HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Es geht nicht nur um Urkundenfälschung. Es geht um…

Diensteid1. Verletzung der Neutralitätspflicht als Beamter
Ein Bürgermeister hat sich als Beamter verpflichtet alle Menschen gleich zu behandeln. Indem er aber ein CDU-Mitglied mit einem städtischen Auto abholen ließ, verschaffte er der CDU einen geldwerten Vorteil.
Den gleichzeitig im Urlaub befindlichen SPD-Stadtverordneter hatte er nicht zurück geholt.

2. Veruntreuung städtische Gelder
Jeder Stadtverordnete kann Reisekosten geltend machen. Wenn er von einem auswärtigen Arbeitsplatz anreisen muss, erhält er auf Antrag die Reisekosten nach Prüfung der Belege im Rahmen des Reisekostenrechts.

Statt Reisekosten-Prüfung und Abrechnung, hat der Bürgermeister Steuergelder einseitig für eine Partei eingesetzt. Er selbst nannte den Betrag von 520 Euro. Eine Anreise vom Urlaubsort kann nicht erstattet werden, dem Stadtverordneten waren die Sitzungstermine schon lange bekannt.
Zu solchen Ausgaben ist der Bürgermeister nicht berechtigt.
Bürgermeister Martin Wagner hat städtische Gelder in Höhe von 520 Euro veruntreut.

3. Missbrauch städtischer Arbeiter für eigene Interessen
Es lag im privaten Interesse des Bürgermeisters, den CDU-Stadtverordneten abzuholen. Dazu verpflichtete er den Fahrer in seinem Dienst nach Österreich zu fahren. Er nutzte seine Amtsführung für seine persönlichen Ziele.
Hätte die CDU mit eigenen Mitteln die Fahrt durchgeführt, ginge das niemand etwas an.

4. Verdacht der Bestechung oder Nötigung
Der Fahrer des städtischen Wagens war befristet angestellt, einige Zeit nach der Fahrt erhielt er eine Festanstellung. Ist ihm die Stelle versprochen worden, als der Bürgermeister rechtswidrig die Fahrt anordnete?
Die Behauptung des Bürgermeister, der Mann sei in seiner Freizeit gefahren stimmt nicht mit dem Dienstplan überein. Wenn dem so gewesen wäre, hätte er ein städtisches Fahrzeug für die private Nutzung bereitgestellt.

5. Falsche Wirtschaftlichkeitsberechnung
Der Bürgermeister erklärte, seine Prüfung habe ergeben, dass die Abholung mit dem städtischen Fahrzeug kostengünstiger sei. Statt der von ihm angegebene Fahrtkosten von 400 Euro hätte ein Fahrt mit Bahn und Taxi nur 200 Euro gekostet. Die Prüfung des Bürgermeisters war offensichtlich falsch.

6. Vertuschung rechtswidriger Handlung
Der Bürgermeister war sich bewusst, dass sein Handeln rechtswidrig war, deshalb behauptete er mehrer Wochen lang, der Fahrer wäre in seinem Dienstwagen, einem Golf, gefahren. Erst im Juli gestand er ein, dass ein Corsa aus dem Bauhof benutzt wurde.

7. Urkundenunterdrückung: Seite aus dem Fahrtenbuch herausgerissen
Wer hatte ein Interesse eine Seite aus dem Fahrtenbuch des Corsa zu vernichten, auf der die Fahrt nach Österreich eingetragen war? Wer, wenn nicht der Bürgermeister?
Angenommen, er hätte die Seite nicht selbst herausgerissen, so hätte er umgehend Anzeige wegen Urkundenunterdrückung stellen müssen. Das hat er nicht getan, er hat die Entfernung der Seite gebilligt, was er mit seiner Unterschrift unter Falscheinträge bestätigt hat.

8. Falscheinträge im Fahrtenbuch
Im Fahrtenbuch finden sich auf der Seite nach der herausgerissenen die fingierten Fahrten nach Karlskron (genau 700) km und nach Celle (genau 500). Im Fahrtenbuch wird der Kilometerstand bei Antritt und Ende der Fahrt eingetragen. Mit diesen Eintragungen, sollte die Lücke in den Kilometerangaben kaschiert werden. Diese Fälschung hat der Bürgermeister selbst unterschrieben und vor den Ausschussmitgliederen und 60 Zuhörern zugegeben.

Diese Vorgänge zeugen von einer kriminellen Energie oder fehlendem Rechtsverständnis.
Der einfache Weg wäre gewesen zu sagen "Ich habe einen Fehler gemacht und ich trage die Verantwortung dafür." Doch bis heute beharrt Martin Wagner darauf, er sei unschuldig.

All das wird wohl nun im Gerichtsverfahren beurteilt werden müssen.

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