HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Abwasser: Abkassieren statt kostenneutraler Aufteilung

AbwassergeldDie Stadt Homberg will nach dem Haushaltsplan in diesem Jahr über die Abwassergebühr Mehreinnahmen von über 1 Mio. Euro einnehmen.

Nach einem bundesweit gültigen Gerichtsurteil sollen die Abwassergebühren durch eine Splittung gerechter werden: Sowohl Frischwasserbezug als auch Niederschlagswasser werden berechnet. Diese gesplittete Aufteilung soll kostenneutral sein.

Kostenneutral heißt dabei:
In der Abrechnung wird der Anteil für den Frischwasserbezug jetzt niedriger. Er wird durch die Gebühr für das Niederschlagswasser ausgeglichen. Die Gesamtabgaben sollen nicht erhöht werden, Kostensteigerungen sind nicht vorgesehen.

Die starke Steigerung der gesamten Abwassereinnahmen in Homberg von vorher 2,25 Mio. Euro auf jetzt 3,7 Mio. Euro ist daher sachlich nicht gerechtfertigt.

Im April hatte Bürgermeister Dr. Ritz angekündigt, noch im April solle eine Besprechung über die Abwassersatzung stattfinden. Das ist bisher nicht geschehen oder es ist nicht bekannt geworden.
Der Magistrat hat sich bisher auch geweigert, Anfragen nach dem Frischwasserverbrauch von 2012 und 2013 zu beantworten. Die Zahl liegt dem Magistrat vor, doch er will sie nicht nennen, obwohl er dazu verpflichtet ist. Diese Verweigerungshaltung wird seinen Grund haben, er könnte darin liegen, dass über die Abwassergebühr neue Gelder in den Haushalt fließen sollten.

Jeder Bürger ist hiervon betroffen und sollte seine Gebührenabrechnung genau ansehen und ggf. Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen.

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14 Kommentare zu “Abwasser: Abkassieren statt kostenneutraler Aufteilung”

  1. Mister X

    Ich habe jetzt auf Juraforum und anderen Portalen zahlreiche Urteile zur gesplitteten Abwassergebühr gelesen.

    Mir brummt der Kopf…..

    DMS:

    Können Sie ein Az. zu einem Urteil nennen, aus dem hervorgeht, dass Kostenneutralität gewahrt werden muss? Dazu habe ich bisher nichts gefunden, was aber nichts heißen soll bei diesem länderübergreifenden Wirrwarr.

  2. Querdenker

    habe gerade gelesen, das nur eine Splittung notwendig ist, wenn die Niederschlagsmenge größer als 12 % der regulären Abwassermenge ist.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Gesplittete_Abwassergeb%C3%BChr

    Unter Gebührengerechtigkeit

     

  3. Teufelchen

    Zur Kostenneutralität: Diese ist nirgends definert. Sie ergibt sich aber indirekt aus der Zielsetzung der Änderung des Verteilerschlüssels.

    Zunächst fordert das Gesetz die Umstellung auf einen anderen Verteilerschlüssel – dies kann nur zunächst mit den bestehenden Daten als Grundlage erfolgen. Wenn man also in 2014 Abwasserkosten von 2 250 000 in Homberg hatte, muss man eine zu erwartende Kostensteigerung getrennt davon betrachten und umsetzen. Denn es soll ja keine zusätz­­­­­­­li­che Gebühr erhoben, sondern die beste­hen­­­de Abwas­­­­­­­ser­­­­­­­ge­­­­­­­bühr nur gerech­ter aufgeteilt werden."

    1. Schritt Berechnung und Verteilerschlüssel auf der Basis von 2014 Daten.

    2. Danach eine Preiserhöhung wegen zu erwartender Kosten in 2015.

    An keiner Stelle dieser Abwassersatzung und der Berechnung wird klar, woher der für 2015 angesetzte Betrag von ca. 3,7 Millionen kommt.

    An keiner Stelle wird erklärt, dass man die Abwassergebühren in Homberg erhöht hat. Das ist eine versteckte Preiserhöhung. Und diese beträgt in Homberg dann ca. 62 % !!!

    An keiner Stelle kostenneutrale die Änderung vorgenommenund separat die gebhrenangehoben.

    Der Rückblick auf die vergangenen Jahre zeigt einen Durchschnitt von knapp 2,4 Millionen an Abwasserkosten. Woher also kommt die Kostensteigerung auf 3,7 Millionen in 2015 ?

    Transparenz und Offenheit ist es nicht.

    👿

  4. Teufelchen

    zu Querdenker:
    Inzwischen haben fast alle Verwaltungsgerichtshöfe ( auch der Hess. LVG ) festgetellt dass es diese 12 % Klausel nicht geben kann, weil die Voraussetzungen nicht erfüllbar sind.

    siehe Rechtslage

    https://de.wikipedia.org/wiki/Niederschlagswassergebühr

    😈

  5. Niccoló

    zu 1.

