HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

7 Monate Ermittlungen…

Anwaltsrobeder Staatsanwaltschaft und noch immer kein Ergebnis

In dem ersten Fall wird seit dem 26. Juni 2009 gegen den Bürgermeister ermittelt, in dem andern ab Juli 2009.
Die Sachlage ist klar, die Beweise und Vernehmungen hatten kurz danach stattgefunden, wie im Akteneinsichtsausschuss mitgeteilt wurde. Selbst die herausgerissene Seite aus dem Fahrtebuch hat die Kriminalpolizei in ihren Händen.

Warum geht es dennoch bei der Staatsanwaltschaft nicht voran, werde ich öfter gefragt. Schon werden Befürchtungen laut, hier werde aus politischen Gründen die Sache verzögert, in der Hoffnung es möge Gras darüber wachsen, um vielleicht sogar  das Verfahren mit einem Strafbefehl eingestellt zu können, ohne Gerichtsverfahren. Die Befürchtungen bekamen in der letzten Zeit weitere Unterstützung durch Nachrichten über 10 Jahre Schwarzgeld der CDU, die Entlassung von Steuerfahndern und die Geschichte Wolski. All das verstärkt die Befürchtungen, dass die politische Klasse in Hessen sehr wohl weiß, wie Verfahren beeinflusst werden können.

Auffällig ist der ständige Wechsel in der Bearbeitung der Ermittlungsakte. Zur Zeit ist die Akte zum dritten Mal weitergegeben und liegt jetzt befristet bis Mai in den Händen einer Staatsanwältin. Auch die frohgelaunten Verkündungen des Bürgermeisters in der Öffentlichkeit geben der Befürchtung neue Nahrung, dass hier wohl politisch Einfluss genommen wird.

Geht das eigentlich?
Haben wir nicht alle gelernt, die Justiz ist eine unabhängige Instanz, unabhängig von dem Regierungsapparat? Das stimmt für die Richter aber nicht für den Staatsanwalt. Der Staatsanwalt ist Beamter der Exekutive. Er ist weisungsgebunden, wie schon ein Leser bemerkte. Es gibt eine ganze Hierachie-Stufenleiter, an deren Spitze der Justizminister steht. Zwar gibt es auch da bestimmte Prinzipien, die beachtet werden müssen, so das Legalitätsprinzip, welches besagt, dass ermittelt werden muss, sobald eine Straftat bekannt geworden ist. Aber es gibt legale Ausnahmen und scheinbar auch andere Möglichkeiten, wie die jüngsten Fälle in Hessen gezeigt haben.

Die Zweifel, die Bürgern angesichts der langen Ermittlungdauer beschleichen, scheinen nicht von ungefähr zu kommen. Wenn recheriert wird, ist schon eine länger anhaltende Diskussion über die "Weisungsgebundenheit" der Staatsanwaltschaft zu finden. Scheinbar sehen auch Juristen ausreichend Anhaltspunkte, diese Abhängigkeit zu diskutieren und auf Änderung zu drängen.

Wer mehr darüber lesen will, wird fündig: hier, hier, hier und hier .

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