HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Nachweis der Täuschung -1-

BildZu den beiden aufeinander bezogenen Beiträgen

Doppeltes Spiel der Kommunalaufsicht
Doppelter Beschluss zum Konzessionsvertrag: Warum?

mahnten Leser den Beweis für die aufgestellte Behauptung an, der hiermit geliefert wird. Für den Nachweis muss man geduldig in die Details einsteigen, auch als Leser. Das mag vielleicht für manchen langweilig sein, aber nur wenn man akribisch arbeitet, kommt man den Tricks auf die Schliche und kann sie hier darstellen. In der Dokumentation finden sich die offiziellen Texte, an denen die Manipulationen nachvollzogen werden können.

1. Wie werden die Tatsachen verdreht, um die Rechtsmängel der Entscheidung im November zu vertuschen? (Teil1)

2. Wo liegen die Fehler in der „Schilderung“ der Stadt an den Landrat? (Teil 2)

Wie die Tatsachen verdreht werden

Teil 1: Die Novembersitzung

Am 5. November 2009 sollte der Konzessionsvertrag beschlossen werden. Das geht aus der Einladung und den Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt hervor und wird durch das Protokoll und die HNA-Berichterstattung bestätigt.
In der Einladung heißt es „Abschluss eines Konzessionsvertrages“.
„Empfiehlt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung den Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der KBG“
Im Protokoll heißt es:

„Erhebliche Bedenken und Klärungsbedarf sieht er [Herr Pfalz, SPD] jedoch im Vertragsverfahren . Es soll ein Blankovertrag gutgeheißen werden, der textlich nicht festgelegt wurde.“
„Alles in allem lässt der Mustervertrag viele Dinge offen, eine Vielzahl von Fragen müssen noch beantwortet werden.“
„Deshalb stellt er den Antrag auf Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung.“

„Entgegen den Einwendungen des Herrn Pfalz vertritt er [Herr Dewald, CDU] die Auffassung, dass genügend Informationen durch Gegenüberstellungen der einzelnen Angebote vorliegen“

„Letztlich werden aber auch die Bedenken des Herrn Pfalz im Bezug auf den Vertrag gesehen, weil keiner weiß, was im Vertrag steht. Deshalb stimmt seine [Herr Bölling, B90/Grüne] Fraktion für die Übernahme durch die KBG und die Vertagung der Entscheidung bis zur Vorlage des Vertrags.“

Der abschließende Beschluss lautet:

„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Strom-Konzessionsvertrag für die 20 Homberger Stadtteile ab dem 01.01.2012 bis zum 31.12.2031 mit der Kraftstrombezugs-genossenschaft Homberg eG (KBG Homberg) und derVertragsbindung an die Rechtsform der Gesellschaft abzuschließen.“

Nach diesen Unterlagen geht klar hervor:

1. Es geht um einen Vertragsabschluss
2. Es wird beanstandet, dass der zu unterschreibende Vertragstext fehlt.
3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass ein Konzessionsvertrag abzuschließen ist.

Der Beschluss ist eindeutig.
Der Text des Vertrages lag nicht vor.
Die von der CDU vorgebrachten Argumente von der Gegenüberstellung der Angebote war nicht Gegenstand der geäußerten Bedenken. Was im Protokoll nicht vermerkt wurde, war der ausdrücklich Hinweis auf die fehlende Begründung für die Auswahlentscheidung zugunsten der KBG, wie es das EnWG vorschreibt und dessen Fehlen zu Anfechtungen des Beschlusses durch die nicht berücksichtigten Bewerber führen kann. Diese Warnung wurde entweder nicht verstanden oder ernst genommen, so dass sie nicht im Protokoll vermerkt wurde.

Teil 2: Die Januarsitzung

Es gibt keine Begründung warum der im November eindeutig beschlossene, aber fehlerhafte Beschluss jetzt noch einmal auf der Tagesordnung steht. Ausgeblendet wird auch, dass im Dezember den Fraktionen der Vertragstext überreicht wurde, mit dem Hinweis, dass es als Zustimmung gewertet wird, wenn keine Einwände kämen. Wieso sollte zugestimmt werden, wenn doch der Beschluss schon im November gefasst wurde? Außerdem wurden im Dezember auch die Auswahlbegründungen mit ausgehändigt.
Die Oppositionsparteien lehnten diese Vorgehensweise ab, da nur die Stadtverordnetenversammlung rechtsverbindlich beschließen kann.

So kam das Thema Konzessionsvertrag im Januar noch einmal auf die Tagesordnung.
In der Erläuterung heißt es plötzlich, im November sei nur ein „Grundsatzbeschluss“ gefasst worden, jetzt habe „das Unternehmen den entsprechenden Konzessionsvertrag vorgelegt“.

Hier liegt das Täuschungsmanöver

Aus dem Abschluss eines Vertrages, wie es im November hieß, wurde ein „Grundsatzbeschluss“ gemacht. Die Bereitschaft mit der KBG zusammen zu arbeiten war bereits im November Konsens zwischen allen Parteien, dazu war kein Beschluss notwendig. Mit dieser Wortveränderung soll kaschiert werden, dass der Beschluss vom November die bereits damals aufgewiesenen Rechtsmängel hatte. Im Dezember wurde versucht, diese geräuschlos zu beheben.
Auch eine andere Formulierung macht stutzig: Ein Vertrag ist eine gemeinsame Willenserklärung zweier Parteien, der Vertrag muss deshalb von beiden ausgearbeitet werden. Hier heißt es aber, das Unternehmen habe den Konzessionsvertrag vorgelegt. Hat den die KBG die Bedingungen allein festgelegt?

Die HNA macht in ihrer Berichterstattung diese Täuschung mit und schreibt auch von einem Grundsatzbeschluss im November.
Herr Fröde [CDU] behauptet nun auch noch, im November habe der Vertrag vorgelegen und widerspricht sich gleich, „der Magistrat hätte ihn nur noch ausformulieren müssen“. Dabei soll doch die KBG denVertrag vorgelegt haben, wie es oben hieß. Diese widersprüchlichen Darstellungen zeigen nur eins, jeder erfindet die Geschichte nach seinen Vorstellung, denn sie ist nur erfunden, um von den eigenen Fehlern abzulenken und die Bürger und die Stadtverordneten zu täuschen.

Nachtrag 31.1.2010
In der Novembersitzung hatte Herr Gerlach [SPD] einen Antrag formuliert, der als Verständigungsbrücke hätte dienen können. “ <!–[endif]–>„Die Stadt Homberg (Efze) tritt in Verhandlungen mit der KBG zum Abschluss eines Konzessionsvertrages ein.“ Dies wäre ein Grundsatzbeschluss gewesen. Er wurde von der CDU/FDP Mehrheit abgelehnt. Wenn der Bügermeister jetzt so tut als ob es im November nur einen Grundsatzbeschluss gegeben hätte, so verdreht er die Tatsachen.

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Dokumentation
Entscheidung über den Konzessionsvertrag

Inhaltsübersicht

31. Sitzung 5. 11. 2009 Thema Konzessionsvertrag

Tagesordnungspunkt 3 und Erläuterungen in der Einladung

Offizielle Niederschrift zu Punkt 3

HNA-Bericht 3. 11. 2009, Ankündigung

HNA-Bericht 7. 11. 2009 über die Sitzung

33. Sitzung 28. 01. 2010 Thema Konzessionsvertrag

Tagesordnungspunkt 2 und Erläuterung in der Einladung

HNA-Bericht 30. 1. 2010 über die Sitzung

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