HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Parkverbot, Poller, Ende der Spielstraße??

Obwohl die Zufahrt durch Poller gesperrt ist, darf dahinter nicht gehalten werden, noch darf mehr als Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, zumindest bis bis ca. 3 m vor dem Neuen Tor . Nach dem Schild kann dann wieder auf Gas getreten werden.Bild

 

Zwichen Untergasse und Neuem Tor.


6 Kommentare zu “Parkverbot, Poller, Ende der Spielstraße??”

  1. Marc

    Was da in Homberg gerade mit den Straßenschildern vor sich geht ist der größte Sche.. !
    Wer für diese Chaos zuständig ist, solle möglichst schnell von seinem Posten steigen !
    Nachdem Homberg es sich ja leisten konnte, über das Internet die Broschüre zu übersetzen und damit in ganz Deutschland punkten konnte, wird man bald in den Schlagzeile lesen können: ,, Wo gehts den lang, was ist den das, 4 Std-2Std? – Homberg, die Stadt der dümmsten Straßenschilder “ .
    Ich sag mal eins : Wer für das ganze zuständig ist, dem gehört ein ……………..! [von Moderation entfernt]

    Ach du armes Homberg…ich leide mit dir!

  2. avaio

    Hombergs neue Strassenschilder, hauptsächlich die in der Untergasse scheinen schon ein Anziehungspunkt zu sein. Heute Nachmittag rückte Hombergs Politesse mit der Digitalkammera an und hielt das nagelneue Verkehrschild gegenüber dem Salon „Fille“ im Bild fest.

    @Marc
    Keep Cool Boy, Homberg ist wie eine Jeans, an allen entscheidenden Stellen sitzen Nieten. 😉

  3. Te Wake

    Mir fällt auf, das hier eine Beschilderung bzgl der Rollstuhlfahrerrampe zum Busbahnhof und insgesamt ein Hinweis zum Busbahnhof fehlt. In der Gegenrichtung wiederum fehlt jeglicher Hinweis auf die Toilettenanlage. Oder zum Marktplatz. Oder Touristinfo !
    Am Tor selbst fehlt noch ein Schild “ Zeichen 250.

    Ist nach dem Tor vor der Treppe ein Geländer als Sicherung vorhanden ?

  4. Te Wake

    Nachtrag.zu Post #3
    Zur Beschilderung an dieser Stelle :
    Auch Zweiräder fallen unter die Regelungen der StVO. Insofern ist die Beschilderung korrekt.
    Das gilt auch für die Beschilderung „Ende der verkehrsberuhigten Zone“.

  5. Barolle

    Gegenüber dieser Gasse geht ein kleiner Weg von der Untergasse zur Entengasse.
    Da hier Fahrzeugverkehr möglich ist, wäre- derzeit* – folgende Beschilderung nach StVO nötig :
    in Fahrtrichtung Entengasse :
    1 Schild „Ende Verkehrsberuhigte Zone“ bzw „Beginn 20 km /h Zone“
    1 Schild Beginn eingeschränkte Halteverbotszone
    1 Schild „Rechts abbiegen“
    1 Schild „Einbahnstraße“ ( gegenüber der Gasse an der Hauswand.
    in Fahrtrichtung Untergasse
    1 Schild Beginn „Verkehrsberuhigte Zone“.
    1 Schild Ende eingeschränkte Halteverbotszone

    *es sind auch andere Lösungen möglich

  6. nordhesse123

    und es geht immer weiter Entengasse Untergasse………………….usw

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