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Engelapotheke: Mit Falschinformationen zu Beschlüssen


Bei dem Umbau der Engelapotheke fließen öffentliche Gelder aus dem Stadtumbauprogramm.

Beim Ausbau zu Wohnungen würde das eine Förderung von privaten Mietern bedeuten.

In einer Sitzung des Bauausschuss regte die Stadtverordnete Edelmann-Rauthe (CDU) deshalb an zu prüfen: Können in den Obergeschossen statt der Wohnungen nicht auch Büros entstehen? Möglich wäre dann eine Nutzung für öffentliche Aufgaben wie z.B. für die Verwaltung oder für Räume für die Musikschule.

Welche Kosten würden bei dieser Variante entstehen?

Im Bauausschuss am 27. März 2017 antwortete darauf der Architekt Hess, dass für die umfangreichen Berechnungen der Statiker einen schriftlichen Auftrag benötigt. Je Etage sind bei Büronutzung 9 Tonnen mehr Last zu berechnen. Die Stahlträger im Erdgeschoss müssen wesentlich verstärkt werden, so dass mit Mehrkosten von mindestens 50.000 Euro zu rechnen ist.

Diese Aussage bestätigte der Architekt Hess auf Nachfrage und erklärte, die Angabe von 9 Tonnen und die Notwendigkeit einer neuen Statik sei ihm so vom Statiker genannt worden.
Aufgrund dieser Aussage wurde die Büronutzung nicht weiter in Betracht gezogen.

50.000 Euro Mehrkosten – ist das plausibel?

Eine Mehrbelastung von 9 to in zwei Etagen bedeutet 18 to höhere Last. Das mag viel erscheinen – wie viel ist es tatsächlich?

Baustahl hat bei Druckbelastung eine Tragfähigkeit von 1,4 to je Quadratzentimeter. Für 18 to müssen die vertikalen Stützen um insgesamt 13 Quadratzentimeter "verstärkt" werden. Die Last wird von mehreren neuen Trägern im Gebäude abgetragen. Angenommen, dafür sind nur 6 Stützen vorgesehen, dann  wäre das eine "Verstärkung" jeder Stütze um 2 Quadratzentimeter.

Zur Veranschaulichung: Für die 18 to reicht ein einfacher Doppel-T-Träger von 10 x 10 cm, der eine Fläche von 20,9 cm² hat. Ein solcher Träger hätte dabei noch eine Reserve von knapp 40 Prozent oder rund 7 Tonnen.
Würde statt des einfachen 10 x 10 Trägers die verstärkte Ausführung gewählt, ständen 44,2 Quadratzentimeter mit einer Traglast von knapp 62 Tonnen zur Verfügung.

Das nannte der Architekt eine "wesentliche Verstärkung", die eine neue "umfangreiche Berechnung" der Statik erfordere, einschließlich eines neuen schriftlichen Auftrags.

Welche Mehrkosten entstehen?

Für die "wesentliche Verstärkung" der Stahlträger im Erdgeschoss würden 4 Meter Träger von der kleinsten Größe 10 x 10 cm ausreichen.
Ein solcher Träger hätte ein Gewicht von 65,5 kg. Der Preis für eine Tonne Baustahl, angenommen mit einem hohen Wert wegen der Preisschwankungen von 600 Euro/to.

Materialkosten 40 Euro

Selbst diese Materialkosten sind höchstwahrscheinlich nicht notwendig, weil bei der Bemessung der Träger in der Regel ausreichende Reserven vorhanden sind.
Eine neue Statik schriftlich in Auftrag geben, ist überflüssig. In Programmen – mit denen heute überall gerechnet wird – braucht nur der erhöhte Wert eingegeben werden und zu sehen, ob sich diese Belastung überhaupt so auswirkt, dass neue Stahlträger-Dimensionen erforderlich sind.

Nachhaltigkeit

Der Umbau der Engelapotheke sollte das Gebäude mindestens für die nächsten 100 Jahre ertüchtigen. Je vielfältiger das Gebäude genutzt werden kann, desto nachhaltiger ist es. Was geschieht, wenn sich für die beiden Wohnungen von rund 170 m² keine Mieter finden, die den notwendigen Mietpreis bereit oder in der Lage sind zu zahlen? Stehen dann die Wohnung leer? Müssen die Wohnungen dann unter der ortsüblichen Miete belegt werden und die Steuerzahler müssen für den Verlust aufkommen?  Warum nur eine Wohnung je Etage, warum nicht zwei kleinere Wohnungen? Auch das lässt sich realisieren – wenn man will. Den Umbau nur für eine Nutzung auszurichten ist kurzsichtig und damit unverantwortlich.

Magistrat, Stadtverordnete und Bürger getäuscht

Mit der Aussage der neuen Statik und den Mehrkosten von mindestens 50.000 Euro sollen die Stadtverordneten für dumm verkauft werden. Anders kann diese Aussage nicht gewertet werden. Es zeigt, dass der Bürgermeister kein Interesse daran hat, wirklich eine Diskussion zu führen, in der Alternativen und die Wirtschaftlichkeit geprüft werden.
Die Hessische Gemeindeordnung und ihre Vorschriften für die Haushaltsführung werden so gröblich missachtet. Es scheint dem Bürgermeister nur daran gelegen zu sein, sein Vorstellungen durchzusetzen, gegen alle vernünftigen Überlegungen, auch gegen die aus der Mehrheitspartei.

Diese Einschätzung hatten auch die Stadtverordneten von FWG und Bürgerliste, die die Sitzung vor den Beschlüssen verließen.

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