HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Kanalbauzahlen, die stutzig machen

Ausschreibung Kanal Kernstadt

Stadtverordnete und Bürger bekommen die Ausschreibungen für Bauarbeiten der Stadt nicht zu sehen. Umso aufschlussreicher ist es, die knappen Angaben der Ausschreibungsdatenbank anzuschauen um zu sehen, wie plausibel sie sind.

Rohrgräben 2,50 m breit?

1.000 m Rohrgraben für Rohre mit einem Durchmesser von 15 bis 30 cm.

2.500 m² Asphaltdecke und Straßenbau.

Das bedeutet eine Grabenbreite von 2,50 m, um darin Rohre mit einem Durchmesser von 15 bis 30 cm zu verlegen.

Laut DIN EN 1610 ist die Mindestgrabenbreite von dem Durchmesser der zu verlegenden Rohre und der Grabentiefe abhängig.
Bei 30er Rohren ergäbe sich daraus eine notwendige Breite von 0,85 m. Bei einer Grabentiefe bis 4 m eine Mindestbreite von 0,90 m.

 

Grabenbreite ZeichnungMindestgrabenbreite DIN EN 16102,50 m Grabenbreite ist demnach um mehr als das Doppelte überdimensioniert. Selbst wenn man von einer Grabenbreite von 1,20 m ausginge, wären es immer noch 100 Prozent zu breit bemessen. Das ist nicht nur die doppelt Straßenfläche, die wieder hergestellt werden muss, sondern auch die doppelte Menge Erdaushub und Verfüllung, sofern auch so breit ausgehoben wird.

Die Plausibilitätsprüfung wirft viele Fragen auf. Welche Erklärung gibt es für diese überbreiten und technisch nicht notwendige Asphalt- und Straßenbaumaßnahmen – und wohl auch Grabenbreite?

Quelle: TÜV Süd: Baubegleitendes Qualitätscontrolling
im
Kanalbau

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7 Kommentare zu “Kanalbauzahlen, die stutzig machen”

  1. Homberger

    Die in der HAD angegebene Adresse des Magistrats „Obertorstr“ ist nicht korrekt.

    Kriegt man jetzt in Homberg noch nicht mal eine korrekte Adresse auf die Reihe ?

    Die richtige Adresse lautet:

    Postanschrift:
    Magistrat der Kreisstadt Homberg (Efze)
    Rathausgasse 1
    34576 Homberg (Efze)

    Quelle: Homepage der Stadt Homberg
    https://www.homberg-efze.eu/politik-verwaltung/rathaus/

  2. Homberger

    Interessant daran ist, dass, sofern hier nicht sparsam gewirtschaftet wurde, den Mietern der an der Straße liegenden Häuser über die Abwasserkosten Anliegerbeiträge berechnet werden.

    Dabei sind Anliegerkosten allein Sache des Vermieters.

    Das hier noch keine Partei etwas unternimmt ist recht eigenartig.

    Sollte der Umlegungsbeschluss noch aus der zeit der SPD bzw SPD und Grüne stammen, müsste doch die derzeitige Mehrheit von CDU / FDP ein Interesse daran haben dies publik zu machen und zu ändern.

    Von wem wurde wann diese Art der Anliegerbeitragserhebung beschlossen ?

    Noch interessanter ist, dass kein Mieter in Homberg auf seinen Geldbeutel achtet.

    Noch ein Aspekt:
    Der Schwalm-Eder Kreis trägt doch die Kosten der Unterkunft im Bereich ALG II / Grundsicherung / usw. Die müssten doch auch ein Interesse daran haben hier zu sparen?

    Wer weiß Antworten ?

  3. Externer Beobachter

    Antworten zu Homberger:
    Das Kommunale Abgabengesetz sieht verschiedene Möglichkeiten vor, Einnahmen zu erzielen in den Kommunen: Steuern ( ganz wenige wie z.B. Grundsteuer), Gebühren für Gegenleistungen der Kommune ( z.B. für Wasserlieferung, Abwasserentsorgung, Friedhöfe-Nutzung) und Beiträge für den Aufwand einer Kommune für Straßenbauten, Grundhafte Sanierungen von Sraßen, Kanälen und Wasserleitungen.

