Kanalbauzahlen, die stutzig machen
Stadtverordnete und Bürger bekommen die Ausschreibungen für Bauarbeiten der Stadt nicht zu sehen. Umso aufschlussreicher ist es, die knappen Angaben der Ausschreibungsdatenbank anzuschauen um zu sehen, wie plausibel sie sind.
Rohrgräben 2,50 m breit?
1.000 m Rohrgraben für Rohre mit einem Durchmesser von 15 bis 30 cm.
2.500 m² Asphaltdecke und Straßenbau.
Das bedeutet eine Grabenbreite von 2,50 m, um darin Rohre mit einem Durchmesser von 15 bis 30 cm zu verlegen.
Laut DIN EN 1610 ist die Mindestgrabenbreite von dem Durchmesser der zu verlegenden Rohre und der Grabentiefe abhängig.
Bei 30er Rohren ergäbe sich daraus eine notwendige Breite von 0,85 m. Bei einer Grabentiefe bis 4 m eine Mindestbreite von 0,90 m.
2,50 m Grabenbreite ist demnach um mehr als das Doppelte überdimensioniert. Selbst wenn man von einer Grabenbreite von 1,20 m ausginge, wären es immer noch 100 Prozent zu breit bemessen. Das ist nicht nur die doppelt Straßenfläche, die wieder hergestellt werden muss, sondern auch die doppelte Menge Erdaushub und Verfüllung, sofern auch so breit ausgehoben wird.
Die Plausibilitätsprüfung wirft viele Fragen auf. Welche Erklärung gibt es für diese überbreiten und technisch nicht notwendige Asphalt- und Straßenbaumaßnahmen – und wohl auch Grabenbreite?
Quelle: TÜV Süd: Baubegleitendes Qualitätscontrolling
im Kanalbau
