HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Nachweis der Täuschung -1-

BildZu den beiden aufeinander bezogenen Beiträgen

Doppeltes Spiel der Kommunalaufsicht
Doppelter Beschluss zum Konzessionsvertrag: Warum?

mahnten Leser den Beweis für die aufgestellte Behauptung an, der hiermit geliefert wird. Für den Nachweis muss man geduldig in die Details einsteigen, auch als Leser. Das mag vielleicht für manchen langweilig sein, aber nur wenn man akribisch arbeitet, kommt man den Tricks auf die Schliche und kann sie hier darstellen. In der Dokumentation finden sich die offiziellen Texte, an denen die Manipulationen nachvollzogen werden können.

1. Wie werden die Tatsachen verdreht, um die Rechtsmängel der Entscheidung im November zu vertuschen? (Teil1)

2. Wo liegen die Fehler in der „Schilderung“ der Stadt an den Landrat? (Teil 2)

Wie die Tatsachen verdreht werden

Teil 1: Die Novembersitzung

Am 5. November 2009 sollte der Konzessionsvertrag beschlossen werden. Das geht aus der Einladung und den Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt hervor und wird durch das Protokoll und die HNA-Berichterstattung bestätigt.
In der Einladung heißt es „Abschluss eines Konzessionsvertrages“.
„Empfiehlt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung den Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der KBG“
Im Protokoll heißt es:

„Erhebliche Bedenken und Klärungsbedarf sieht er [Herr Pfalz, SPD] jedoch im Vertragsverfahren . Es soll ein Blankovertrag gutgeheißen werden, der textlich nicht festgelegt wurde.“
„Alles in allem lässt der Mustervertrag viele Dinge offen, eine Vielzahl von Fragen müssen noch beantwortet werden.“
„Deshalb stellt er den Antrag auf Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung.“

„Entgegen den Einwendungen des Herrn Pfalz vertritt er [Herr Dewald, CDU] die Auffassung, dass genügend Informationen durch Gegenüberstellungen der einzelnen Angebote vorliegen“

„Letztlich werden aber auch die Bedenken des Herrn Pfalz im Bezug auf den Vertrag gesehen, weil keiner weiß, was im Vertrag steht. Deshalb stimmt seine [Herr Bölling, B90/Grüne] Fraktion für die Übernahme durch die KBG und die Vertagung der Entscheidung bis zur Vorlage des Vertrags.“

Der abschließende Beschluss lautet:

„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Strom-Konzessionsvertrag für die 20 Homberger Stadtteile ab dem 01.01.2012 bis zum 31.12.2031 mit der Kraftstrombezugs-genossenschaft Homberg eG (KBG Homberg) und derVertragsbindung an die Rechtsform der Gesellschaft abzuschließen.“

Nach diesen Unterlagen geht klar hervor:

1. Es geht um einen Vertragsabschluss
2. Es wird beanstandet, dass der zu unterschreibende Vertragstext fehlt.
3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass ein Konzessionsvertrag abzuschließen ist.

Der Beschluss ist eindeutig.
Der Text des Vertrages lag nicht vor.
Die von der CDU vorgebrachten Argumente von der Gegenüberstellung der Angebote war nicht Gegenstand der geäußerten Bedenken. Was im Protokoll nicht vermerkt wurde, war der ausdrücklich Hinweis auf die fehlende Begründung für die Auswahlentscheidung zugunsten der KBG, wie es das EnWG vorschreibt und dessen Fehlen zu Anfechtungen des Beschlusses durch die nicht berücksichtigten Bewerber führen kann. Diese Warnung wurde entweder nicht verstanden oder ernst genommen, so dass sie nicht im Protokoll vermerkt wurde.

