HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Beschlüsse missachtet, Stadt hat den Schaden

Bild20 Euro/qm in der ehemaligen Dörnbergkaserne zahlt der Kreis für den Kauf von drei Gebäuden. Bei 14.000 qm ergibt das 281.000 Euro, so berichtete es die HNA.
Dieser Preis liegt unter den Werten, die die Stadtverordneten mit der HLG festgelegt haben.

Wieder unter Wert verkauft
Wenn immer mehr Grundstücke unter Wert verkauft werden, muss die Stadt am Ende die fehlenden Gelder aus den Steuergeldern der Homberger Bürger finanzieren. Das wird 2022 sein. 10 Jahre nach dem Kauf des Kasernengländes wird die Hessische Landgesellschaft (HLG) mit der Stadt abrechnen.

Wohnnutzung im Gewerbegebiet
Im Bebauungsplan für die Kasernen ist die Wohnnutzung ausgeschlossen worden. Lediglich für Betriebsinhaber und Aufsichtspersonen für Betriebe auf dem Gelände sind Wohnungen erlaubt. Auch die Feldwebelhäuser wurden als Gewerbefläche ausgewiesen und Wohnnutzung ausgeschlossen. Die Empfehlung, dies nicht zu tun, wurde vom Magistrat mit Hinweis auf die Lärmemissionen abgelehnt. Der Betrieb der damals angestrebten Panzerverschrottung sollte nicht eingeschränkt werden. Das ist jetzt die Rechtslage.
Doch Kreis und Stadt kümmern sich nicht darum. Sie wollen jetzt Unterkünfte für Flüchtlinge schaffen. Wozu wird noch geplant, wenn selbst die übergeordneten Behörden sich nicht an die Beschlüsse der Stadt halten, die die Planungshoheit in der Kommune hat? Hier müssste der Bebauungsplan geändert werden.

Foto: Das ehemalige Offizierskasino soll zentrale Ankunftsstelle für Flüchtlinge werden, später als Kreisarchiv genutzt werden.

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26 Kommentare zu “Beschlüsse missachtet, Stadt hat den Schaden”

  1. Juri

    BVerwG, 29.04.1992 – 4 C 43.89

    Amtlicher Leitsatz:

    1.
    Im Gewerbegebiet sind nur solche Gewerbetreibende aller Art zulässig, die im Einklang mit der von der Baunutzungsverordnung vorausgesetzten typischen Funktion dieses Gebietes stehen und nicht anderen Baugebieten ausdrücklich oder nach ihrer allgemeinen Zweckbestimmung zugewiesen sind.

    2.
    Beherbergungsbetriebe, in denen gewohnt wird oder die wohnähnlich genutzt werden, sind im Gewerbegebiet unzulässig.

     

     

    BVerwG, Urteil vom 29.04.1977 – Az.: 4 C 39.75

    Amtlicher Leitsatz:
    Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt.

  2. G.Schönemann

    Das Gebäude diente diversen Zwecken.

    U. a. Fahrschulgebäude, Unterrichtsräume der Truppenteile in der Kaserne und auch einmal als Offizierskasino.

    Jetzt halt als Kreisarchiv.

    Archiv?

    Das Stadtarchiv wollte man dort oben nicht haben. Weil es so weit von der Stadtmitte entfernt sei, die wenigen Interessenten schlecht dorthin kämen und auch die Mitarbeiter lange Wege hätten.

    Dabei sind dort die Räumlichkeiten z. B. im Wachgebäude oder im Stabsgebäude der ehemaligen Ostpreußen Kaserne idela mit ihren Räumlichkeiten und trockenen Keller, Dachboden. Toiletetn und Aufenthaltsräume sind vorhanden. Kosten für Modernisierung gering.

  3. Achim

    Herr Schnappauf…mal im ernst…was wollen sie uns mit dem letzten Absatz sagen!? Ja, diese Beschlüsse wurden so gefasst…damals waren auch die Menschen, die nun hier ankommen noch in ihren Heimatländern. Die Zeiten ändern sich und es sind Lösungen gefragt und da muss man ggf. eben auch mal seine Meinung ändern oder auch Beschlüsse hinterfragen. Sie hinterfragen immer nur andere….hinterfragen sie sich auch mal selbst!? Wie steht es schon in der Bibel:

    "Was siehst du aber den Splitter in deines Bruders Auge, und wirst nicht gewahr des Balkens in deinem Auge. Wie darfst du sagen zu deinem Bruder: Halt, ich will dir den Splitter aus deinem Auge ziehen, und siehe, ein Balken ist in deinem Auge?"

  4. Abakus

    Egal wo die Stadtverordneten in den letzten Jahren Entscheidungen trafen: Die Kosten wurden nie konkret ermittelt, kontrolliert und erst recht nicht eingehalten.

     

     

  5. Abakus

    Es ist Weihnachtszeit, da sind doch Geschenke üblich. Nur in Homberg ist ganzjährig Weihnachtszeit.

