HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Machtdemonstration der CDU/FDP

Die lange Nacht der Stadtverordnetenversammlung am 26. März endete mit den Auszug der Fraktionen von SPD und Grünen.

CDU und FDP halten sich und den Bürgermeister nur mit ihrer Ein-Stimmen-Mehrheit über Wasser.
Für Argumente sind sie nicht mehr erreichbar, Begründungen halten sie nicht mehr für nötig. Sie setzen nur noch auf die Macht ihrer knappen Mehrheit. Damit beschließen sie, was sie wollen. Basta!

Einige Beispiele aus der Sitzung:

    Die Tagesordnung sah vor: Vorletzter Tagesordnungspunkt nicht-öffentlich, letzten Punkt wieder öffentlich. Die SPD beantragte bei Sitzungsbeginn die Reihenfolge umzudrehen, damit die Zuhörer nicht warten müssen. Dieser Antrag wurde von CDU und FDP abgelehnt.

    Die CDU brachte während der Sitzung einen längeren Antrag zum Haushalt ein, der Erhöhung von Steuern und Gebühren vorsieht. Das Papier lag den Stadtverordneten nicht vor. Um die verschiedenen Punkte in Ruhe besprechen zu können, beantragte die SPD die Vertagung auf die nächste Sitzung. Dieser Antrag wurde von CDU und FDP abgelehnt.

    Kurz vor Mitternacht beantragen die Grünen wegen der fortgeschrittenen Zeit ein Ende der Sitzung. Dieser Antrag wurde von CDU und FDP abgelehnt.

    Gegen 0:15 Uhr beantragte Dirk Pfalz (SPD) erneut eine Beendigung der Sitzung, er sei seit sechs Uhr in der Frühe auf den Beinen und hätte nicht mehr die notwendige Konzentration für die sachgerechte Auseinandersetzung. Dieser Antrag wurde von CDU und FDP abgelehnt.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

CDU/FDP wollten weiter tagen und die Öffentlichkeit ausschließen, um das Thema Erbbaurecht im Mühlhäuser Feld zu behandeln. Von Seiten der CDU wurde ein Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt. Meine Wortmeldung dazu wurde vom Vorsitzenden zurückgewiesen, mit der Begründung wir wären in einer Abstimmung. Ohne Beratung darf nicht über den Ausschluss der Öffentlichkeit abgestimmt sein. Die Fraktionen von SPD und Grünen verließen daraufhin zusammen mit den Zuhörern den Saal.

Mit einer Pressemitteilung protestiert Bündnis90/Die Grünen gegen diese rechtswidrige Vorgehensweise.

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Dokumentation

Protest gegen Ausschluss der Öffentlichkeit

Abstimmung über nicht öffentliche Sitzung entsprach nicht den gesetzlichen Bestimmungen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die gestrige Stadtverordnetenversammlung aus Protest verlassen. Vorausgegangen war eine Abstimmung über den Ausschluss der Öffentlichkeit, die nicht den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) entsprach. Auf Antrag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Peter Dewald ließ der Stadtverordnetenvorsteher über den Ausschluss der Öffentlichkeit zu Punkt 14 der Tagesordnung abstimmen. Dies wurde gegen die Stimmen von Grünen und SPD beschlossen. Eine Begründung für den Antrag gab es nicht, eine Aussprache wurde vom Stadtverordnetenvorsteher nicht zugelassen.

Dies ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die HGO. Dort ist in § 52 (1) geregelt, dass vor der Abstimmung der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit in nichtöffentlicher Sitzung begründet, beraten und abgestimmt werden muss. Dies wurde nicht zugelassen, auch Einsprüche gegen eine Abstimmung ohne Begründung und Beratung wurden nicht zugelassen.

Bündnis 90/Die Grünen sind der Auffassung, dass alle ab diesem Zeitpunkt getroffenen Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung in einer rechtwidrigen Sitzung getroffen wurden und damit ebenfalls rechtswidrig und ungültig sind. Die gewählte Vorgehensweise ist ein weiterer schwerwiegender Schlag gegen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Stadtverordnetenversammlung. Bedenken und Einwände der Opposition werden von der Mehrheitskoalition CDU/FDP abgebügelt, auch rechtliche Bedenken werden ohne Aussprache beiseite geschoben.

Damit bestätigt sich der Verdacht von Bündnis 90/Die Grünen, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit gerade beim Tagesordnungspunkt Baugebiet Mühlhäuser Feld den Weg zu weiterer Mauschelei öffnen sollte. Die Herrichtung des Baugebiets im Rahmen des Hessentags hat viel Geld gekostet – die Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf, in öffentlicher Sitzung zu erfahren, wie die Vermarktung dieses Baugebiet erfolgen soll.

Anlage: Hessische Gemeindeordnung (HGO), § 52

§ 52 Öffentlichkeit

(1) Die Gemeindevertretung fasst ihre Beschlüsse in öffentlichen Sitzungen. Sie kann für einzelne Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausschließen. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit werden in nichtöffentlicher Sitzung begründet, beraten und entschieden; die Entscheidung kann in öffentlicher Sitzung getroffen werden, wenn keine besondere Begründung oder Beratung erforderlich ist.

(2) Beschlüsse, welche in nichtöffentlicher Sitzung gefasst worden sind, sollen, soweit dies angängig ist, nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden.

Klaus Bölling
Fraktionsvorsitzender


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