HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

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Entwässerungssatzung 2014-2017 ungültig – 1,5 Mio. Euro Schaden für die Stadt?

 

Am 06.02.2018 verkündete das Verwaltungsgericht Kassel sein Urteil im Rechtsstreit einer Bürgerin mit der Stadt Homberg in Sachen Entwässerungssatzung sein Urteil, das jetzt schriftlich vorliegt.

Aktenzeichen 7 K 1284/15.KS

Das Gericht hob den Gebührenbescheid der Stadt auf, den die Klägerin erhalten hatte.

Diese Einzelfallklage hat weitreichende Auswirkungen.
Das Gericht hat festgestellt, dass die Entwässerungssatzung vom 29. 04. 2014 nicht rechtskräftig zustande gekommen ist. Die Satzung ist deshalb ungültig. Erst am 1. Mai 2017 trat eine neue rechtsgültige Satzung in Kraft.

Diese Satzung wurde am 29.04.2014 in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Der Stadtrat Jürgen Kreuzberg hatte sie bereits vor dem Beschluss unterschrieben und gesiegelt, um sie rechtzeitig zur Veröffentlichung an die Druckerei des Homberger Anzeigers schicken zu können.

Schon 2014 wies der Homberger Hingucker auf diese rechtswidrige Vorgehensweise hin.

Stadtrat Jürgen Kreuzberg argumentierte, wenn die am 29.04.2014 beschlossene Satzung nicht rechtzeitig veröffentlicht werde, entstünde der Stadt ein Schaden.

Jetzt zeigt es sich, das es umgekehrt war. Die Stadt hat jetzt erst einmal einen Schaden von rund 1,5 Mio. Euro.

Für alle Gebührenbescheide zum Niederschlagswasser für die Zeit vom 29.04.2014 bis 30.04.2017 fehlt die Rechtsgrundlage. Die Stadt ist verpflichtet, diese Gebühren zurück zu zahlen. Nach der ersten überschlägigen Kostenberechnung sind das ca. 1,5 Mio. Euro.

Im Gebührenhaushalt der Stadt werden nach der Rückzahlung ca. 1,5 Mio. Euro fehlen. Dieser Verlust muss durch die neuen Gebührenberechnungen ausgeglichen werden. Die Stadt muss ihre Jahresabschlüsse entsprechend korrigieren.

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