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Zum strafrechtlichen Hauptverfahren gegen Bürgermeister Wagner schweigt sich die Landesregierung aus.

Heute vor 8 Wochen, am 10. Januar 2012, richteten SPD-Landtagsabgeordnete eine kleine Anfrage an die Landesregierung (CDU). Sie wollten wissen, warum das strafrechtliche Haupverfahren gegen Bürgermeister Martin Wagner (CDU) noch nicht eröffnet wurde.
Die acht Fragen sind sind recht einfach zu beantworten, würde man meinen. Fragen, wann die Ermittlungen aufgenommen wurden zum Beispiel. Diese Datumsfrage müsste durch einen Blick in die Akten sofort zu beantworten sein.

Auch die folgenden Fragen bedürfen keiner langen und zeitaufwendigen Recherche.

"6. Aus welchen Gründen ist es bislang nicht zur Eröffnung des Hauptverfahrens gegen W. gekommen?"

"7. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass seit der Anklageerhebung Anfang 2010 über einen so langen Zeitraum hinweg die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht erfolgt ist?"

Trotzdem ist die Landesregierung nicht in der Lage oder nicht willens, in üblichen Frist von sechs Wochen zu antwortet. Dieses Verhalten der Landesregierung nährt den Verdacht, dass hier politische Rücksichtnehmen im Spiel sind.

 

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3 Kommentare zu “Zum strafrechtlichen Hauptverfahren gegen Bürgermeister Wagner schweigt sich die Landesregierung aus.”

  1. Internetti

    Wer schweigt klagt sich an!

    Wenn man die Landesregierung mit einem Körper vergleicht, könnte ich bei meinem Verständnis von Regierung schon mal fragen, ob das folgende zutrifft:
    „Mens sana in corpore sano“

    Steuerfahnderaffäre bei der gesunde Menschen durch Mobbing verdrängt wurden und als Psychisch Kranke hingestellt wurden.
    Beschaffung von IT auf nicht ganz sauberen Wegen; Beschaffung von DiGi Funk über Unternehmen die schon in anderenLändern versagt hatten – zufällig ist da irgendein hoher Beamter beteiligt.
    Sternsingerlüge und Jüdische Testamente.
    Zu Unrecht inhaftierter Lehrer muss sich neu bewerben.
    Gemobbte Polizeipräsidenten
    Polizeipräsidenten die an anderer Stelle kläglich „versagten“, machten in Hessen Karriere und sind dann mit Bouffier zufällig in einer Kanzlei.
    Ein Amtsgericht wird geschlossen, das andere wird vergrößert, zufällig ist da ein Bruder Amtsgerichtspäsident.

    Was soll man da im Bereich der Justiz erwarten?

  2. Marc

    Soweit ich weiß, muss die Landesregierung doch dazu eine Stellungnahme abgeben bzw. die Fragen beantworten oder nicht? Wieso lässt sie die Frist einfach so verstreichen? Etwa der nächste Fall von irgendwelchen rechtlichen Verstößen?

  3. Internetti

    Kleine Anfrage

    Mit „Kleinen Anfragen“ können Abgeordnete innerhalb von sechs Wochen schriftliche Auskunft über bestimmte Angelegenheiten von der Landesregierung verlangen.

    Mit einer „Kleinen Anfrage“ können Abgeordnete von der Landesregierung Auskunft über bestimmte Angelegenheiten verlangen, die nicht nur von örtlichem Interesse sind.
    Sie soll
    von der Landesregierung in kurzer Form, schriftlich innerhalb von sechs Wochen nach Zuleitung (über den Landtagspräsidenten) beantwortet werden.
    Kann die Frist nicht eingehalten werden, wird ein Zwischbericht mit Angabe der Hinderungsgründe fällig.

    https://www.hessischer-landtag.de/icc/nav/a86/a8640f6a-59d5-8d11-b9b7-7912184e3734.htm

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