HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Noch mehr Logistik nach Homberg?

KasernengeländeIn dem ausführlichen Bericht über das Gespräch der Bürgerinitiative Holzhäuser Feld mit dem Bürgermeister Martin Wagner wird über die weiteren Ansiedlungspläne des Bürgermeisters berichtet. Danach will Wagner noch weitere Logistikbetriebe nach Homberg ins Kasernengelände holen, weil man auf die Gewerbesteuereinnahmen nicht verzichen kann.

Gewerbesteuer
Gewerbesteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Städte. In Homberg betrug sie 2009 4,3 Millionen Euro. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Ertrag des ortsansässigen Unternehmens. Sind die Unternehmen in der Gemeinde wirtschaftlich erfolgreich, hat auch die Gemeinde höhere Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Von daher ist jede Gemeinde bemüht Unternehmen im Stadtgebiet oder in den immer häufiger vorkommenden gemeinsamen Gewerbegebieten mit anderen Kommunen zu anzusiedeln.

Logistik- oder Produktionsbetriebe
Der Bürgermeister will noch mehr Logistikbetriebe in dem ehemaligen Kasernengelände ansiedeln und nicht im gemeinsamen Gewerbegebiet in Remsfeld, er begründet das mit den notwendigen Gewerbesteuereinnahmen, die Homberg braucht.
Das hoch verschuldete Homberg braucht mehr Einnahmen, das ist richtig. Aber warum soll das mit Logistikunternehmen erfolgen? Gerade das Beispiel Palletways zeigt, dass damit auch Risiken verbunden sein könne. Die drei großen Logistikunternehmen in Homberg haben ihren Firmensitz auch in der Stadt, deshalb fallen die Gewerbesteuern hier an. Palletways ist ein Franchising-Unternehmen mit Sitz in Ratingen, es hat ander Spediteure aus Deutschland unter Vertrag. Wieviel der Gewerbesteuer auf den Standort des Umschlagplatzes Homberg entfallen, ergibt sich aus dem Verteilerschlüssel der vom Finanzamt angewendet wird. Die beiden wesentlichen Kompeneten sind der Lohnanteil und der Umsatz. An den Umladeplätzen der Logistiker, ist die Wertschöpfung gering, sehr viel geringer als in einem Produktionsbetrieb. Es bleibt unverständlich, warum der Bürgermeister sich nur darauf konzentrieren will und sich nicht um Produktionsbetriebe bemüht.

Bei Palletways als ein international tätiges Unternehmen kommt noch das Risiko hinzu, wie die Unternehmensgewinne zwischen den Ländern verschoben werden, um so Steuern zu sparen.

Die Verkehrs- und Lärmbelastungen durch einen Logistikbetrieb sind wesentlich höher als bei einem Produktionsbetrieb, wo im Vergleich nur wenige Transporte für den Warentransport anfallen.

Druckansicht Druckansicht

 


6 Kommentare zu “Noch mehr Logistik nach Homberg?”

  1. Qualle1978

    Ich versteh die ganze Aufregung überhaupt nicht!

    Hat man denn in Homberg das RECHT auf Ruhe?
    Die Bundeswehr ist doch schon seit den 60er Jahren am Ort.
    War denn da immer Ruhe????
    Das Indusrtiegebiet ist auch schon länger da.
    War denn da immer Ruhe????

    Haben die Homberger RUHE gepachtet???

    So nach dem Motto: Überall, aber blos nicht bei MIR!!!

    So ein Schwachsinn!!!

  2. Niccoló

    Wie definiert man in Homberg in Bezug auf die Nähe zum Autobahnanschluß und erst recht in Bezug auf die Nähe zum Flugplatz Calden den Begriff „unmittelbar“?

    Darf man in Homberg den Anschein erwecken, man habe noch etwas zu verkaufen was schon längst verkauft ist (z. B. die bereits umgewandelten Flächen und Gebäude des Behördenzentrums und des Amtes für Bodenmanagement)?

    So ein Schwachsinn, ein solches Angebot in´s Internet einzustellen!

  3. DMS

    zu 1:
    Ja, auch in Homberg gibt es das Recht auf Ruhe. Gerade auch nachts. Homberg ist kein rechtloser Raum, auch hier gelten die Lärmschutzwerte.

    Wie bei drei ortsansässigen Logistikbetrieben zu beobachten ist. findet der Verkehr vor allem abends und nachts statt. Gestörte Nachtruhe gefährdet auf Dauer die Gesundheit.
    Ruhe ist ein Stück Lebensqualität. Es ist eine gesellschaftliche Aufgabe Lärm zu vermindern oder vor ihm zu schützen.

    Wer meint, Lärmreduzierung und Ruhebedürfnis schlecht reden zu müssen, es als Schwachsinn bezeichnet, disqualifiziert sich selbst als ernst zu nehmender Gesprächspartner.

  4. Carpe diem

    Zur Erinnerung:
    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    Artikel 2
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
    Artikel 14
    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen
    Art 20a
    Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
    Art 74 Auszug
    Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete:
    24. die Abfallwirtschaft, die Luftreinhaltung und die Lärmbekämpfung (ohne Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm)

    Hier findet man mehr.
    https://www.bmu.de/laermschutz/rechtsvorschriften/doc/41230.php
    Anmerkung
    Aber auch zu anderen Bereichen des Umweltschutzes wie z. B.
    Gesundheitsgefahren durch Luftverschmutzung oder das Einbringen gefährlicher Stoffe in die Luft wie Asbest usw

    BImSchG
    § 41 Straßen und Schienenwege
    (1) Bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen sowie von Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen und Straßenbahnen ist unbeschadet des § 50 sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.
    (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit die Kosten der Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden.

    § 50 Auszug
    Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete

    § 51 Auszug
    Soweit Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften die Anhörung der beteiligten Kreise vorschreiben, ist ein jeweils auszuwählender Kreis von Vertretern der Wissenschaft, der Betroffenen,

    TA Lärm
    Abschnitt 7.4. Auszug
    7.4 Berücksichtigung von Verkehrsgeräu- schen
    Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrund- stück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die in Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung der Zusatzbelastung zu erfassen und zu beurteilen.

    Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Ab- stand von bis zu 500 Metern von dem Be- triebsgrundstück in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f sollen durch Maß- nahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit
    – sie den Beurteilungspegel der Verkehrs- geräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen,

  5. Rübezahl

    Ich hoffe bei uns in Homberg geht es bald etwas schneller voran!
    Was meiner Meinung nach viel wichtiger ist, wäre die schnelle Umsetzung des Einkaufszentrums in der Innenstadt. Und die Aufhebung der Fußgängerzone. Das Parken in der Innenstadt sollte auch wieder besser werden.
    Und zu Qualle:
    Finde ich auch, wenn die Bundeswehr heute noch belegt wäre, dann wäre es eben so.
    Und was das Industriegebiet betrifft, das ist nunmal so, deswegen heißt es ja so.
    Und die Bundesstraße ist nun mal zum Fahren da.

    Also nicht so künstlich aufregen.
    Alle die, die meckern sind wahrscheinlich Vorzeigebürger oder?

  6. Rumburak

    „…. warum der Bürgermeister …… sich nicht um Produktionsbetriebe bemüht.“

    Woher ist denn diese Info ? Frei erfunden oder hat er das irgendwo so gesagt ?

    Rumburak

Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum