HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Beschluss boykottiert

Pollerreihe

 

 

 

 

 

 

 

Freie Fahrt durch die ganze Westheimer Straße, dafür soll die Westheimer Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden.

Am 14. November 2013 folgte die Stadtverordnetenmehrheit dem Vorschlag der FDP: Im Winter bleibt der Poller am Besenmarkt im Boden, dafür wird die gesamte Westheimer Straße, angefangen bei Blumen Schade, zu einer verkehrsberuhigten Zone. Der Beschluss ist eindeutig.

Fußgängerzone aufgehobenFußgängerzone aufgehoben
Umgesetzt wurde von diesem Beschluss nur die eine Hälfte: Der Poller bleibt im Winterhalbjahr eingefahren. Die Fußgängerzone ist in der oberen Westheimer Straße aufgehoben.
Dafür soll ab Anfang der Westheimer Straße (Blumen Schade) durchgängig die Westheimer Straße, der Marktplatz und die Untergasse als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden. Das ist bisher nicht erfolgt. Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde hat diesen Teil des Beschlusses willkürlich nicht umgesetzt.
Der Poller wurde vor dem Hessentag 2008 vom Bürgermeister ohne Beschluss eigenmächtig gekauft und eingebaut. Kosten rund 10.000 Euro.

Bild20 km/h statt Schrittgeschwindigkeit
Zur Zeit darf durch die Westheimer Straße und über den Markt mit einer Geschwindigkeit von 20 km/Stunden gefahren werden. Für den Marktplatz ist das eine Verschlechterung, denn dort galt bisher bereits die Regelung für die verkehrsberuhigte Zone: Schrittgeschwindigkeit, kein Vorrang für die Autofahrer.

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:: DOKUMENTATION ::

Verkehrsregeln
Ge- oder Verbot im verkehrsberuhigten Bereich
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Quelle

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14. November 2013:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass der "Poller" während der Winter-/Sommerzeit, d. h. vom jeweils letzten Sonntag im Oktober bis zum jeweils letzten Sonntag im März, abgesenkt und die Beschilderung im Bereich Westheimer Straße, Untergasse geändert wird.

Die Westheimer Straße (einschl. der oberen Westheimer Straße) soll ein Verkehrsberuhigter Bereich werden.

Dazu soll die jetzt in Höhe Untergasse 4 vorhandene Beschilderung (Verkehrsberuhigter Bereich) umgesetzt werden in Höhe Westheimer Straße 35 (Schade).

Die dort vorhandenen Verkehrszeichen (Zonenhaltverbot, Zone 20) sollen ebenso wie die Verkehrszeichen "Fußgängerbereich" in Höhe Westheimer Straße 21 (Lippold) und Westheimer Straße 2 (Kilic) entfernt werden.

Abstimmung: Bei 31 Anwesenden 23 Ja-Stimmen und acht Enthaltung.


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