HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Ankauf Untergasse 16 im Ausschuss abgelehnt

 


Der Ankauf des Grundstücks und Gebäudes Untergasse 16 wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 04. 07. 2023 abgelehnt. Es gab 5 Stimmen für den Ankauf und 5 dagegen.  Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.

 

Abgelehnter Beschlussvorschlag:

B) Der Kaufvertrag zum Erwerb des Gebäudes Untergasse 16 (ehem. ACS)
zum Preis von 130.000,00 € wird genehmigt. Mögliche Nutzungen des
Objekts sollen weiter ausgearbeitet werden.

 

Im Sitzungsprotokoll ist sind zwar die Abstimmungszahlen veröffentlicht, aber nicht die Schlussfolgerung aus dem Ergebnis der Stimmengleichheit.


 


Not amused

In einer kleinen Bemerkung ließ der Bürgermeister erkennen, dass er mit diesem Beschluss überhaupt nicht einverstanden ist.
Verständlich, denn die gesamte künstliche Konstruktion des "Wandelpfads" dient nur dazu alles so aufzublähen, dass es für die Fördermittelgeber interessant klingt und damit förderfähig wurde. Wie Marcus Staedt vom Büro ANP, (die das Einkaufszentrum geplant hatten) in einer früheren Ausschusssitzung schon erklärte, die angedachten Einzelmaßahmen wären nicht gefördert wurden. Es muss groß aussehen, auch wenn es funktional überhaupt keinen Zusammenhang gibt.

 

Angst um Verlust der Fördermittel

Wenn die Untergasse 16 nicht gekauft werden darf, dann entfällt der Durchbruch durch die Stadtmauer und der Aufzug. Dann macht die "Belebung" des Rosengässchens keinen Sinn, dann können Fördergelder gestrichen werden. Das ist wohl die größte Angst des Bürgermeisters, der sich nur an Fördergeldern und nicht an Notwendigkeiten orientiert. Zu gern vergisst der Bürgermeister, dass zu Fördergeldern auch hohe Eigenbeteiligungskosten gehören und auf viele Jahre die Folgekosten. Bei der schon jetzt übergroßen Verschuldung der Stadt ist das nicht verantwortlich und auch unnötig.

siehe:

Traumwandler auf dem Wandel-Pfad

Alles wird gut – schöne, neue, heile Welt

 

§ 25 Abstimmung
(1) Beschlüsse werden, soweit gesetzlich nichts Anderes vorgeschrieben ist, mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Berechnung der Mehrheit nicht mit.

Auszug aus der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung


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