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Wort- und Rechtsbruch zu Kostenentwicklung des Hessentages

Bild"Wortbruch" dieses Wort hat in den letzten Wochen in Hessen Karriere gemacht, befördert von interessierten Medien.
Eine Wahlkampfaussage auf der einen Seite, noch bevor ein Amt übernommen wurde.
Auf der anderen Seite Wortbruch im Amt, über das sich niemand entrüstet, über das die Presse kein Wort verliert.

 

Ende 2006 musste Hessisch Lichtenau über seine hohen Hessentagsverluste berichten.
Daraufhin stellten Bündnis 90/Die Grünen in der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage, auf die der Bürgermeister am 21. 12. 2006 in folgender Weise antwortete:

 

Frage
Wie wird sichergestellt, dass die Finanzplanung für den Hessentag eingehalten wird, um eine Entwicklung wie in Hessisch Lichtenau auszuschließen?

Antwort:

Magistrat und Stadtverordnetenversammlung legen den finanziellen Rahmen fest.

Bürgermeister und Verwaltung können sich nur innerhalb dieser Festlegung bewegen.

Durch permanente Unterrichtung von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung sind beide Gremien in der Lage, die nötige Kontrolle auszuüben.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben müssen vorher vom Parlament genehmigt werden.

(Unterstreichung im Original) Quelle: Stavo Sitzung am 21. 12. 2006 (Protokoll) Beantwortung der Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen vom 31. 10. 2006

 

Am 22. 3. 2007 wird der Wirtschaftsplan für den Hessentag im Stadtparlament vorgelegt. Im Protokoll der Sitzung heißt es:

Vorlage des Wirtschaftsrahmenplanes für den Hessentag 2008
Bürgermeister Martin Wagner legt den Wirtschaftsrahmenplan vor und erläutert ihn. Er weist ausdrücklich auf die Vorläufigkeit und die nur schätzbaren Ansätze hin. Er kündigt an, laufend zu informieren, sobald Änderungen eintreten.

In dem beiliegenden Wirtschaftsrahmenplan 2008 ist der Verlust mit 1.806.000 Euro ausgewiesen.
Als Kosten für das städtische Personal sind darin angesetzt: 180.000 Euro.

 

Am 14. 2. 2008 heißt es im Haushaltssicherungskonzept:

"…Hessentag mit dem prognostizierten Verlust von knapp 1.700.00,00 € (ohne städtischen Personalaufwand) zu nennen."

Wenn zu diesem Zeitpunkt auch die Personalkosten aus dem Wirtschaftsplan übernommen worden wären, läge der Verlust bereits bei 1.880.00 €.

Jetzt nach Abschluss des Hessentages sind es nach der offiziellen Darstellung 3.100.000,00 €.

> In der Zwischenzeit ist entgegen der Aussage vor den Stadtverordneten im Dezember 2006 nicht permanent unterrichtet worden.

> Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind nicht vorher vom Parlament genehmigt worden.

> Auch das Versprechen, bei der Vorlage des Wirtschaftsplanes "laufend zu informieren, sobald Änderungen eintreten", ist nicht gehalten worden.

Fazit: Mehrfacher Wortbruch im Amt.

 

Dieses Fazit wiegt um so schwerer, da damit auch gegen die Hessische Gemeindeverfassung verstoßen wurde, die den Bürgermeister folgendermaßen verpflichtet.

§ 100 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben

(1) Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Ausgaben entscheidet der Gemeindevorstand, soweit die Gemeindevertretung keine andere Regelung trifft. Sind die Ausgaben nach Umfang oder Bedeutung erheblich, bedürfen sie der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung; im Übrigen ist der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben.

> In Homberg ist das Stadtparlament nicht "alsbald" in Kenntnis gesetzt worden.
> Die Ausgaben sind als "erheblich" zu bewerten, sie hätten vorher von den Stadtverordneten genehmigt werden müssen. Einen solchen Tagesordnungspunkt gab es bis zum Hessentag nicht.
> Die Deckung der überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben war nicht gewährleistet.
> Die Ausgaben waren nicht unabweisbar, da es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt handelte.
 

Über diesen Wort- und Rechtsbruch schweigt die Presse
und all die anderen bisher lautstark moralisierenden Wortführer.

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