    Die Kommunen können entscheiden, ob sie bei sogenannten leitungsgebundenen Einrichtungen wie Wasser- und Abwasserleitungen die Finanzierung über laufende Gebühren der Nutzer vornehmen ( mit den Gebühren für die Lieferung von Wasser und Abnahme der Abwasser) oder ob von den Eigentümern der Grundstücke in den Gemeinden Beiträge erhoben werden. Dabei sind die Beiträge “ gerecht“ zu erheben. Das, was von der Rechtsprechung als gerecht angesehen wird muss die Kommune dann umsetzen in ihre Satzungen. Es ist eine ganz schwierige Materie, die Beiträge gerecht zu erheben. Je nach Interessenlage sieht das jeder aus seiner Sicht. Maßstab ist dann jeweils die Grundstücksgröße und die wirtschaftliche Nutzbarkeit der Bebauung oder möglichen Bebauung. Heutzutage eine schwierige Sache, da jeder Eigentümer eines großen Grundstückes auf dem Land mit z.B. wenigen Bewohnern hohe Lasten zu tragen hat, obwohl er manchmal gar nicht weiss, wie er sein großes Grundstück in Ordnung halten soll und es eher als Last empfindet. So sieht jeder die Gerechtigkeit etwas anders.
    Daher entscheiden sich viele Gemeinden für eine Gebührenfinanzierung der Wasser- und Entwässerungsanlagen. Hier merkt der Bürger durch seine verbrauchsabhängigen Zahlungen nicht so massiv auf einmal die Belastungen,weil die Sanierungen mit Krediten finanziert werden, die lange Laufzeiten z.B. 20 Jahre und lange Abschreibungszeiten haben, z.B. 40 oder 50 Jahre. Außerdem trägt jeder Nutzer die Lasten mit, daher auch die Beteiligung der Mieter. Sie wollen ja Wasser haben und die Entwässerung auch und nutzen sie täglich. Der Vermieter stellt das zur Verfügung. Ist es gerecht, wenn er das dann alleine zu zahlen hat?
    Sie sehen, so unterschiedlich kann das betrachtet werden.
    Seit ein paar Jahren verlangt z.B. der Verwaltungsgerichtshof Hessen in Kassel, dass alle Eigentümer/ Nutzer in allen Ortsteilen sich an allen Sanierungsmaßnahmen aller Stadtteile beteiligen, egal, ob in ihrem Ortsteil etwas erneuert wird oder nicht. Begründung: Die Lasten werden gleichmäßig verteilt und alle kommen irgendwann in den Genuss einer breiten Verteilung, auch wenn in ihren Ortsteilen dann gebaut wird.

  4. Homberger

    Lange Rede kurzer Sinn:
    Die Kosten meines Eigentums sollen bitte schön die Mieter mittragen.

    Interessant ist dabei, dass Anliegerbeiträge nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten zählen.

    Hier wird ein eleganter Weg eingeschlagen, die Mieter zu beteiligen.
    Ob das auf der Gewinnseite dann auch der Fall ist ?

  5. Externer Beobachter

    Gebühren und Beiträge müssen und dürfen nur kostendeckend sein!

    Die Länge meines Kommentars tut mir leid, aber um es verständlich zu machen, musste ich leider viel schreiben.

    Sie haben recht: Entweder alleine die Eigentümer belasten oder alle einschließlich Mieter beteiligen.

  6. Homberger

    Lange Rede kurzer Sinn:

    War keine Kritik am Beitrag.
    Erst durch dieseHintergründe und Information war der Schluss“ ….kurzer Sinn“ möglich.

    Die Frage stellt sich: Warum hat man in Homberg diesen Weg beschritten?
    Waren da die Eigeninteressen der Eigentümer im Parlament der Wegbereiter?
    Was versprachen sich die Stadtverordneten von ihrem Beschluss?

    Denn nur die haben diese Vorgehensweise zu verantworten!

  7. Atlantis

    zu 3 Externer Beobachter: sehr gute Erklärung

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