dirigieren lassen, verkennen ihre Aufgabe. Sie sind dann auch nicht in der Lage, die zweite Aufgabe zu erfüllen, nämlich die Verwaltung zu überwachen.

Überwachen

Mehrfach hat die CDU/FDP Mehrheit Beschlüsse gefasst, die nachträglich rechtlich beantstandet wurden. Das heißt, sie haben ihre Kontrollfunkion nicht ausgeübt.

1. Bei der Besetzung der Ausschüsse stimmten sie gegen einen Sitz der Grünen in den großen Ausschüssen, obwohl das bereits vom Bundesverwaltungsgericht klar entschieden war, dass alle Parteien im Parlament berücksichtigt werden müssen. Das Verwaltungsgericht Kassel hat das bestätigt. Trotzdem wurde Revision gegen das Urteil eingelegt.

2. In dem Abschlussbericht des Akteneinsichtsausschusses beurteilten die CDU- und FDP-Vertreter die Arbeit des Magistrats als fehlerfrei. Die Kommunalaufsicht war anderer Meinung und forderte, dass der Zweckverband nur nach einem Beschluss der Stadtverordneten die Aufgaben des Stadtumbaus übernehmen darf.

3. Auch zum Magistrat musste die Kommunalaufsicht den Bürgermeister belehren und anweisen, dass alle Mitglieder gleichberechtigt sind und Anspruch auf alle Informationen haben.

Fraktionen, die offensichtlich rechtswidriges Vorgehen der Verwaltung nicht verhindern, sondern ihm noch den Schein der Ordnungsmäßigkeit geben, erfüllen ihre Aufgabe der Überwachung nicht. Sie machen sich zu Komplizen.


Stadtverordnetensitzung Do. 10. April, 19:30 Uhr

Einladung 2008 4Am 10. April können Sie die Stadtverordnetenversammlung verfolgen. Nutzen Sie die Gelegenheit aus erster Hand mitzuerleben wie argumentiert wird. Machen Sie sich Ihr eigenes Bild.

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