Teil 2: Die Januarsitzung

Es gibt keine Begründung warum der im November eindeutig beschlossene, aber fehlerhafte Beschluss jetzt noch einmal auf der Tagesordnung steht. Ausgeblendet wird auch, dass im Dezember den Fraktionen der Vertragstext überreicht wurde, mit dem Hinweis, dass es als Zustimmung gewertet wird, wenn keine Einwände kämen. Wieso sollte zugestimmt werden, wenn doch der Beschluss schon im November gefasst wurde? Außerdem wurden im Dezember auch die Auswahlbegründungen mit ausgehändigt.
Die Oppositionsparteien lehnten diese Vorgehensweise ab, da nur die Stadtverordnetenversammlung rechtsverbindlich beschließen kann.

So kam das Thema Konzessionsvertrag im Januar noch einmal auf die Tagesordnung.
In der Erläuterung heißt es plötzlich, im November sei nur ein „Grundsatzbeschluss“ gefasst worden, jetzt habe „das Unternehmen den entsprechenden Konzessionsvertrag vorgelegt“.

Hier liegt das Täuschungsmanöver

Aus dem Abschluss eines Vertrages, wie es im November hieß, wurde ein „Grundsatzbeschluss“ gemacht. Die Bereitschaft mit der KBG zusammen zu arbeiten war bereits im November Konsens zwischen allen Parteien, dazu war kein Beschluss notwendig. Mit dieser Wortveränderung soll kaschiert werden, dass der Beschluss vom November die bereits damals aufgewiesenen Rechtsmängel hatte. Im Dezember wurde versucht, diese geräuschlos zu beheben.
Auch eine andere Formulierung macht stutzig: Ein Vertrag ist eine gemeinsame Willenserklärung zweier Parteien, der Vertrag muss deshalb von beiden ausgearbeitet werden. Hier heißt es aber, das Unternehmen habe den Konzessionsvertrag vorgelegt. Hat den die KBG die Bedingungen allein festgelegt?

Die HNA macht in ihrer Berichterstattung diese Täuschung mit und schreibt auch von einem Grundsatzbeschluss im November.
Herr Fröde [CDU] behauptet nun auch noch, im November habe der Vertrag vorgelegen und widerspricht sich gleich, „der Magistrat hätte ihn nur noch ausformulieren müssen“. Dabei soll doch die KBG denVertrag vorgelegt haben, wie es oben hieß. Diese widersprüchlichen Darstellungen zeigen nur eins, jeder erfindet die Geschichte nach seinen Vorstellung, denn sie ist nur erfunden, um von den eigenen Fehlern abzulenken und die Bürger und die Stadtverordneten zu täuschen.

Nachtrag 31.1.2010
In der Novembersitzung hatte Herr Gerlach [SPD] einen Antrag formuliert, der als Verständigungsbrücke hätte dienen können. “ <!–[endif]–>„Die Stadt Homberg (Efze) tritt in Verhandlungen mit der KBG zum Abschluss eines Konzessionsvertrages ein.“ Dies wäre ein Grundsatzbeschluss gewesen. Er wurde von der CDU/FDP Mehrheit abgelehnt. Wenn der Bügermeister jetzt so tut als ob es im November nur einen Grundsatzbeschluss gegeben hätte, so verdreht er die Tatsachen.

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Dokumentation
Entscheidung über den Konzessionsvertrag

Inhaltsübersicht

31. Sitzung 5. 11. 2009 Thema Konzessionsvertrag

Tagesordnungspunkt 3 und Erläuterungen in der Einladung

Offizielle Niederschrift zu Punkt 3

HNA-Bericht 3. 11. 2009, Ankündigung

HNA-Bericht 7. 11. 2009 über die Sitzung

33. Sitzung 28. 01. 2010 Thema Konzessionsvertrag

Tagesordnungspunkt 2 und Erläuterung in der Einladung

HNA-Bericht 30. 1. 2010 über die Sitzung


31. Stadtverordnetenversammlung 5. 11. 2009


Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 3 aus der Einladung zur Sitzung

Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Stromver­sorgung der 20 Hornberger Stadtteile ab 01. Januar 2012
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Der Sachverhalt wurde unter Tagesordnungspunkt 2 in der Sitzung am 27. Au­gust 2009 vom Bürgermeister eingebracht und entsprechend erläutert.

