HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Klausurtagung der Stadtverordneten fiel am 4. November aus: Warum?


Warum fiel die Klausurtagung am 4. November 2023 aus?

Der Stadtverordnetenvorsteher hat keine Erklärung dafür abgegeben. Die HNA berichtet auch nicht darüber, recherchierte auch nicht, versuchte nicht, eine Erklärung zu finden.
Keine der Homberger Parteien äußerte sich dazu.
Kein Stadtverordneter sagte dazu etwas in der Öffentlichkeit. Alle schweigen.
Die Bürger tappen im Dunkeln.


Der Grund: Eine Klausurtagung ist illegal

Hier im Hingucker wurde es immer wieder dargestellt. Die Kommunalaufsicht des Landkreises hat bisher geschwiegen. Jetzt hat die  Kommunalaufsicht der Regierungspräsidiums Kassel in einer Stellungnahme die Rechtsauffassung bestätigt und begründet.

Ich teile Ihre Auffassung, dass eine Stadtverordnetenversammlung ihre Beschlüsse grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu fassen hat, denn die Öffentlichkeit von Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung gehört zu den wesentlichen Grundsätzen der gemeindlichen Verwaltung.

Anmerkung: Das ist keine "Auffassung", das ist Gesetz, das einzuhalten ist. Noch einmal wird betont, dass Beschlüsse grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu fassen sind. Im Gesetzestext heißt es sogar "Beratung und Beschlüsse".

Sie ist eines der wichtigsten Mittel, um das Interesse der Bürgerschaft an der Selbstverwaltung zu wecken, zu erhalten und die vom Demokratieprinzip grundsätzlich geforderte Transparenz gemeindepolitischer Entscheidungen zu gewährleisten.

Anmerkung: Öffentlichkeit "ist eines der wichtigsten Mittel um das Interesse […] an der Selbstverwaltung zu wecken"
Genau diese Öffentlichkeit wird in Homberg systematisch eingeschränkt. Um Interesse zu wecken, müsste erst einmal frühzeitig, verständlich und ausführlich über Themen oder Vorhaben informiert werden. Erst auf dieser Basis können sich die Bürger ein Bild machen und sich ihre Meinung bilden.

Sie gibt dem Bürger die Möglichkeit, die von ihm meist unter dem Gesichtspunkt einer Persönlichkeitsauslese in die Stadtverordnetenversammlung Gewählten bei ihrer Tätigkeit zu beobachten und erlaubt der Öffentlichkeit eine allgemeine Kontrolle über die wichtigsten Vorgänge in der Stadt.

Anmerkung: Interessant ist der Hinweis auf die Persönlichkeitsauslese in der kommunalen Selbstverwaltung. Gerade in eine Stadt kennt man die Bewerber für ein Mandat für ein städtische Gremium. Die Vertrauenswürdigkeit einer Person kann entscheidender sein als seine Parteizugehörigkeit. Wird das Vertrauen in der Zeit, in der er als Vertreter der Bürger tätig ist, berechtigt? Das kann nur entschieden werden, wenn man die Gewählten "bei ihrer Tätigkeit beobachten" kann. Die Bürger müssen letztlich die "Kontrolle der wichtigsten Vorgänge in der Stadt" behalten. Erst das schafft eine demokratische Selbstverwaltung.

Das Regierungspräsidium hat noch auf eng begrenzte Ausnahmen hingewiesen. Zu einzelnen Tagesordnungspunkten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, wenn es zum Beispiel um Persönlichkeitsrecht von Einzelpersonen geht.

 
Der Öffentlichkeitsgrundsatz muss grundsätzlich gewahrt werden.

Ich habe daher die Kommunalaufsicht beim Landrat des Schwalm-Eder-Kreises und diese in Folge den Magistrat der Stadt Homberg (Efze) dahingehend sensibilisiert, bei gegebenenfalls zukünftig stattfindenden "Klausurtagungen" diese Aspekte zu berücksichtigen.

Ich habe ferner darauf hingewiesen, dass im Zweifelsfall grundsätzlich der Öffentlichkeitsgrundsatz zu wahren ist. Ich erwarte, dass dies in zukünftigen Sitzungen berücksichtigt wird.


Vorsätzlicher Rechtsbruch

Der Stadtverordnetenvorsteher, der Bürgermeister und der Verantwortliche der Stabstelle Recht müssen die Gesetze beachten, das haben sie feierlich versprochen. Wenn sie dennoch rechtswidrig handeln, wie bei der Einladung zu einer "Klausurtagung", dann handeln sie wohl vorsätzlich. Sie zerstören damit damit das Vertrauen in die demokratische kommunale Selbstverwaltung. Erschreckend ist, dass sie sich nicht wenigsten für diese Tat bei den Bürgen entschuldigen. Sie machen stillschweigend weiter. Ob sie Einsicht zeigen, kann so bezweifelt werden.

 


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