HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Prüfbericht der Jahresabschlüsse 2012 und 2013

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Nach knapp vier Jahren ist der Jahresabschluss von 2012 vom Rechnungsprüfungsamt des Schwalm-Eder-Kreises geprüft worden, gleichzeitig auch der Jahresabschluss von 2013 nach knapp 3 Jahren. Bei solchen Verzögerungen können die Informationen nicht mehr zur Steuerung des Ausgabenverhaltens genutzt werden.

Die Stadt zitiert auf ihrer Homepage aus dem Bericht:

„Aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse kann bestätigt werden, dass die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 der Kreisstadt Homberg (Efze) den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Sie vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.“

Dann scheint ja alles in bester Ordnung zu sein.

Liegt wirklich ein Bild der tatsächlichen Verhältnisse vor?
Das Rechnungsprüfungsamt kann nur prüfen was ihm vom Bürgermeister vorgelegt wurde. Bürgermeister Dr. Ritz hat eine Vollständigkeitserklärung abgegeben, darin heißt es:

1. Der Rechnungsprüfung habe ich die von ihr gemäß gesetzlicher Vorschriften (§§ 128 und 131 H'GO u. A.) verlangten und darüber hinaus für eine sorgfältige Prüfung notwendigen Nachweise und Informationen vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen zu Verfügung gestellt.
2. […]
3. Es sind alle Bücher, Belege und sonstigen Unterlagen zur Verfügung gestellt worden. Zu den Unterlagen gehören neben den Büchern der Finanzbuchhaltung insbesondere Verträge und Schriften von besonderer Bedeutung, Arbeits- und Dienstanweisungen sowie Organisationspläne, die zum Verständnis der Buchführung erforderlich sind.
4. In den Unterlagen der Finanzbuchhaltung sind alle Geschäftsvorfälle, die für das Haushaltsjahr buchungspflichtig waren, erfasst und belegt. Zu den Belegen gehören 4. alle für die richtige und vollständige Ermittlung der Ansprüche und Verpflichtungen zugrunde zu legenden Nachweise (begründende Unterlagen)

Verpflichtungen gegenüber der Hessischen Landgesellschaft (HLG)?
Aus dem Prüfungsbericht ist nicht erkennbar, ob auch die Verpflichtungen gegenüber der Hessischen Landgesellschaft (HLG) mit eingegangen sind. Mit diesen Positionen müsste die Verschuldung höher liegen. Achim Jäger (FWG) schätzte sie schon in seiner Haushaltsrede vom 26.11.2015 auf rund 80 Mio. Euro. Auf wiederholte Anfragen zu der Höhe der Verpflichtungen hat der Bürgermeister bisher ausweichend geantwortet.

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Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) muss die Stadt auch die "Vermögensgegenstände und die Schulden" in ihrer Jahresabrechnung ausweisen, die sie bei der treuhänderischen HLG hat, denn die Stadt ist der wirtschaftliche Eigentümer.

Im Kommentar zum zum HGB von Förschle/Kroner heißt es:

"Fiduziarische Treuhandschaft
Bei der fiduziarischen Treuhandschaft erwirbt der Treuhänder [HLG] vom Treugeber [Stadt Homberg] Vermögensgegenstände (Treugut) zu vollem zivilrechtlichem Eigentum. Aufgrund der Treuhandabrede darf der Treuhänder das erworbene Recht am Treugut zwar im eigenen Namen, nicht jedoch im eigenen Interesse ausüben.
Das Treugut ist prinzipiell in der Bilanz des Treugebers [Stadt Homberg] auszuweisen, sofern die Treuhandabrede und die tatsächlichen Umstände so gestaltet sind, dass das wirtschaftliche Eigentum an dem Treugut dem Treugeber zuzuordnen ist."

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes ist aus diesem Grund anzuzweifeln. Es ist auch fraglich, ob das Rechnungsprüfungsamt unbefangen prüfen kann. Der Schwalm-Eder-Kreis ist schließlich ein Gesellschafter der HLG.

 

BildPro-Kopf-Verschuldung
1999 gab es in Homberg eine pro Kopf-Verschuldung von 1.010 Euro (1975,40 DM) (Haushaltsplan 2001)

2007 war jeder Homberger mit 2.657 Euro verschuldet, veröffentlichte der Bund der Steuerzahler.
Schon damals lag Homberg über dem Kreisdurchschnitt und auch über dem Durchschnitt vergleichbar großer Städte.

2013 ist die pro Kopf-Verschuldung auf das vierfache gegenüber dem Jahr 2000 gestiegen, auf 4.094,93 Euro.

"Bei Verbindlichkeiten für Investitionskredite in Höhe von 50.190.786,06 EUR ergibt sich bei einer Einwohnerzahl von 13.850 im Haushaltsjahr 2013 eine Pro-Kopf-Verschuldung von 3.623,88 EUR.

