HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Großflächiger Einzelhandel am Stadtrand erneut auf der Tagesordnung

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Zwischen Norumgehung und Kassler Straße soll nach den Vorstellungen des Magistrats die jetzige landwirtschaftliche Fläche als Sonderbaufläche für den Einzelhandel ausgewiesen werden. Dazu sind mehrere Tagesordnungspunkte am 11. Dez. in der Stadtverordnetensitzung vorgesehen. Schon Anfang des Jahres stand das Thema auf der Tagesordnung und wurde dann ohne Begründung zurückgezogen.

Eine Begründung findet sich nicht.
Lediglich bei dem Unterpunkt (TOP 9)“Anordnung eines Umlegungungsverfahrenens“ heißt es:

„Um interessierten Investoren zeitnah aber auch mittelfristig Flächen für eine Gewerbeansiedlung zur Verfügung stellen zu können ist eine Bauleitplanung (…) erforderlich.
Dafür ist eine Erschießung der Flächen erforderlich.“

Unter Tagesordnungspunkt 7, zum Flächennutzungsplan heißt es nur:

„Es liegen bereits mehrere Anfragen von Investoren für diese Fläche vor.“

Auf dieser mehr als mageren Informationsbasis soll über die Stadtentwicklung abgestimmt werden, die langfristige und tiefgreifende Folgen hat.
Vergessen die Warnung des Herrn Klotz vor Verlagerungen an den Stadtrand, was immer als Gründe auch angeführt werden. Alles schon wieder vergessen. Wozu hat man diesem Mann 5.000 Euro bezahlt, wenn die Warnungen nur so verhallen.
Vergessen was über immer weniger Einwohner gesagt wurde.
Vergessen, das parteiübergreifend in der Agenda 21 beschlossen wurde, keine weiteren Flächen zu versiegeln.

Wer kann noch glauben, dass es der Mehrheitsfraktion und dem Bürgermeister um eine Revitalisierung der Stadt geht?

Was sagen die Geschäftsleute in der Stadt dazu?

Früher hatte man geglaubt solchen Forderungen nachkommen zu müssen.
Mittlerweile hat man gelernt, wie verheerend sich das für die Stadtentwicklung ausgewirkt hat.
Mittlerweile gibt es auch einen Einzelhandels-Erlass, der solche Projekte ganz erheblich einschränkt.
Nichts davon in den Unterlagen, aufgrund derer die Stadtverordneten beschließen sollen.
Keine Argumente dafür und dagegen, die abzuwägen wären.

Ein Magistrat der solche inhaltsleeren Vorlagen zur Abstimmung stellt, will keine demokratische Mitbestimmung, er will nur mit seiner Mehrheit etwas durchsetzen, ohne die Folgen zu bedenken und die verschiedenen Gesichtspunkte abzuwägen. So verkommt die politische Diskussion, das Parlament wird nur noch als willfährige Legitimierungsmaschine behandelt.

Das ist der Stil, der zu Politikverdrossenheit führt. Diese Folgen sind noch schwerwiegender, als die für die städtische Entwicklung. Hier wird die demokratische Selbstverwaltung auf kommunaler Ebene ausgehöhlt.

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Dokumentation

Zu Punkt 7:
Aufstellung einer Änderung Nr. 112 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) zur Ausweisung einer Sonderbaufläche zwischen der L 3224 (Kasseler Straße), L 3224 (Nordumgehung), dem Wirtschaftsweg nach Mardorf und der vorhandenen Bebauung unter Aufhebung der Änderung Nr. 85 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze); hier Aufstellungsbeschluss

Es handelt sich um eine Fläche von ca. 26.000 m2, die zur Zeit landwirtschaftlich genutzt wird. Eine kleiner Teil des Areals ist zweckgebunden als Sonderbaufläche für Tankstellen ausgewiesen. Da dieses Vorhaben nicht verwirklicht wird, ist es sinnvoll die Nutzungsmöglichkeiten der Fläche zu verbessern und die Ausweisung als Sonderbaufläche auf den gesamten Bereich zwischen Nordumgehung, dem Wirtschaftsweg nach Mardorf und der vorhandenen Bebauung auszudehnen. Es liegen bereits mehrere Anfragen von Investoren für diese Flächen vor. Der Geltungsbereich ist aus beigefügtem Abgrenzungsplan (Anlage Nr. 1) ersichtlich. Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss Nr. 5 vom 24.01.2008 (Anlage Nr. 2 ) die Aufstellung unter Aufhebung der Änderung’Nr. 85 zum Flächennutzungsplan zu beschließen.

Beschluss des Magistrats Nr. 5 vom 24. Januar 2008

5. Aufstellung einer Änderung Nr. 112 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) zur Ausweisung einer Sonderbaufläche zwischen der L 3224 (Kasseler Straße), L 3224 (Nordumgehung), dem Wirtschaftsweg nach Mardorf und der vorhandenen Bebauung unter Aufhebung der Änderung Nr. 85 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze); hier Aufstellungsbeschluss

Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Aufstellung einer Änderung Nr. 112 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) zur Ausweisung einer Sonderbaufläche zwischen der L 3224 (Kasseler Straße), L 3224 (Nordumgehung), dem Wirtschaftsweg nach Mardorf und der vorhandenen Bebauung, unter Aufhebung der Änderung Nr. 85 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) zu beschließen.

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