In den Einladungsunterlagen waren außerdem ausführliche Erläuterungen enthalten.

Die im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens eingegangenen Bewer­bungen von sieben Energieversorgungsunternehmen, wurden in einer Matrix zusammen- und damit gegenübergestellt.

Versehen mit einem entsprechenden Anschreiben und der Bitte um Weiterlei­tung, ist diese Matrix den Herren Fraktionsvorsitzenden am 16. September übersandt worden.

Am 08. Oktober fand im Rathaussaal eine Infoformationsveranstaltung der E.ON Mitte AG, Borken und der KBG, Homberg, zum Thema statt, zu der alle Parlamentarier eingeladen waren.

Mit Beschluss Nr 3 vom 15. Oktober 2009 empfiehlt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung den Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der KBG in Homberg (Efze), für die Stromversorgung der 20 Hornberger Stadtteile, ab 01 . Januar 2012 mit einer Laufzeit von 20 Jahren und der Vertragsbindung an die Rechtsform der Gesellschaft.


 


Auszug aus der Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung

Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Stromversorgung
der 20 Homberger Stadtteile ab 01. Januar 2012

Während der Beratung und Beschlussfassung war gemäß § 25 HGO der Protokollführer, Herr Bottenhorn, im Sitzungsraum nicht anwesend.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Ripke, gibt die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses bekannt.

Herr Pfalz macht zunächst deutlich, dass seine Fraktion weder gegen die Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft noch für E.ON ist. Erhebliche Bedenken und Klärungsbedarf sieht er jedoch im Vertragsverfahren. Es soll ein Blankovertrag gutgeheißen werden, der textlich nicht festgelegt wurde.

Zu diesem Thema zitiert er ein vom Deutschen Städtetag herausgegebenes Kompendium, das man sehr gut nachvollziehen und Frage für Frage abarbeiten kann.

Insbesondere moniert er, dass erforderliche Informationen und Grundlagen (Leitungen und Trafostationen der E.ON, muss E.ON verkaufen oder ist auch Verpachtung möglich, kann eine Gemeinschaft zwischen KBG und E.ON gebildet werden?) fehlen, um letztlich eine angemessene Entscheidung zu treffen. Alles in allem lässt der Mustervertrag viele Dinge offen, eine Vielzahl von Fragen müssen noch beantwortet werden. Auch sind noch zwei Jahre Zeit, um all diese Dinge noch zu klären.
Deshalb stellt er den Antrag auf Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung.
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Herr Dewald stellt für seine Fraktion fest, dass man sich erst einmal grundlegend mit Informationen versorgt hat, wie die Besichtigung der Betriebsanlagen oder den Info-Abend am 08.10.2009, um sich dann nach einem Beratungsprozess für die KBG zu entscheiden. Grundlage hierfür war das Kriterium, wer die größeren Vorteile für die Stadt und die Bürger bietet.
Die KBG ist ein ortsansässiger Betreiber mit kurzen Wegen, mit direkter Kontrolle durch Homberger Bürger, mit nachhaltigen Gewinnen und positiver Leistungserbringung seit Jahrzehnten. Entgegen den Einwendungen des Herrn Pfalz vertritt er die Auffassung, dass genügend Informationen durch Gegenüberstellungen der einzelnen Angebote vorliegen und Dinge wie Übernahme der Leitungen und Trafostationen zwischen KBG und E.ON zu klären sind, weil die Stadt nicht Netzbetreiber ist.
Darüber hinaus benötigen die beiden Anbieter die noch verbleibenden zwei Jahre zur Vorbereitung für die Übernahmeverhandlungen.
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Herr Ripke favorisiert mit seiner Fraktion nach Beratungsgesprächen mit den Bewerbern die KBG, die die Konzession ab 2012 bekommen soll. Da sich die Angebote zwischen den Bewerbern kaum unterscheiden, war deshalb das Bauchgefühl gefragt. Die KBG, so betont er weiter, ist ein guter Gesprächspartner, der in der Stadt fest verwurzelt und Ansprechpartner vor Ort ist. Weiterhin hat er großes Verständnis für die Arbeitsplatzsorgen der Homberger Mit- arbeiter der E.ON, die dies in einem Schreiben dargelegt haben. Aber andererseits haben die damaligen E.ON- Vorgänger EAM und SN-Gas die Geschäftsstellen von Homberg (Efze) verlegt und Arbeitsplätze eingespart. Auch deshalb soll die KBG den Zuschlag erhalten. Die Homberger Mitarbeiter der E.ON bittet er um Verständnis. Zudem sollen nach Aussagen der KBG beim Zuschlag die Arbeitsstellen und Ausbildungsplätze erhöht werden. Auch die Mitglieder sind größtenteils Homberger.
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Entgegen dem Vortrag des Herrn Ripke hat sich Herr Bölling mit seiner Fraktion nicht von emotionalen, sondern von wirtschaftlichen und politischen Überlegungen leiten lassen. Es liegen auch deshalb ähnliche Angebote der Anbieter vor, weil es gesetzliche Vorgaben gibt. Darüber hinaus sollten auch alle technisch in der Lage sein, das Netz zu übernehmen.

