HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Stadtverordneten-Versammlung im September


21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
am Donnerstag, dem 14. September 2023 um 19:00 Uhr
in den Saal der Stadthalle


Tagesordnung

jetzt mit Anmerkungen zu den Themen [6.9.2023]

Anmerkung:
Die Tagesordnung ist ungewöhnlich lang.
Die Sitzungsunterlagen haben einen Umfang von 237 Seiten.
In der bis 23 Uhr begrenzten Sitzungsdauer
ist diese Fülle nicht verantwortlich zu beraten,
zumal auch schon Stimmen laut geworden waren,
Rededauer und Anzahl der Redebeiträge zu begrenzen.

Viele Themen haben finanzielle Auswirkungen.
In diesem Jahr hat der Magistrat noch kein Mal einen
Bericht über den Haushaltsvollzug vorgelegt,
so dass es keine Informationen gibt,
wie die Finanzsituation der Stadt ist.
Ohne diese Grundlage lassen sich keine Beschlüsse fassen.
In jeder Familie schaut man erst einmal wie viel Geld
noch vorhanden ist, bevor man eine Anschaffung plant.
In Homberg wird darauf verzichtet.

Weitere Anmerkungen zu den einzelnen Themen
folgen in den nächsten Tagen.

 


1. Gewerbegebiet Homberg (Efze) Süd, hier: Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Bodenbevorratungsmaßnahme  Infomaterial

(SB-29/2022 4. Ergänzung)

Anmerkung: Stadt hat die Verluste zu übernehmen, das stand schon in der Richtlinie. Obwohl die bisherigen Kasernengrundstücke unter dem Mindestverkaufspreis veräußert wurden, wurde nie vorgelegt, welche Verlustkosten die Stadt damit übernommen hat.
Im Vertragsentwurf wird noch einmal genau darauf hingewiesen.

2) Die HLG hat dem Auftraggeber eine Mindestverkaufspreiskalkulation vorzulegen,
mit deren Hilfe der Verkaufspreis gemeinsam festzulegen ist. Der Mindestver-
kaufspreis ist – zur Vermeidung von Fehlbeträgen – neu zu ermitteln, wenn zwi-
schenzeitlich unvermeidbare zusätzliche Kostenerhöhungen oder –-minderungen
eingetreten sind. Sofern ein kostendeckender Verkaufspreis aus übergeordneten
Gründen nicht erreicht werden kann, ist eine verbindliche Erklärung des Auftrag-
gebers notwendig, einen daraus entstehenden Verlust zu tragen. Die HLG hat die
vorbezeichnete Erklärung dem HMWEVW zur Kenntnis vorzulegen.


2. Interkommunale Kooperation Schwalm-Eder-Mitte – Städtebauförderprogramm Stadtumbau in Hessen (Stadtumbau West), hier: Ablösung der verbleibenden Verbindlichkeiten bei der HLG als Träger des Projekts aus vorhandener Liquidität in 2023

(VL-114/2023 1. Ergänzung)

Anmerkung: Mit dem Programm wurde das Ärztehaus finanziert, das zu großen Teilen leer steht. Die schmalen Häuser in der Pfarrstraße gehörten auch dazu, sie sind nur entkernt worden und stehen seitdem als Baustelle mit bunter Fassade da.

 

3. Erwerb der Immobilie „Salzgasse 2“ in Homberg (Efze)   Informaterial

(VL-78/2021 3. Ergänzung)

Anmerkung: Der Bürgermeister sagte zu Beginn seiner Amtszeit, die Stadt hält viel zu viel Immobilien, der Immobilienbestand müsse reduziert werden. Er sagte das, als er das ehemals als Landratsgebäude genutzte Grundstück in der Freiheit für einen Euro an die KBG verkaufte.
Die Stadt hat sich seitdem bei den Grundstücksgeschäften immer zum Nachteil für die Stadt betätigt. Die Ausgaben stiegen in einem Maße, die ein Privater sich nicht hätte leisten können und deshalb vermieden hätte. Aktuelle Negativbeispiel das Multifunktionshaus M15.
Die Stadt sollte sich aus dem Immobilienmarkt heraus halten. Sie kann lediglich organisatorisch helfen. In Homberg zeigt sich an dem ehemals "Deutschen Haus", dass es von Privat wesentlich verantwortlicher saniert wurde als es die Stadt bei ihren Gebäuden tut.

 

4. Schaffung von Bauflächen im Stadtteil Lembach; hier: Erwerb von privaten Grundstücken   Informaterial

(VL-267/2022 1. Ergänzung)

Anmerkung: Die Stadt muss sich nicht an den Grundstückskauf beteiligen. Das kann privat erfolgen. Oder will die Stadt die Grundstücke bebauen?

