HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Weiter im alten Trott

Bürgerfragestunde: Frielendorf macht's vor
In Frielendorf wird in der Gemeindevertretung eine Bürgerfragestunden eingeführt. Damit will man der Politikverdrossenheit entgegenwirken, meldete die HNA am 29.3.2017.

Ein Jahr ist das neue Stadtparlament von Homberg jetzt im Amt, doch in der Arbeitsweise hat sich nichts sichtbar verändert.

Neuerungen der Homberger Geschäftsordnung – auf dem Papier

Ab 1. Januar 2017 ist die neue Geschäftsordnung in Kraft. In ihr ist auch der Tonmitschnitt bei Sitzungen für das Protokoll geregelt.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Auseinandersetzung über das Protokoll. Noch immer inhaltsleere Protokolle, die mit Floskeln gefüllt sind wie: "Herr Stadtverordnetenvorsteher Thurau übergibt das Wort an Herrn…."   "Herr Ausschussvorsitzender ….. trägt die Beschlussempfehlung des ….. -Ausschusses vor." Welche Meinung der Ausschuss vertritt, erfährt man im Protokoll nicht.
Teilweise standen lange Passagen darin, die nie gesagt wurden, oder es fehlten wesentliche Aussagen.

Weiterhin Verzicht auf Tonaufzeichnungen

Die Möglichkeit, diese Streitfragen anhand der Tonaufzeichnungen zu klären, gab es bereits in der früheren Satzung, doch es wurde nicht angewendet – bis heute nicht.

„Tonaufzeichnungen im Sitzungsraum sind grundsätzlich nur als Hilfsmittel der Schriftführung für die Anfertigung der Sitzungsniederschrift erlaubt.

In die neue Geschäftsordnung wurde die Regelung zu Film- und Fernsehaufnahmen eingefügt. In der neuen Hauptsatzung ist es aber nicht geregelt  worden, deshalb ist diese Regelung in der Geschäftsordnung hinfällig.

"Andere Tonaufzeichnungen sowie Film- und Fernsehaufnahmen durch die Medien sind nur zulässig, wenn dies in der Hauptsatzung entsprechend geregelt ist.“

In der neuen Geschäftsordnung ist die Tonaufzeichnung sogar verpflichtend vorgeschrieben:

"Die Sitzung wird mit Tonträger aufgezeichnet. Diese sind von der Verwaltung aufzubewahren und können auf Antrag von jedem Stadtverordneten und den Mitgliedern des Magistrats in den Räumen der Verwaltung bis zum Ablauf der Frist des Abs. 4  bei Einwendungen bis zur Unanfechtbarkeit oder Entscheidung abgehört werden. Danach wird die Aufzeichnung gelöscht.“

Doch diese Regelung wird bisher nicht umgesetzt – ein Verstoß gegen die eigene Geschäftsordnung.

In der letzten Legislaturperiode wurde das Thema schon einmal diskutiert.  Es geschah dennoch nichts. Es gäbe technische Schwierigkeiten. Bei den Sitzungen in der Stadthalle trifft das nicht zu, diese ist technisch gut ausgestattet. 

Anscheinend ist eine Kontrolle der Protokolle nicht gewollt. Sollen Möglichkeiten zur Manipulation erhalten bleiben?

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