HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Kasernennutzung: Prognose bestätigt sich nach 10 Jahren

Ostpreußenkaserne verkauf

2005 warnte die Hessenagentur in einer Studie vor dem Kauf der ehemaligen Ostpreußenkaserne, vor der Schaffung von Planungsrecht und vor der Übernahme der Infrastruktur.

Die Stadt tat das Gegenteil:
2012 wurde das Gelände gekauft.
Planungsrecht wurde geschaffen.
Die Verantwortung für die technische Infrastruktur wurde übernommen.

Die Zeche haben die Homberger Bürger zu zahlen. Nicht gleich, aber später, wenn die Hessische Landgesellschaft (HLG) mit der Stadt abrechnet und ihre Kosten darauf schlägt. Schon jetzt sind allein für die Infrastruktur 7,8 Mio. Euro geplant, ohne dass es dafür Nutzer gibt.
Interessenten sind nicht in Sicht.

Die drei folgenden Aussagen finden sich in der Studie der Hessen Agentur von 2005.

"Von einer Nutzung oder Entwicklung der Ostpreußen-Kaserne in Homberg/ Efze ist abzusehen."

"Diese sich abzeichnenden „Schrumpfungseffekte“ verlangen u.a. eine Anpassung der Entwicklungspolitik der Kommunen, die bei der gewerblichen Flächenbereitstellung prinzipiell eher auf Bestandssicherung (…) ausgerichtet sein sollte."

"Eine planungsrechtliche Ausweisung der Ostpreußen-Kaserne […] durch die Kommune ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzulehnen, erst recht ein Erwerb des Geländes der Ostpreußen-Kaserne […]
Nicht zu empfehlen ist darüber hinaus die Übernahme der technischen Infrastruktur in die Verantwortung der Kommune […]."

Truppenreduzierung

Hessen Agentur contra HLG
Die Hessen Agentur GmbH "ist die Dienstleistungsgesellschaft des Landes …
Die Hessen Agentur ist eine 100%ige Landestochter …
Eines ihre Arbeitsfelder ist die Konversionsberatung …
Aufsichtsratsvorsitzender ist Staatsminister Tarek Al-Wazir, Hessisches Wirtschaftsministerium."

In Homberg folgte man nicht den Empfehlungen der Hessen Agentur, sondern arbeitete mit der Hessische Landgesellschaft mbH (HLG) zusammen, die ebenfalls eine privatrechtliche Institution des Landes ist. Aufsichtsratsvorsitzender ist der Staatssekretär des Hessischen Wirtschaftsministeriums.
Unter der Aufsicht des Wirtschaftsministerium werden zwei gänzlich gegensätzliche Strategien verfolgt.

 

Schießanlage zum Zwecke der Algenzucht
Darüber hinaus beantragte die Stadt bei der Regionalplanung zusätzlich die ehemalige Standort-Schießanlage als Gewerbefläche "zum Zwecke der Algenzucht" auszuweisen. Der Zentralausschuss der Regionalversammlung folgte dem Antrag. Sie verschafften dem beteilgten Firmennetzwerk ein gutes Argument, sie konnten darauf verweisen, dass sie sogar von staatlichen Stellen in ihrem Vorhaben unterstützt werden.

"Zum Zwecke der Algenzucht", ein kriminelles Netzwerk
Erstmals veröffentlichte die Bauverwaltung eine Studie dazu und stützte sich auf Firmen, die es heute nicht mehr gibt, weil sie insolvent sind.
Geschäftsmodell war die Einwerbung von Geldern in ungesicherte Kapitalanlagen "zum Zwecke der Algenzucht". Die geschädigten Anleger kämpfen jetzt um ihre Ersparnisse. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Algenzuchtbeschluss"Zum Zwecke der Algenzucht": Tarnung für Geschäfte mit der Rüstungsindustrie
Die ehemalige Schießanlage sollte nach Angaben des Magistrats und der HLG für "Zwecke der Algenzucht" verkauft werden, obwohl sie wussten, dass es ganz andere Käufer sein werden, mit denen sie einen Kaufvertrag vorbereitet hatten.
Die Mehrheit der Stadtverordneten stimmte für den Verkauf. Wochen später erschien der Ex-Bürgermeister Martin Wagner – wenige Tage nach seiner Amtszeit- als Berater der Firma Kraus-Maffay-Wegmann und des Inhabers Peter Koch Invest UG. Sie gestanden ein, dass sie den Kauf nicht finanzieren konnten. Was dieses Konsortium wirklich plante, ist noch nicht geklärt. Auf jeden Fall keine Algenzucht.

Magistrat und der neue Bürgermeister decken den Vorgang
Anfragen an den Magistrat zur Aufklärung wurden nicht beantwortet. obwohl er dazu nach §50 HGO verpflichtet ist. Sie werden wissen warum sie nicht antworten wollen. Welche Informationen wollen sie verdeckt halten? Wessen Interessen schützen sie? Auf jeden Fall nicht die der Stadt Homberg und seiner Bürger.

Nachtrag 12.5.2015, 12:49: Zeitgleich veröffentlichte die HNA einen Bericht über den baldigen Abschluss der Bauarbeiten im Gewerbegebiet.
Ein schönes Beispiel, wie mit einem gleichen Sachverhalt unterschiedlich umgegangen werden kann.

Die HNA.schreibt:

"Zimmer- und Dachdeckermeister Nils Bottenhorn …  Außerdem war sein Gelände nicht erschlossen und dadurch günstiger als das erschlossene Gewerbegebiet bei Remsfeld"

Wenn das Grundstück nicht erschlossen war, sind Erschließungsbeiträge an die Stadt zu zahlen. Davon wird nichts berichtete. Das wird zu prüfen sein.  

"Die Stadt erhält eine Förderung des Landes von 1,75 Mio. Euro."

Erstens sind das nicht Landesgelder sondern EU-Gelder, die nur über das Land verteilt werden.
Zweitens werden die 1,75 Mio. Euro nur ausgezahlt, wenn Nachweise über Zweckbestimmung vorgelegt werden und der Prüfung durch die EU standhalten.

Die OLAF (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung) schrieb der Stadt:

"Die Stadt Homberg (Efze) wurde darauf hingewiesen, dass im Falle einer Auszahlung und nach Abschluss der Maßnahmen bei Nichtbeachtung der Zweckbestimmung, Nebenbestimmungen, Auflagen und Bedingungen des Zuwendungsbescheides die Zuwendung zurückgefordert werden kann."

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:: DOKUMENTATION ::

Auszug über Homberg aus der Studie der Hessen Agentur von 2005

Gesamtstudie hier

 

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