HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Wo liegt die Grenze…

Amtsgericht…zwischen Ungehörigkeit und Beleidigung?

Ein Homberger CDU-Stadtrat ist wiederholt durch sein ungebührliches Verhalten aufgefallen. Zuletzt in einer Ausschusssitzungen, in der er sich zwischen die Zuhörer setzte und dort andere Besucher beleidigte und bedrohte.
Seine Drohungen und Beleidigungen – in einem anderen, dem Gericht vorgelegten Fall – sah die Einzelrichterin beim Amtsgericht Fritzlar zwar als Ungehörigkeiten, diese sei aber nicht justizabel.

Die Grenzen zwischen Ungehörigkeit und Beleidigung unterliegen der persönlichen Einschätzung. Viele Juristen sehen sie weit enger, wie vorab geprüft worden war.

Die HNA schrieb 9.April 2010 zu einem anderen Fall:

“Ein Bürgermeister ist als Repräsentant seiner Gemeinde immer verantwortlich, egal was er tut und wo er es tut. Dies gelte im Übrigen für alle Beamten und Wahlbeamten”

Der Aussage ist voll zuzustimmen, Stadträte sind Wahlbeamte, ihr Verhalten sollte den Ruf der Stadt nicht schädigen.

Foto: Schild am Amtsgericht Fritzlar

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