HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Rechnung für Regenwassser – Widerspruch einlegen

In den letzten Tagen haben die ersten Homberger die Rechnungen für Regenwasser erhalten. Genauer für das Niederschlagswasser das über den Abwasserkanal der Kläranlage zugeführt wird.

Bundesgericht verlangt neue Berechnung der Gebühren
Das Niederschlagswasser muss bei der Umlage der Abwassergebühren auch berechnet werden, so sieht es ein Gerichtsurteil vor, bei dem der Kläger Recht bekam, weil bisher nur die Trinkwassermenge als Bemessung herangezogen wurde, die das Wasserwerk lieferte. Große Gewerbeflächen wurden bei der bisherigen Regelung begünstigt. Das sah auch das oberste Bundesgericht so. Alle Kommunen müssen die Kosten der Abwasserbeseitigung aufsplitten, einmal nach dem gelieferten Trinkwasser und zum anderen nach den Grundstücksflächen, von denen das Regenwasser in den Kanal geleitet wird.

Satzung fehlerhaft
Am 29. April 2014 beschlossen die Stadtverordneten gegen 23 Uhr eine neue Abwassersatzung. Am Mittag des nächsten Tages konnten die Homberger bereits die Satzung mit Unterschrift und Dienstsiegel im offiziellen Bekanntmachungsorgan, „Homberg aktuell“ lesen. Technisch ist dieses schnelle Veröffentlichung nicht möglich gewesen, tatsächlich war die Satzung schon mehrere Tage vorher unterschrieben an die Druckerei gegangen, obwohl sie noch gar nicht beschlossen war.

Höhe der Gebühren nicht nachvollziehbar
In der Satzung wird für das Niederschlagswasser eine Gebühr von 49 Cent je Quadratmeter Niederschlagsfläche festgesetzt, ohne das bis zu diesem Zeitpunkt bekannt war, wieviel groß alle Flächen zusammen sind.

Die Satzung ist fehlerhaft. Gegen die Bescheide sollte deshalb Widerspruch eingelegt werden.
Ein Mustertext für den Widerspruch wird in den nächsten Tagen veröffentlicht.

siehe auch:

Neue Abwasserbescheide
Homberger Abwasser-Begriff

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