HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Bebauungsplan missachtet, Schwarzbau errichtet …

Bild … das ist die Wahrheit, die zur Schließung der Skaterbahn geführt hat, wie jetzt der Kreis mitteilt. (HNA 3.4.2010)

Um diese Tatsachen zu verschleiern, hat der Bürgermeister immer neue Erklärungsvarianten abgebeben. Dabei hat er sich auch nicht gescheut den Stadtverordneten falsche Informationen aufzutischen und die Kreisverwaltung zu beschuldigen – alles nur um von seinen eigenen Fehlverhalten abzulenken.
Foto: Auszug aus der Homepage der Stadt

Fünf Erklärungsversuche des Bürgermeisters: alle falsch

1) „Aufgrund unklarer Rechtslage“ lässt er auf der städtischen Homepage verkünden.

2) „Rechtsstreit in der Nachbarschaft“ erklärt er gegenüber der HNA am 2. März.

3) „Im derzeit gültigen Bebauungsplan ist ein Schutzstreifen für Versorgungs- und Entsorgungungsanlagen festgesetzt. Durch die Einrichtung der Skaterfläche wurde diese Trasse zum Teil überbaut.“, teilte der Bürgermeister den Stadtverordneten als Begründung für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans mit.

4) Eine „Anliegerbeschwerde über den Lärm der von der Anlage ausgeht“ sei der Grund für die Schließung der Anlage, so der Bürgermeister in der Stadtverordnetenversammlung am 26. März 2010.

5) Für den Bau habe die Stadt eine „Freistellung beantragt“. Da der Kreis darauf nicht innerhalb von vier Wochen geantwortet habe, sei das nach der Hessischen Bauordnung als Genehmigung zu werten. So versuchte Marin Wagner eine neue Erklärung vor der Stadtverordnetenversammlung zu geben.

Das waren die Ablenkungsversuche des Bürgermeisters.

Die tatsächliche Rechtslage

Das Kreisbauamt hat klar gestellt:
Im Bebauungsplan ist eine Freizeitanlage ausgewiesen. Eine Skateranlage gilt als Sportanlage, diese ist durch den Bebauungsplan nicht automatisch genehmigt. Das wäre nur der Fall gewesen, wenn dieser Teil der Efzewiese als Sportfläche im Bebauungsplan ausgewiesen wäre. Eine solche Umwidmung muss jetzt erfolgen, dazu gehört auch ein Lärmgutachten.
Das verschweigt der Bürgermeister erneut auch gegenüber den Stadtverordneten.

Ein Freistellungsverfahren des Kreises gibt es nicht.

Nach § 56 der Hessischen Bauordnung braucht in Gebieten in denen ein Bebauungsplan besteht ein Bauvorhaben nur noch bei der Gemeinde angezeigt zu werden. Wenn die Gemeinde nicht innerhalb von vier Wochen antwortet, gilt das als Zustimmung und man darf bauen. Der Bauherr bzw. der Architekt ist dann verantwortlich, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
Auf diese Regelung bezog sich Wagner in der Stadtverordnetenversammlung. Die Stadt als Bauherr informiert die Stadt als Gemeinde und nach vier Wochen sei der Bau genehmigt, weil sich die Stadt nicht selbst widersprochen hat.
Das Ganze hatte nur einen Fehler: Der Bebauungsplan erlaubte keine Sportanlage in den Efzewiesen. Darüber hat sich der Bürgermeister hinweggesetzt, deshalb ist die Skateranlage ein Schwarzbau.
Die Bauaufsicht des Kreises hat mit dem Genehmigungsverfahren überhaupt nichts zu tun, sie wird nur informiert. Sie hat keine Prüfpflicht, die obliegt dem Bauherren, also der Stadt Homberg selbst.

Das Lügenregister des Bürgermeisters ist schon lang, hier nur einige Beispiele zur Erinnerung:

Steinbruch Dickershausen ist vertraglich gesichert – das wurde gegenüber den Bürgern verheimlicht.

Firma Beisheim will angeblich Geschäftssitz nach Homberg verlegen.

Stadtverordneten hätten volle Kontrolle bei Kostenüberschreitung beim Hessentag.

Alle Lügen rund um den Dienstwagen.

Alten- und Krankenpflegestation sei planmmäßig an privaten Pflegedienst übergeben worden.

Jetzt werden zudem Behörden falsche Aussagen unterstellt

Dass die Bürger und Stadtverordneten vom Bürgermeister belogen werden ist schon Gewohnheit. Neu ist, dass jetzt auch Behörden hineingezogen werden und ihnen falsche Aussagen unterstellt werden – wie jetzt dem Kreisbauaumt oder dem Amt für Denkmalpflege.

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Dokumentation
HNA-Artikel vom 3.4.2010
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