     

    Grundlage für eine Entscheidung dürfte folgende Regelung sein:

     

     

    "§ 3 Hessisches Verwaltungskostengesetz

    Grundlagen für die Gebührenbemessung

    (1) Bei der Bemessung der Gebühr ist von dem mit der Amtshandlung verbundenen Verwaltungsaufwand aller an der Amtshandlung Beteiligten auszugehen. Außerdem ist die Bedeutung der Amtshandlung für den Empfänger der Amtshandlung zum Zeitpunkt ihrer Beendigung zu berücksichtigen. Die Gebühr darf den Verwaltungsaufwand nur dann unterschreiten (Kostenunterschreitungsverbot), wenn dies aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der Billigkeit erforderlich ist oder wenn die Amtshandlung für den Empfänger der Amtshandlung belastend wirkt. Die Gebühr darf nicht in einem Missverhältnis zu der Amtshandlung stehen.

    (2) Verwaltungsaufwand im Sinne des Abs. 1 Satz 1 sind der Personal- und der Sachaufwand sowie kalkulatorische Kosten.

    (3) In einem Abstand von höchstens zwei Jahren ist zu prüfen, ob die Gebührensätze zu ändern sind, weil sie nicht mehr den Grundsätzen des Abs. 1 entsprechen.

    (4) Enthält ein Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaften Vorgaben für die Höhe der Verwaltungskosten, sind diese nach Maßgabe des Rechtsakts zu bemessen."

     

    Die Hervorhebung stammt von mir.

    Bei den oben genannten Zahlen ist das Missverhältnis riesig.

  6. G.Schönemann

    zu Niccolo:

    Das Missverhältnis ist nicht nur iresig – es gibt keinerlei Informationen wie diese Summe zustandekommt.

    Im Gegenteil:

    Die Behauptung, die Abrechnung des Gruppenwasserwerkes läge für die jahre 2012 und 2013 nicht vor ist falsch.

    Falsch, weil in einem Telefongespräch bereits im März 2015 mit dem Geschäftsführer des Gruppenwasserwerke dieser mir gegenüber erklärte, diese Abrechnungen lägen der Stadt schon lange vor und die für 2014 würde noch im April 2015 der Stadt Homberg zur Verfügung stehen !

     

  7. Mister X

    @ Niccolo

    Danke für den aufklärenden Beitrag.

  8. Distanzbetrachter

    Da fragt man sich allen Ernstes, was wird hier eigentlich gespielt…?

    Wie will man sich eigentlich denen erklären, die seit kurzem ihren Gebührenbescheid erhalten haben, denen man bereits seit Monaten gebetsmühlenartig erzählt, dass die gesplittete Abwassergebühr kostenneutral sein soll…?

    Wie will man sich denen erklären, die mit dem neuen Bürgermeister die Hoffnung auf eine politische Hygiene verbunden haben…?

    Bleiben Sie am Ball und klären weiterhin auf, Herr Schnappauf, denn Sie wissen ja:

    Politik verdirbt den Charakter !

  9. Teufelchen

    Transparenz und Offenheit ziehen sch wie ein roter Faden durch die Ära nach Wagner. Selbst so simple Fakten wie aktuelle Vereinssatzungen sind nicht öffentlich. Stadtmarketingverein 2. Vorsitzender Dr. Ritz. Stadtteilförderverein derzeit noch Ex –  BM Wagner Vorsitzender. Abwasserberechnungsgrundlagen. Wertgutachten Gelände Althaus. Gesamtkosten Ärztehaus und Jugendzentrum. Kosten Burgberggaststättenan- und Erweiterungsbau. Parkgebühren und Parkflächen soweit sie nicht im städt. Eigentum sind. 

    Simple Fragen und Anregeungen von Dr. Lambrecht im Forum vom 21. und 26. April 2015 unbeantwortet. Fragen nach den Gesamtverbindlichkeiten bei der HLG. Verbleib von Spendengeldern des letzten Weinfestes – Kassierer und 2. Vorsitzender des Stadtmarketingvereins zugleich BM der Kreisstadt Homberg Dr. Ritz könnten antworten.

    Danke für solch überzeugenden Beweise für das "WIR" Gefühl das sie vermitteln

    17. Juni 2014

    "Alle Fraktionen sagten ihm Unterstützung zu. Sie erwarten vom neuen Bürgermeister allerdings Transparenz und Offenheit."

    https://www.hna.de/lokales/fritzlar-homberg/grosse-einigkeit-beginn-3637045.html

    👿

  10. DMS

    zu 1. Am 26. August 2010 hielt ein Vertreter der ekom21 in der Stadtverordnetenversammlung einen Vortrag mit einer Präsentation, die alle Stadtverordneten erhielten.