5. Verkauf der städtischen Immobilie „Enge Gasse 3“ in Homberg (Efze) Informaterial

(VL-67/2023 1. Ergänzung)

6. Aufwertung Freibad „Erleborn“, Hier: Sachstandsbericht Bauabschnitt & Beschlussvorschlag Termine

(VL-198/2018 34. Ergänzung)

7. Ärztehaus am Obertor – dritter Bauabschnitt, Hier: Verabschiedung der Planung Lph 1-3

(VL-272/2018 30. Ergänzung)

8. Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe der Kreisstadt Homberg (Efze), hier: Beratung und Beschlussfassung

(SB-14/2019 18. Ergänzung)

9. Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 05.05.2021 betr. Grüne Vielfalt – Feldwege und Wegraine, hier: Beratung und Beschlussfassung einer neuen Feldwegesatzung der Kreisstadt Homberg (Efze)

(VL-94/2021 6. Ergänzung)


10. Quartiersentwicklung Freiheit / Katterbach, hier: möglicher Verkauf des Grundstücks der KiTa und umliegender Flächen Infomaterial

(VL-196/2023)

Anmerkung:  Kindergartengebäude abreißen um es zweigeschossig neu bauen. Das ist ökologischer Unsinn. Für wen soll hier eine Geschäft angebahnt werden? Wohnungsbau auf Kosten des Freigeländes des Kindergartens, wie schon beim Kita-Bau in der Salzgasse, wo der Außenbereich viel zu klein ist.


11. KiTa Wernswig, hier: Beratung und Beschlussfassung über die künftige Trägerschaft

(VL-195/2023)

Anmerkung:  Die Stadt bleibt in der Pflicht die Kindergartenplätze vorzuhalten. Die Stadt finanziert alle möglichen Spielereien in der "5-Minuten-Stadt", während in den Ortsteilen der Kindergarten einen Notbetrieb im DGH in Sondheim eingerichtet hat.
Auch ein Träger wird aus Steuermitteln finanziert.
Das ganze Manöver dient wohl eher der Ablenkung vom Versagen. Es ist bereits Geld in die Planung des Wernswiger Kindergartens investiert worden. Der Bürgermeister wollte den Bau danach aus dem Dorferneuerungsprogramm finanzieren, was nicht zulässig ist.
Pflichtaufgaben muss die Stadt aus dem Haushalt finanzieren.


12. Netzwerk: Kommunen für biologische Vielfalt, Hier: Maßnahmenplan Label „StadtGrün-naturnah“

(VL-184/2022 3. Ergänzung)


13. Kommunale Wärmeplanung, Hier: Erarbeitung eines Förderantrags für eine kommunale Wärmeplanung nach dem Hessischen Energiegesetz

(VL-178/2023 1. Ergänzung)

14. Antrag der FWG-Fraktion vom 15.03.2022 betr. Lützelwig – Tempo 30 für Brummis, hier: Sachstandsbericht

(VL-69/2022 2. Ergänzung)

Anmerkung: An der B 3 in Kerstenhausen geht es mit dem Tempo 30 für alle Fahrzeuge.
In Lützelwig befinden sich die Bushaltestellen auf beiden Straßenseiten, dort müssen die Fußgänger die Straße queren.
Schon im Interesse der Förderung des ÖPNVs sind die Maßnahmen zu verwirklichen, die der Ortsbeirat fordert.


15. Beschlussfassung über eine Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028

(VL-201/2023)


16. Änderung der Schiedsmannbezirke Homberg I und II hier: Zusammenfassung der Schiedsmannbezirke Homberg I und Homberg II zu einem gemeinsamen Bezirk

(VL-173/2023 1. Ergänzung)

17. Sachstandsberichte und sonstige Informationen

17.1 Sanierung Stadion am Stellberg

17.2 Straßenbau Hersfelder Straße,  Baumaßnahme und Stadtmauer

17.3 Rahmenplanung süd- und westliche Innenstadt; Umsetzung der Rahmenplanung im Wohnquartier "An der Mauer / Hospitalstraße"

17.4 Städtebauförderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung (vorher "Zukunft Stadtgrün") für das Fördergebiet Burgberg mit angrenzenden Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Stadtpark

17.5 Entwicklung ehemaliges Klinikareal an der Melsunger Straße

17.6 Dorfentwicklung Homberg (Efze)

17.7 Mögliche Gründung eines Eigenbetriebs für nachhaltige Immobilienwirtschaft, hier: aktuelle Entwürfe

17.8 Mögliche Gründung einer Stadtmarketing-GmbH, hier: aktuelle Entwürfe

17.9 Sachstandsbericht über Beschlüsse der noch nicht abgearbeiteten Anträge der Stadtverordnetenversammlung

 

18. Anträge

18.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 30.08.2023 betr. Fußgängerüberweg oder alternative Querungshilfe Hersfelder Straße | Einmündung Waßmuthshäuser Straße

(VL-197/2023)

19. Anregungen

 


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