HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Briefwahl im Bürgerbüro

Homberg bietet – wie auch anderen Städte – die Möglichkeit, schon jetzt per Briefwahl direkt im Bürgerbüro zu wählen.

Wer die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchte, kann mit seinem Wahlschein in das Bürgerbüro gehen, und sich die Briefwahlunterlagen abholen.
Im Bürgerbüro gibt es Wahlkabinen, in denen die Stimmzettel ausgefüllt und gleich im verschlossenen Umschlag abgegeben werden können – oder die Wahlunterlagen können zu Hause ausgefüllt und dann eingeschickt werden.

Die Kommunalwahl bietet die Möglichkeit, einzelne Kandidaten mit mehreren Kreuzchen zu fördern oder andere auszustreichen.

Allein bei der Wahl des Kreistages hat jeder Wähler 71 Stimmen, bei der Wahl der Homberger Stadtverordnetenversammlung immerhin auch noch 37 Stimmen. Das sind 108 Einzelstimmen, die vergeben werden können. Für Wähler aus den Ortsteilen kommt noch die Wahl des Ortsbeirates dazu.
Aufpassen muss man dabei nur, dass man sich nicht verrechnet und zu viel ankreuzt.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros:

Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr.

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2 Kommentare zu “Briefwahl im Bürgerbüro”

  1. Teufelchen

    Im Detail ist das mit Problemen verbunden. Man hat leicht seine Wahlstimmen ungültig gemacht. Das gilt besonders für den o.a. Fall das man Kandidaten streichen kann.

    Ab Punkt 7 ist genau erläutert wie man kummulieren und panaschieren kann. Wie man Kandidaten ausschließen kann. Und wie man seine Wahl ungültig werden lässt.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Kommunalwahlrecht_(Hessen)#Allgemeines_zu_Kumulieren_und_Panaschieren

    👿

  2. Wähler

    Vier Fragen – Vier Antworten
    1
    Wenn ich mich „verwählt“ habe, was dann? 
    Wer sich verschreibt, bekommt einen neuen Stimmzettel. Der alte muss vorher vor den Augen des Wahlvorstands im Wahllokal zerrissen werden.

    2
    Kann man im Wahllokal fotografieren oder ein Video aufnehmen, sich selbst zum Beispiel mit dem Handy in der Wahlkabine?
    Nein, das Wahlgeheimnis muss gewahrt bleiben.

    3
    Wenn man erst kurz vor 18 Uhr zum Wahllokal kommt und es hat sich schon eine lange Schlange gebildet – zählt meine Stimme noch?
    Ja, man kann noch wählen, auch wenn sich die Stimmabgabe im Wahllokal hinziehen sollte. Wer nach 18 Uhr erscheint, darf allerdings seine Stimme nicht mehr abgeben.

    4
    Kann ich statt eines Kreuzes auch andere Zeichen machen?
    Ja, der Wählerwille muss nur grundsätzlich erkennbar sein.
    Verfassungsfeindliche Symbole (Hakenkreuze etc.) sind jedoch verboten. Sie gelten als Zusatz, die Stimme würde als ungültig zählen.

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