HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Falsche Kostenberechnung für Baumaßnahme Engelapotheke

 

Die Stadt vergab  einen Auftrag an das Architekturbüro WAS, das die drei ersten Leistungsphasen für den Umbau der Engelapotheke bearbeiten sollte.

Leistungsphase 1: Grundlagen ermitteln
Zur Grundlagenermittlung gehört die Bestandsaufnahme über das Schadensbild des Gebäudes. Erst auf der Grundlage des tatsächlichen Ist-Zustandes kann eine Kostenermittlung stattfinden.

Wie sich gezeigt hat, ist die Leistungsphase von der Stadtverwaltung als erbracht angenommen worden.

Es hat sich aber gezeigt, dass die erbrachte Leistung schwerwiegende Mängel aufweist. Die notwendige Schadensermittlung hat nicht in dem Umfang stattgefunden, wie es der Stand der Technik erfordert. Am Tag des offenen Denkmals konnte  man die nur kleinen Untersuchungsfelder sehen. Bei der sichtbaren Verformung des Gebäudes kann das keinen hinreichenden Aufschluss über das Schadensbild geben. Soweit bekannt wurde, sind die Außenwände auch nicht systematisch und Stück für Stück untersucht und dokumentiert worden.

Leistungsphase 2 und 3
In der Leistungsphase 2 erstellte der Architekt einen Vorentwurf, der mehr oder weniger grob die Grundkonzeption vorstellt und dafür die Kosten schätzt.
Wenn der Bauherr dieser Vorplanung zustimmt, meist mit weiteren Ergänzungswünschen, kann die dritte Leistungsphase beginnen.

In der Leistungsphase 3 wird ein Entwurf gezeichnet, bei dem schon die Massen ermittelt und dafür die Kosten berechnet werden. Ob im Magistrat überhaupt über die Vorentwürfe beraten wurde, ist nicht bekannt. Bekannt ist nur, dass das Architekturbüro WAS am Ende einen Komplettpreis genannt, der bei rund 863.000 Euro liegt.


Mögliche Ursachen der falschen Kostenberechnung

Entweder war der Architekt fachlich nicht in ausreichendem Maße dazu fähig, und auch nicht die Bauverwaltung, die die Leistung abgenommen hat.
Oder der Auftrag lautete, die Leistung so auszuführen, dass ein niedriges Kostenniveau genannte werden kann. Die Stadtverordneten konnten der Baumaßnahme in Kenntnis der scheinbar niedrigen Kosten zustimmen.

Hier wäre eine Untersuchung notwendig, um zu klären, wer diese Mangel zu verantworten hat.

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