Seine Fraktion, so Herr Bölling weiter, bevorzugt die KBG, weil es sich um eine ortsansässige Firma handelt, die Gewerbesteuer zahlt und auf die die Homberger Bürger konkret Einfluss nehmen können. Das ist nicht der Fall bei E.ON, betont Herr Bölling, wobei auch die Mitarbeiter bei großen Konzernen lokal keine Rolle spielen.

Die KBG übernimmt möglicherweise Mitarbeiter der E.ON, wenn Arbeitsplätze bei E.ON durch die Übernahme verloren gehen. Aber auch politische Gründe spielen bei der Entscheidung für die KBG eine Rolle. Denn die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN kann nicht für E.ON stimmen, die als Atomkonzern keinen Ausstieg aus der Atomenergie wollen.

Letztlich werden aber auch die Bedenken des Herrn Pfalz im Bezug auf den Vertrag gesehen, weil keiner weiß, was im Vertrag steht. Deshalb stimmt seine Fraktion für die Übernahme durch die KBG und die Vertagung der Entscheidung bis zur Vorlage des Vertrags.
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Herr Gerlach sieht kaum Widerspruch zwischen den Redebeiträgen, er befürchtet aber in der heutigen Entscheidung eine gewisse Übereile, weil noch zwei Jahre Zeit ist.
In den letzten 10 Tagen hat die Fraktion 3 Schreiben von den Anbietern erhalten. Diese sollten ausgewertet und diskutiert werden, insbesondere sollte man überlegen, was man für die E.ON Mitarbeiter tun kann.

Deshalb stellt er folgenden Änderungsantrag zur Abstimmung:

„Die Stadt Homberg (Efze) tritt in Verhandlungen mit der KBG zum Abschluss eines Konzessionsvertrages ein.“
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Nach Meinung von Frau Kehl soll es beim ursprünglichen Beschluss bleiben. Es soll mit der KBG abgeschlossen werden, weil ihre Fraktion mit dem Angebot zufrieden ist. Sie fragt, was die Verzögerungstaktik soll?

Herr Pauli versteht die Aussage des Herrn Gerlach nicht, dass die Stadtverordneten gehetzt werden, wenn heute beschlossen wird. Alle Unterlagen wurden rechtzeitig vorgelegt, es gab eine Informationsveranstaltung und seine Fraktion hat sich zusätzlich bei E.ON und KBG gemeldet und nachgefragt.