Unter Berücksichtigung der anteiligen Schuldenbelastungen an Verbänden von 6.524.000,00 EUR errechnet sich ein Schuldenstand von 56.714.786,06 EUR sowie eine Verschuldung je Einwohner von 4.094,93 EUR." Quelle

 

Bestätigung: Kein ausgeglichener Haushalt

"Den Forderungen des § 92 Abs. 3 HGO, wonach der Haushalt in jedem Haushaltsjahr unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein soll, wird die Stadt Homberg (Efze) nach den vorliegenden Jahresabschlüssen damit nicht gerecht."

…stellt das Rechnungsprüfungsamt fest.

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Ein Kommentar zu “Prüfbericht der Jahresabschlüsse 2012 und 2013”

  1. Phil Antrop

    2012 und 2013 – wie sie zu Recht feststellen viel zu spät um irgendeine Bedeutung zu haben.
    Zumal es ja keinerlei Sanktionen seitens des Kreises oder des RP gegen die Verantwortlichen gibt und geben kann.

    Die Stadt Homberg hatte am 23. September 2012 die Bürger eingeladen
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=7217

    Seit dem 1. Januar 2013 ist Homberg unter dem Rettungsschirm.

    4. März 2016

    Das dürfte unter anderem auch daran liegen, dass die Stadt die Schutzschirmziele nach 2013 auch in den Jahren 2014 und 2015 eingehalten hat. „Das war keine leichte Aufgabe“, sagt Bürgermeister Dr. Nico Ritz.

    Die Hausaufgaben wurden so gut gemacht, dass der Haushalt zum ersten Mal ohne Auflagen vom Regierungspräsidium genehmigt wurde, seit die Stadt unter dem kommunalen Schutzschirm des Landes ist. Das betonte auch Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke am Mittwoch in Homberg.

    https://www.hna.de/lokales/fritzlar-homberg/homberg-efze-ort305309/hombergs-schutzschirm-haushalt-ersten-ohne-auflagen-genehmigt-6180853.html

    Wie passt das zur Feststellung des Rechunungsprüfungsamtes, es sei kein ausgeglichener Haushalt 2013 vorgelegt worden?

    Das Land Hessen im April 2014 in einer broschüre zum Thema Rettungsschirm und Eigenkapitalvernichtung

    Etablierung einer „doppischen Schuldenbremse“

    Nach § 10 Abs. 2 SchuSV sind nach dem Erreichen des jahresbezogenen Ausgleiches des Ordentlichen Ergebnisses die Aufnahme von neuen Investitions- und Kassenkrediten grundsätzlich nur zu genehmigen, wenn der jahresbezogene Ausgleich des Ordentlichen Ergebnisses im Ergebnishaushalt weiterhin gewährleistet ist. Auf diese Weise soll durch die Verordnungsregelung gewährleistet werden, dass der durch Geldschulden bewirkte Zinsaufwand nicht zum Verfehlen des (Ordentlichen) Ergebnisausgleiches führt. Damit hat der Haushaltsausgleich im Ordentlichen Ergebnis die Wirkung einer „doppischen Schuldenbremse“. 

    Da das (mittelfristige) Ziel des Kommunalen Schutzschirmes der Haushaltsausgleich ist, sollte der Kassenkreditbedarf rückläufig sein. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist abhängig von der jeweiligen Entwicklung.  

    Seite 25

    Die Verringerung der Defizite ab dem Jahr 2013 im Vergleich zum Ausgangssaldo des Durchschnittes der Jahre 2010/2011 kann als verhinderte Eigenkapitalvernichtung, mithin als Konsolidierungserfolg, interpretiert werden (s. schraffierte Säulen der Abb. 10 – 12). 

    Seite 28

    Ungeachtet dieser regelmäßigen Berichterstattung über die Datenbank, sind alle Schutzschirmkommunen vertraglich verpflichtet, dem Finanzministerium und den Regierungspräsidenten unaufgefordert unverzüglich über Vorgänge und Umstände in Kenntnis zu setzen, die den Ausgleich des Haushalts im Ordentlichen Ergebnis zum vereinbarten Zeitpunkt gefährden könnten. 

    https://finanzen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdf/broschuerekommunalerschutzschirm_druckversion.pdf

    Daraus folgt für mich als Bürger:

    Schilden bei der HLG haben Einfluss auf den Ordentlichen Haushalt und sind somit Meldepflichtig und müssten seitens des Landes Hessen unterbunden werden.

    Offensichtlich ist jedoch die HLG als Landesbetrieb ein Schutzbedürftiges Unternehmen und wird seitens der Landesregierung auch noch gestärkt und als Schlupfloch gefördert.

    Wohin man blickt: LUG und TRUG und Eigenkapitalvernichtung ohne Ende.

    Diese Woche, so berichtet nh24 war der BM bei einer Mitgliederversammlung des SPD Ortsvereins anwesend und informierte …

    https://www.nh24.de/index.php/politik-und-wirtschaft/21-politik-und-wirtschaft-nordhessen/91845-ritz-informiert-homberger-spd-zu-aktuellen-themen

    Ob er gefragt wurde, wie die Situation bei der HLG ist?

    Ob er gefragt wurde warum der Kreisel plötzlich mehr als 180 000 € kosten soll?

    Ob ihm eine Genosse mal ein paar Takte gesagt hat?

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