    Rein statistisch rechnerisch (Mittelwert) ist doch alles in Ordnung. Man verkauft einerseits unter Wert (kbg, ehem. Militärflächen) und erwirbt andererseits über Wert (Marktplatz 15). Dazu dann noch die immensen Einnahmen aus dem Häuserverkauf und dem preisgünstigen Erwerb von Krone und den Schirnen.

     

  6. DMS

    zu 3: Wenn Behörden sich nicht an geltendes Recht halten – der Bebauungsplan ist bestehendes Recht – wie kann es dann von den Bürgern verlangt werden. Rechtsstaat heißt, das Recht gilt für alle.
    Zur Sache: Wenn sich Situationen verändern, muss in dem vorgesehenen Verfahren eine neue rechtliche Regelung getroffen werden. Es kann nicht sein, dass irgend jemand willkürlich bestimmt, wann das Recht gelten soll, und wann nicht.

  7. IchkannGoogle

    Ich denke, nachdem der Prozess von Ex-Bgm. Wagner vorbei ist, zu dem DMS nicht nur zu spät kam sondern auch nicht aussagen durfte/konnte/musste, dass es an der Zeit ist mal wieder jemanden anzuzeigen! Den aktuellen Machenschaften im Rathaus muss Einhalt geboten werden und ich bin überzeugt davon, dass DMS der Richtige dafür ist.

    Moderation: Kommentar unter dem Namen eines anderen Kommentators eingereicht.

  8. Teufelchen

    "Die Zeiten ändern sich und es sind Lösungen gefragt und da muss man ggf. eben auch mal seine Meinung ändern oder auch Beschlüsse hinterfragen. Sie hinterfragen immer nur andere"

    Richtig. Zeiten ändern sich. Aber Recht und Gesetz bleiben doch die Basis unseres Gemeinwesens.

    Wenn also Änderungen erforderlich sind, sollte man sie entsprechend der Spielregeln der Gesellschaft vornehmen und nicht wie es in Homberg gang und gäbe ist:
    Tischvorlagen die ohne Diskussions und Prüfungsmöglichkeiten zu Beschlüssen führen,

    Unvollständige, falsche oder gar vorsätzliche falsche Informationen der Homberger Verwaltung.

    Verstöße gegen die HGO selbst durch den Stadtverordnetenvorsteher

    Protokollfälschungen

    Fehlende Kontrollen bei Ausgaben für Burgberg, Ärztehaus , Jugendzentrum beispielsweise einschl. der Planungen dafür

    Technologiezentrum – nie geprüft was dieser schwachsinn an den Herr Gerlach in Teilen noch glaubte als längst klar war, das es Luftnuern waren

    Fehlende Einhaltung von Vorgaben des RP, des Landes und der Kommunalverwaltung

    Belügen der Stadtverordneten und Bürger

    Nicht nötige Ausgaben für dilletantische Vorgehensweise bei Parkgebühreneinführung und anderen Aktivitäten der doch so fähigen Homberger Verwaltung.

    Wann einmal hat man die berechtigten Einwände eines Stadtverordneten der es in Frage stellt seitens des Parlamentes oder der Verwaltung je angenommen, nachgeprüft?

    Welche Fragen stellen sie an Herrn Schnappauf, wenn sie im vorwerfen den Balken im eigenen Auge nicht zu sehen? Ohne konkret zu werden einfach etwas zu behaupten, hilft keinem.

    Ihnen nichtund auch nicht dem, der den Balken im eigenen Auge suchen soll.

    Fakten fordern sie doch alle.

    Und da bleibt dann zu klären, wo wir in Homberg wirklich die "Heinis" finden, die man hier im Blog angeblich findet.

    👿

     

  9. DMS

    zu 7: (vorab, bisher nutzte ein anderer diesen Namen)

    Sie stellen falsche Tatsachenbehauptungen auf, wie die Juristen sagen.

    Sie behaupten, ich sei zu spät zu dem Prozesstermin Wagner erschienen. Das ist falsch. Ich war kurz nach 11 Uhr am Eingang des Sitzungssaales, als alle heraus kamen und ich erführ, dass das Verfahren eingestellt worden sei. Ich hatte eine Zeugenvorladung für 11:30 Uhr. Der Prozess war zu diesem Zeitpunkt schon eingestellt. Von "nicht dürfen/könne/müssen", wie Sie behaupten, kann keine Rede sein.

    Bereits am Vortag war dieser Ausgang des Verfahrens bereits abgesprochen worden. Es wäre Zeit gewesen, den Zeugentermin vorher abzusagen. Nach den Informationen der Presse seien 9 Zeugen geladen gewesen. Ob denen auch nicht abgesagt worden ist?

  10. Achim

    zu 6.:

    Und wo in der Aussage, dass der Kreis dort eine Unterkunft für Flüchtlinge einrichten will ist jetzt genau der Rechtsverstoß!? Was ist an dieser Aussage rechtlich zu beanstanden!? NICHTS!