Herr Pfalz und Herr Bölling machten noch einmal deutlich, dass der Vertrag mit der KBG nicht zur Einsichtnahme vorliegt. Einem Vertrag, der nicht vorliegt, kann nicht zugestimmt werden.
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Der Stadtverordnetenvorsteher lässt zunächst über den Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 3 abstimmen. Der Antrag wird abgelehnt.

Abstimmung: Bei 35 anwesenden Stadtverordneten 16 Ja- Stimmen und 19 Nein-Stimmen.

Nunmehr lässt der Stadtverordnetenvorsteher über den Änderungsantrag:

„Die Stadt Homberg (Efze) tritt in Verhandlungen mit der KBG zum Abschluss eines Konzessionsvertrages ein.“

abstimmen. Der Antrag wird abgelehnt.

Abstimmung: Bei 35 anwesenden Stadtverordneten 16 Ja- Stimmen und 19 Nein-Stimmen.

Letztlich lässt der Stadtverordnetenvorsteher über die eigentliche Beschlussvorlage abstimmen:

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Strom-Konzessionsvertrag für die 20 Homberger Stadtteile ab dem 01.01.2012 bis zum 31.12.2031 mit der Kraftstrombe- zugsgenossenschaft Homberg eG (KBG Homberg) und derVertragsbindung an die Rechtsform der Gesellschaft abzuschließen.

Abstimmung: Bei 35 anwesenden Stadtverordneten
21 Ja-Stimmen,
3 Nein-Stimmen und
11 Enthaltungen.


HNA-Bericht vom 3. 11. 2009 Ankündigung

„Zur Stromversorgung soll an diesem Abend ebenfalls eine Entscheidung getroffen werden. Es geht um einen Konzessionsvertrag, der ab 2012 für 20 Jahre mit der Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft (KBG) abgeschlossen werden könnte.“

HNA-Bericht vom 7. 11. 2009 über die Sitzung

„Alle Fraktionen favorisierten im Grundsatz die KBG, kontrovers wurde über das Vertragsverfahren diskutiert. Bisher lägen lediglich Angebote vor, aber kein Vertrag, monierter Dirk Pfalz (SPD). „Wir wissen nicht, worüber wir entscheiden“, fügte er hinzu. Die Entscheidung werde übereilt getroffen, man sollte beispielsweise auch noch einmal überlegen, wie man etwas für die Homberger Mitarbeiter der Eon tun könne, sagte sein Fraktionskollege Stefan Gerlach. Die Eon-Beschäftigten hatten sich mit Hinweis auf ihre Arbeitsplätze an die Fraktionen gewandt.“

Peter Dewald (CDU): „Das Unternehmen werde die Netzversorgung in gewohnter Qualität auch in den Stadtteilen sicherstellen. Den Fraktionen hätten alle Unterlagen vorgelegen, unter anderem Muster-Konzessionsverträge. Es habe auch eine Informationsveranstaltung mit KBG und Eon gegeben, fügte Joachim Pauli (CDU) hinzu.“

„Auch die Grünen forderten, die Entscheidung zu vertagen, da kein Vertrag vorliege. Grundsätzlich sei man jedoch für die KBG, meinte Klaus Bölling.“

„Abstimmung: CDU und FDP sowie drei SPD-Mandatsträger votierten für den Konzessionsvertrag, die Grünen stimmten dagegen. Es gab zehn Enthaltungen aus den Reihen der SPD und eine der CDU.“


33. Stadtverordnetenversammlung 28. 1. 2010


Tagesordnungspunkt 2 und Erläuterung in der Einladung

Genehmigung des Konzessionsvertrages mit der Kraft­strom-Bezugsgenossenschaft Homberg eG über die Stromversorgung der 20 Hornberger Stadtteile ab 01.01.2012

Nachdem die Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2009 den Grundsatzbeschluss gefasst hat, dass die Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft Homberg eG (KBG) ab 01.01.2012 die Stromversorgung der 20 Homberger Stadtteile übernimmt, hat das Unternehmen den entsprechenden Konzessionsvertrag vorgelegt. Der Wortlaut des Vertrages wurde auf elektronischem Wege am 28. Dezember 2009 den Damen und Herren Stadtverordneten übermittelt.