    Folie 5:

    Rechtslage in Hessen – Hessischer VGH Urteil vom 02.09.2009 – 5 A 631/08
    • Leitsatz:
    „Die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Entwässerungsgebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserableitung setzt ein annähernd gleich bleibendes Verhältnis zwischen der überbauten/versiegelten Grundstücksfläche und der Frischwasserbezugsmenge auf den Grundstücken des Entsorgungsgebietes voraus.
    Hiervon kann aufgrund der heutigen Wohn- und Lebensgewohnheiten, die durch deutliche Unterschiede in der Wohnstruktur auf den einzelnen Grundstücken gekennzeichnet sind, auch für die Städte und Gemeinden in Hessen kaum noch ausgegangen werden.“

    Am 18.08.2011stand die gesplittete Abwasserberechnung auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung. In Anlage 4 heißt es:

    " Bei der geplitteten Abwassergebühr handelt es sich nicht um eine Gebührenerhöhung! Die Summe der Gebühren bleibt gleich. Die  Gebühren werden lediglich nach Regenwasser- und Schmutzwasseranteil aufgeteilt."

    (Hervorhebung im Original)

    "Es wird also keine neue Gebühr erhoben. Vielmehr wird die bestehende Abwassergebühr verursachergerechter aufgeteilt."

  11. Teufelchen

    Ui. Das hat was, was Herr Schnappauf da ausgegraben hat.

    Das ist dann schon kein Fettnäpfchen mehr – dass ist schon fast eine ganze Jauchegrube voll.

    Was wohl derjenige dazu sagt, der bei der Kommunalaufsicht den Haushalt genehmigen soll ?

    👿

     

  12. Mister X

    Zum Beitrag von DMS:

    Fast könnte man meinen, dass sich die Kreisstadt Homberg in einem rechtsfreien Raum befindet und nach eigenem Gusto Entscheidungen trifft.

    Wenn schon der Bürgermeister und Vertreter des Magistrats hier im Blog keine Antworten auf berechtigte Fragen geben, dann erwarte ich als Abonnent der HNA, dass Frau Yüce diese Fragen an den Bürgermeister stellt und die Bürgerschaft über die Zusammenhänge der offensichtlich erhöhten Gebühren aufklärt. Von "meiner Zeitung" erwarte ich nicht nur Beiträge über Jubiläen sondern auch journalistische Aufklärung über Themen, die meine Geldbörse betreffen…

    Damit schließe ich nicht aus, dass der Bürgermeister ein plausible Erklärung zu der neuen Kostenberechnung abgeben kann. Wenn dem sein sollte – warum tut er dies nicht??

    Schweigen gibt mir oft ein ungutes Gefühl.

    Herr Bürgermeister, Sie haben das Wort!

  13. Frustrierter

    Schön, dass ein fraktionsloser Stadtverordneter sich seinen Wählern verpflichtet fühlt und sich um Aufklärung bemüht.

    Weiter so, Herr Schnappauf!

  14. Teufelchen

    "Im April hatte Bürgermeister Dr. Ritz angekündigt, noch im April solle eine Besprechung über die Abwassersatzung stattfinden. Das ist bisher nicht geschehen oder es ist nicht bekannt geworden."

    Dies ist nicht ganz richtig: Richtig ist:

    In den nächsten 4 Wochen nach der Sitzung am 27. März sollten Vorschläge, Fragen, Informationsbedarf an die Stadtverwaltung gestellt werden um dann eine entsprechende Sondersitzung gut vorbereitet durchführen zu können.

    "Im Rahmen der gestrigen Stadtverordneten-Versammlung wurde deutlich, dass im Zusammenhang mit der Entwässerungssatzung noch deutlich weitreichender Informations- und Sachaufklärungsbedarf besteht.

    Dem möchte wir verwaltungsseitig gern Rechnung tragen und eine Sondersitzung zum Thema "Abwasserbeseitigung / Abwassergebühren" vorbereiten.

    Um dabei ganz gezielt auf Ihre Fragen, Anregungen und Bedenken eingehen zu können, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns diese binnen der nächsten vier Woche zukommen lassen könnten, damit wir im Anschluss daran entsprechende Sitzungvorbereitungen treffen und so eine fundierte, sachliche und lösungsorientierte Disskussion fördern können.

    Wir hoffen, auf diese Art und Weise das für unsere Stadt so wichtige Thema Abwasserbeseitigung bzw. Abwassergebühren gemeinsam aufarbeiten zu können."

    Quelle https://www.homberger-hingucker.de/?p=15925

    Dazu mein Vorschlag:

    Seit diesem Freitag den 27. März sind 59 Tage vergangen.

    Wie wäre es denn, wenn Dr. Ritz mal einfach von sich aus alle eingegangenen Fragen, Vorschläge und Informatiosnbedürfnisse auf der Homepage sichtbar machen würde?

    Muss man in Homberg jedesmal Angeln gehen um als Bürger eine Information zu bekommen?

    👿

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