HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Homberger Black Box

 
Eine Black Box ist ein Kasten, von dem man den Input und den Output kennt. Was dazwischen in dem schwarzen Kasten passiert, ist unbekannt oder nicht von Interesse.

Die Homberger Black Box heißt "Multifunktionszentrum".
Fotomontage: Planungsstand November 2018
 

Input:

1. Das Grundstück Marktplatz 15 für 180.000 Euro, auf dem ein ehemaliger Supermarkt steht, der Anbau daran soll abgerissen werden. Es hatte sich herausgestellt, dass er für das Multifunktionszentrum nicht nutzbar ist, wie es anfänglich dargestellt wurde.

2. Kauf eines weiteren Hauses Holzhäuser Straße 3 für 80.000 Euro, das auch weitgehend abgerissen werden soll.

3. Baukosten in Höhe von 3 Mio. Euro, die zur Sanierung von öffentlichen Einrichtungen gefördert werden. Öffentliche Einrichtungen, die zu sanieren sind, gibt es bisher nicht auf dem Gelände, bisher war es eine private Nutzung.
 

Output:

Räume für zahlreiche Vereine. Die Zahl der Vereine schwankte im Lauf der Zeit. Die wechselnden Vereine zeigen, es gibt kein belastbares Konzept. Es gibt auch keine Aussagen über Folgekosten für die Stadt.

Aber selbst dieses vage Konzept funktioniert noch nicht. Der Bürgermeister will noch die Löwenapotheke und das Haus Holzhäuser Straße 1 dazu kaufen lassen. Dazu ließ er von der Mehrheit der Stadtverordneten beschließen, dass das städtische Vorkaufsrecht ausgeübt werden soll. Diese Gebäude waren gerade von einem Privatmann gekauft worden.

Gegen dieses Vorkaufsrecht legte der Käufer Widerspruch ein. Die Stadt hätte bei der Kreisverwaltung das dafür vorgeschriebene Widerspruchsverfahren einleiten müssen. Das unterließ die Stadt, das Verfahren wurde verzögert. Die Verkäufer warten somit auf ihr Geld, der Käufer muss warten, bis er mit seinen Arbeiten am Haus beginnen kann.

In der Erläuterung zu dem Tagesordnungspunkt am 8. Mai 2019 heißt es in den Unterlagen:

Zur Vermeidung einer langwierigen (verwaltungs-) gerichtlichen Auseinandersetzung wurden Vergleichsverhandlungen mit dem Käufer geführt. Der nunmehr vorliegende Vergleichsvorschlag wird den Stadtverordneten zugeleitet, sobald der Magistrat hierüber beraten hat (voraussichtlich am 03.05.2019).

Diese Darstellung ist falsch. Zu "langwierigen (verwaltungs-) gerichtlichen Auseinandersetzung" kommt es nur, wenn der Bürgermeister die Entscheidung des Widerspruchsverfahren nicht anerkennen würde und stattdessen versuchen sollte, sein Vorhaben mit Hilfe des Verwaltungsgerichts umzusetzen.

Über den Widerspruch ist somit bis heute nicht entschieden worden. Stattdessen setzt der Bürgermeister auf die "gütliche Einigung". Dabei ist es dies Vorgehen, das den Rechtsfrieden stört.

In der Erläuterung zu dem Tagesordnungspunkt am 8. Mai 2019 heißt es in den Unterlagen:

Entscheidung über die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach §§ 24 BauGB ff; hier: Beratung und Beschlussfassung über eine gütliche Einigung hinsichtlich der Liegenschaften Holzhäuser Straße 1, Marktplatz 14 u. 15

Laut Erläuterung sollen die Stadtverordneten dem Vergleichsvorschlag zustimmen.
Es reicht nicht, dass die Stadtverordneten zustimmen, auch die Gegenseite muss den Vorschlag annehmen. Darüber ist bisher nichts bekannt.
Normalerweise wird ein Notarvertrag abgeschlossen unter dem Vorbehalt, dass die Stadtverordneten in der nächsten Sitzung dem Vertrag zustimmen. Warum das hier nicht so läuft, ist nicht erklärlich. Das gehört wohl zum Innenleben in der Black Box.
 

Schon einmal hatte die Stadt noch unter Bürgermeister Martin Wagner versucht, für die Holzhäuser Straße 3 ein Vorkaufsrecht gelten zu machen, ohne eine rechtliche Grundlage dafür zu haben. Der Käufer wurde erst lange hingehalten und gab verärgert auf. Die Stadt konnte dann die Holzhäuser Straße 3 kaufen.
Heute ist der damalige Käufer froh, dass er nichts mehr mit Homberg zu tun hat.

So geht die Stadt mit Investoren um, die in der Altstadt etwas aufbauen wollten.

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