Der Magistrat hat am 17.12.2009 auch über den Vertrag beraten und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss Nr. 6, den Vertrag zu genehmigen und folgende Begründung zu beschließen:

  • Der von der KBG Homberg angebotene Strom-Konzessionsvertrag ist für die Stadt vorteilhaft (insbesondere bei Folgekosten und Endschaft).
  • Die KBG Homberg hat sich seit vielen Jahrzehnten als zuverlässige 1,/tvt Betreiberin des Stromnetzes in der Kernstadt Homberg bewährt und bietet aufgrund des örtlichen Betriebssitzes Gewähr für einen schnel­len und bürgernahen Netzservice.
  • Die Bürger von Homberg können Genossenschaftsmitglieder der KBG Homberg werden und dadurch die Geschäftspolitik in der Mit­gliederversammlung beeinflussen sowie eine attraktive Dividende für ihre Einlage erzielen.

HNA-Bericht vom 30. 1. 2010, Sitzungsbericht

 

Strom aus Region
Homberger Parlament stimmt Vertrag mit KBG zu

Homberg. Die Kraftstrombezugsgenossenschaft (KBG) liefert ab 2012 den Strom an die 20 Stadtteile der Kreisstadt. Die KBG betreibt schon jetzt das Netz in Homberg. Die Parlamentarier sprachen sich in ihrer Sitzung am Donnerstag im Dorfgemeinschaftshaus Sondheim einstimmig für den nun vorliegenden Vertrag mit dem Versorger mit Sitz in Homberg aus.

Dieser Vertrag hatte im November noch nicht vorgelegen, als die Konzessionsvergabe auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung gestanden hatte. Damals hatten zwar alle Fraktionen ihr Votum zugunsten der KBG abgegeben, doch SPD und Grüne das Verfahren kritisiert. Das sah vor, dass das Parlament die Grundsatzentscheidung trifft, der Magistrat den Vertrag formuliert. Das lehnten viele Parlamentarier ab. CDU, FDP und drei Abgeordnete der SPD hatten dafür, die Grünen dagegen gestimmt, zehn Parlamentarier sich enthalten.

Delf Schnappauf von den Grünen hatte eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht gegen das Prozedere eingelegt. Das Ergebnis: Die Behörde habe bei ihrer Überprüfung keinen Rechtsmangel feststellen können, berichtete Bürgermeister Martin Wagner.

In der Sitzung am Donnerstag stand also nicht der Stromversorger an sich – gleich sieben Unternehmen hatten sich für die Stromverteilung rund um Homberg beworben – zur Abstimmung an, sondern der Wortlaut des Vertrages.

Die SPD stehe nach wie vor zum regionalen Versorger KBG, sagte Stefan Gerlach. Doch ohne vorliegende Verträge hatten die Sozialdemokraten nicht zustimmen wollen. Das sei den Grünen nicht viel anders gegangen, sagte Klaus Bölling. Er regte außerdem an, in Homberg nicht nur über die Stromverteilung, sondern auch über die Stromerzeugung nachzudenken.

Reinhard Fröde (CDU) betonte, dass der Vertrag im November vorgelegen habe, der Magistrat hätte ihn nur noch ausformulieren müssen. Fröde hob die Vorteile des regionalen Strompartners KBG hervor, der Mitarbeiter in Homberg beschäftige und dort auch Gewerbesteuern zahle. Am Ende herrschte Einmütigkeit: Alle Fraktionen gaben ihr Placet für die KBG. (bra)


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