Umgang mit Tagesordnung und Protokoll
Die CDU/FDP Vertreter und der Bürgermeister haben im Akteneinsichtsausschuss wieder ein eigenartiges Verständnis vom Umgang mit der Tagesordnung und dem Protokoll gezeigt.
Es kann hilfreich sein, noch einmal zu zeigen, wie ein ordnungsgemäßer Umgang aussieht, den jeder Verein praktiziert – am Beispiel des“Runden Tisches Heimerziehung„.
In dem Auszug ist zu sehen, dass zunächst mit der Annahme der vorgesehen Tagesordnung durch alle Beteiligten dem geplanten Ablauf zugestimmt wurde.
In Homberg wurde die Tagesordnung in der letzten Sitzung vom Vorsitzenden einfach bestimmt.
Das Ergebnisprotokoll der letzten Sitzung wurde genehmigt. Genehmigt heißt, alle Beteiligten fanden den im Protokoll beschriebenen Ablauf zutreffend. Durch die Genehmigung wir das Protokoll, das von allen anerkannt wird, von einem Entwurf zum Dokument.
In Homberg will die Mehrheit von CDU/FDP entscheiden, wie der Ablauf war. Durch die fehlende Zustimmung zum Protokoll verliert es seinen Charakter als Dokument. Analog dazu könnte man einen Vertrag heranziehen: Wenn nur eine Seite unterschreibt, ist es kein Vertrag.