HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Eigentümer möchte im Außenbereich bauen – Stadt ignoriert die Rechtslage

Auszug aus dem seit 2014 gültigen Flächennutzungsplan Die Fläche ist rot schraffiert und markiert alle ehemaligen Baulandflächen die bei der grundsätzlichen Überarbeitung des F-Plans 2013/2014 als Bauland herausgenommen wurden.
   

Bebauungspläne sollen aufgestellt werden, wenn es notwendig ist, die städtebauliche Entwicklung zu steuern. In Homberg gilt das nicht, Privatinteressen sollen unterstützt werden, entgegen der Rechtslage.
Jüngstes Beispiel: Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück, dem ein Naturdenkmal zu Opfer fallen würde.

  
2014: Weniger Bauland ausweisen

2014 wurde der Flächennutzungsplan an die Entwicklung angepasst. Da die ursprünglichen Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung zu überhöht waren, wurden auch die Flächen, die für spätere Baulandnutzung reserviert waren, erheblich reduziert.

Der Entwurf zum geänderten Flächennutzungsplan lag zwei Mal öffentlich aus,  damit Bürger Einwände vorbringen konnten.
Nach Abschluss des Verfahrens wurde der Flächennutzungsplan 2014 rechtswirksam und gilt bis heute.
Die Bevölkerungsprognose hat sich nicht geändert. Auch nach dem Kommunalmonitor des Rechnungshofes wird davon ausgegangen, dass sich die Einwohnerzahl in Homberg reduziert.

  
2017: Erster Versuch Baugrundstück im Außenbereich zu schaffen.

Es wird nicht begründet, warum für dieses eine Grundstück ein Bebauungsplan ausgewiesen werden sollte. Welche städtebauliche Entwicklung sollte damit gesteuert werden? Keine, somit gibt es keine städtebaulichen Grund für die Ausweisung.
In den Sitzungsunterlagen war kein Auszug aus dem gültigen Flächennutzungsplan vorhanden. Stattdessen nur ein Luftbild mit Flurstücken, das als "Übersichtsplan" für den Flächennutzungsplan ausgegeben wurde.
Ein erstes Täuschungmanöver.

 
Luftbild mit Flurstücken. Kein Auszug aus dem Flächennutzungsplan, Sitzungsunterlage von 2017 ,  Beschlussvorlage VL-112/2017Quelle


Die Bestrebung, einen Bebauungsplan aufzustellen, folgt lediglich dem Wunsch des Privateigentümers.
 

Die Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Caßdorf, Flur 7, Flurstück 96/2 haben mit Schreiben vom 16.09.2017 die Bebauung ihres Grundstücks mit einer Wohnbebauung zur Eigennutzung beantragt. Die Erschließung soll über den Kastanienweg erfolgen. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) ist das 1.162 m² große Grundstück als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Für die Realisierung des Bauvorhabens ist eine Änderung der Bauleitplanung erforderlich. Die Kosten hierfür trägt der Investor durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages. Der Ortsbeirat wird in seiner Sitzung am 23.11.2017 eine Stellungnahme abgeben.
Ein Abgrenzungsplan ist als Anlage beigefügt.

Die Grundstückseigentümerin erklärt, dass das Grundstück vom Kastanienweg erschlossen werden kann, da dort alle Versorgungsleitungen liegen. Um die Leitungen bis zu dem Flurstück 96/ 2 verlegen zu können, müssten die Aufgrabungen durch den Wurzelbereich eines Naturdenkmals erfolgen, einer mächtigen alten Linde. Das würde mit großer Wahrscheinlichkeit einer Vernichtung der des Baumes bedeuten.

In der textlichen Erläuterung zum Flächennutzungsplan von 2014 wurde auf das Naturdenkmal hingewiesen. Das Schild "Naturdenkmal" ist am Baum auch nicht zu übersehen, aber nur, wenn man das Büro verlässt und sich die Örtlichkeiten ansieht.

  
2021 Erneuter Versuch

Der Magistrat legte erneut eine Beschlussempfehlung vor, mit der der Flächennutzungsplan geändert und die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen werden soll – obwohl sich an der Rechtslage nichts geändert hat. Die Ausweisung von weiteren Bauflächen im Außenbereich passt nicht zu dem propagierten Anspruch der Stadt, sich für den Klimaschutz einzusetzen.

Am 7. 11. 2014 hat Bürgermeister Dr. Nico Ritz die "Zusammenfassende Erklärung gemäß $ 6, Abs. 5 des BauGB" unterschrieben. Er erklärt:

Die Anforderungen zukünftiger städtebaulicher Entwicklung werden insbesonder geprägt durch die gegenüber früheren Planungszeiträumen drastisch veränderte demographische Entwicklung, die zu einem Rückgang der Einwohnerzahlen bei gleichzeitiger Verschiebung des Altersaufbaues der Bevölkerung führt. Die Notwendigkeit zur Ausweisung neuer Siedlungsflächen musste daher ebenso überprüft werden wie der Umfang der bisherigen Siedlungsflächenausweisungen.

  
Wertsteigerung durch Umwandlung

Das Grundstück liegt auch nach der Karte des Bodeninformationssystems im Außenbereich, dadurch hat es einen Geldwert von maximal  1,70 Euro/qm. Wenn es als Bauland ausgewiesen würde, erhöhte sich der Wert um das 16-fache und nimmt den  Verlust des Naturdenkmals in Kauf.
Aus der Sicht des Grundstückseigentümers ist das Verlangen nachvollziehbar, nachdem auch in Mardorf auf ähnliche Weise im Zusammenhang mit dem Kindergartenbau Bauplätze und damit Wertsteigerungen erzielt werden konnten. Die Stadt hat es möglich gemacht. Das Recht spielte dabei keine Rolle.

 

Kartenausschnitt aus dem Bodeninformationssystem mit den Grundstückspreisen

 

Karte: "Abgrenzungskarte" als Entscheidungsgrundlage für die Stadtverordneten ohne Bezeichnung, ohne Erläuterung. Keine Hinweise auf das Naturdenkmal.

 

In den Sitzungsunterlagen findet sich jetzt nur ein Blatt ohne Beschriftung, in der das Grundstück im Außenbereich mit zwei Zufahrten eingezeichnet ist.
In der Erläuterung im Text wird von einem versäumten Termin gesprochen, was rechtlich nicht relevant ist.

 


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