HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Weg frei für den Baumarkt

Am 11. Dezember 2008 beschlossen die Stadtverordneten die Aufstellung einer Änderung (Nr. 2) des Bebauungsplans für das Gelände an der Nordumgehung. Die Entscheidung war knapp den 18 Ja-Stimmen standen 17 Nein-Stimmen gegenüber, bei einer Enthaltung.

Das Planverfahren war im September 2012 abgeschlossen. "Weg frei für den Baumarkt" titelte die HNA vor fünf Jahren am 28.9.2012. Der Bebauungsplan wurde nach den Vorgaben Schneiders geändert.
Damit war zulässig:

Bau- und Gartenmarkt (3000 qm)
Elektromarkt    (1500 qm)
Tierfuttermarkt (500 qm)
Getränkemarkt  (600 qm)

Schneider will mehr

Dieses Konzept stellte Schneider selbst wieder in Frage. Das Vorhaben sei nur umzusetzen, wenn auch noch Gastronomie und eine Tankstelle erlaubt würden. So schrieb er  am 17. Juli 2014  an den Magistrat:

„Seinerzeit wurde nicht zugelassen, dass wir einen Einzelhandelsmarkt als Frequenzbringer dort ansiedeln, wodurch die Belegung des Gebietes einer besonderen wirtschaftlichen Prüfung bedarf.

Um neben dem Baumarkt ein attraktives Angebot ansiedeln zu können, sollen über die zulässige Festsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes hinaus nun eine Tankstelle und eine Gastronomie angesiedelt werden. […]

Die Tankstelle und die Gastronomie sollen das Angebot im Gebiet ergänzen und die Attraktivität steigern. Bei beiden Einrichtungen können wir auf Vorverträge mit Interessenten verweisen.“

Da die Umsetzung des Gesamtkonzeptes nur die Anpassung des Angebotes im Gebiet möglich ist, bitten wir Sie, unseren Anregungen zu entsprechen.  Wir erklären uns bereit, die Kosten für die Änderung der Bauleitplanung zu übernehmen.

Das Bauleitverfahren wurde entsprechend dem Wunsch des Bauherrn durchgeführt. In der Begründung zur dritten Änderung heißt es:

Begründung vom 26.01.2016 zum Bebauungsplan 43.3

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll aufgrund konkreter Entwicklungen und besserer gesamtwirtschaftlicher Vermarktungsstrategien der Bebauungsplan geändert werden.
Die bisherigen 3 Teilflächen im Sondergebiet Einzelhandel sollen in 4 Teilflächen unterteilt werden. Auf Teilfläche 4 soll eine Tankstelle für zulässig erklärt werden.
Aufgrund konkreter Zusagen eines Betreibers soll im Gebiet SO EZ 2 ein gastronomischer Betrieb ermöglicht werden.

Im Begründungstext heißt es:

Aus Sicht des Investors entfällt somit ein sog. Frequenzbringer, der aus seiner Sicht für eine wirtschaftliche Absicherung des Gebietes steht.

Die Stadtverordneten entsprachen den Wünschen von Herrn Schneider und genehmigten am 2.6.2016 die dritte Änderung des Bebauungsplans.
Damit kann auf dem Gelände zusätzlich eine Tankstelle und eine Gastronomie betrieben werden, um den Fachmarkt durch diese Frequenzbringer wirtschaftlich abzusichern.

Danach verkündete im Juni 2016 die HNA:  "Schneider rechnet mit der Eröffnung des Marktes in diesem Jahr."

Auf dem Gelände sind jetzt die Rohbauten des Bau- und Gartenmarktes und des Getränkemarktes errichtet. Von den wirtschaftlich so wichtigen Frequenzbringern ist nichts zu sehen. Nach den Begründungen des Bauherrn dürften die beiden Geschäfte sich allein – ohne die Frequenzbringer – wirtschaftlich nicht tragen. Oder war das alles nur vorgeschoben, um langfristig mehr Rendite aus dem Projekt herauszuholen?

Für die jetzt errichteten Gebäude bestand Planungsrecht seit 2012. Fünf Jahre hat es der Bauherr selbst ruhen lassen. Dafür kann er die Behörden nicht verantwortlich machen.
Selbst jetzt steht noch nicht fest, wann der Markt eröffnet wird. Laut HNA : "Wann es eröffnet werden könnte, dazu machte Schneider keine Angaben."

Aus dem näheren Umfeld des Unternehmers war die Befürchtung zu hören, dass der Berliner Flughafen wohl eher fertiggestellt werden wird.

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