    Aber sie vermitteln den Eindruck als würde Recht gebrochen. Aber ich bin sehr zuversichtlich, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkinft getroffen werden bevor dort etwas eingerichtet wird. Das der Kreistag aber von diesem Vorhaben jetzt bereits unterrichtet wird, ist doch etwas was gerade SIE begrüßen müssten, weil sie doch die Informationspolitik in Homberg immer bemängeln. Und genau das meine ich mit dem Splitter und dem Balken….in Homberg kritisieren sie immer, dass nicht ausreichend informiert wird und jetzt wird es beim Kreis mal vernünftig gemacht und das Parament informiert und schon ist es Ihnen auch wieder nicht Recht. Da sollten sie sich wirklich mal selbst überprüfen, ob sie die Dinge wirklich einigermaßen objektiv betrachten oder ob es einfach nur noch ums kritisieren geht und des kritisierens willen.

     

    und zu 8.:

    einfach das zu 6. mitlesen 🙂

  11. Stauffenberg

    Wenn man mal davon ausgeht, dass jedem geladenen Zeugen eine Aufwandsentschädigung zusteht, stellt ich dann schon wieder die Frage, wer das in dem Fall dann bezahlt. Wahrscheinlich wieder der Steuerzahler…

  12. AnwaltsLiebling

    Zum besseren Verständnis:

    Werden zu einem Gerichtstermin mehrere Zeugen geladen, so werden diese am Prozesstag zu unterschiedlichen Zeiten geladen, um unnötige Wartezeiten der Zeugen zu verhindern.

    Dies ist gängige Praxis.

  13. Gerhard Schönemann

    Zur Richtigstellung:

    Am Ender der ersten Verhandlung legte der Richter ( Präsident des Landgerichtes ) fest, dass am nächsten Verhandlungstag zunächst die Aussagen von Herrn Wagner fortgesetzt werden sollten.

    Und erst am nachmittag dann die ursprünglich zum vormittag geladenen Zeugen.

    Das man diese nicht informierte, zeigte sich auch am zweiten Verhandlungstag. Dort wurde ein ebenfalls geladener Zeuge durch den Richter über die Einstellug im Saal informiert. Hierbei kam auch zur Sprache, dass man ihn am Vortag seitens des Richters nicht telefonisch erreicht habe.

    Hier zeigt sich welche organisatorischen Schwächen im Landgericht existieren. Man schafft es nicht, Zeugen rechtzeitig zu informieren.

    U. a.  war zu  zweiten Verhandlungstag am InfoSchalter nicht bekannt, dass die Verhandlung in einem anderen Saal statfinden würde. Auch dem Angeklagten und seinem Verteidiger war das nicht bekannt.

    Da wundert man sich dann nicht, dass man seitens des Landgerichtes so lange benötigt, um einen Verhandlungstermin einzuräumen.

    Bleibt die Frage:
    Was hat den vorsitzenden Richter erst nach dem ersten Verhandlungstag bewogen, die Verhandlung einstellen zu wollen?

    Man wusste doch bereits alles!!!!

    Warum musste man, da man ja schon am Vortag darüber gesprochen hatte noch eine Gesprächsrunde vor der Sitzung stattfinden?
    Ging es darum, die Schöffen zu überzeugen ?

    Da weder die Presse noch irgendjemand anderes vollständig über die Geschehnisse berichtete und ich, wie schon geschrieben, vor einer Zeugenvernehmung keine Inhalte aus dem Gericht aus meinen Eindrücken schildern wollte, werde ich das in einem gesonderten Kommentar nachholen.

  14. Abakus

    zu Achim:

    "Aber ich bin sehr zuversichtlich, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkinft getroffen werden bevor dort etwas eingerichtet wird."

    Wie passt das aus der HNA Meldung zu ihrer Zuversicht:

    "Die Aufträge für die provisorische Inbetriebnahme des Gebäudes sind vergeben."

    Und nun ?

     

  15. Abakus

    Ganz nebenbei: Es geht nicht so sehr um Flüchtlinge, Bauvorhaben. Es geht um Vermögen der Stadt und um rechtliche Belange, die jedem Bürger wenn er bauen will manchmal unüberwindliche Hürden errichten.

    Und hier wird, nur weil es sich um den Kreis handelt, alles einfach an die Seite geschoben. Einst wollte Herr Dr. Ritz jeden Stein umdrehen, Öffentlichkeit und Transparenz und ein neues "WIR- Gefühl" waren angesagt. Übrig ist ein Trümmerhaufen auf dem alten Trümmerhaufen. Und wer trägt die Schuld? natürlich die Mehrheiten des Parlamentes die gehetzt von TOP zu Top eilen und offenbar kaum einer mal irgendetwas prüft.

    Von Arbeitsteilung und ernsthafter Arbeit merkt man seit mindestens 2008 kaum etwas bis nichts!  

  16. Scherzbold

    @ IchkannGoogle

    Sie Scherzbold!

    Woher wissen Sie, dass Herr Schnappauf zu spät bei Gericht erschien? Saßen Sie selbst im Gerichtssaal? Wurde er vom Gericht wegen seines verspäteten Erscheinens gerügt? Wurde gar ein Ordnungsgeld gegen ihn verhängt?

    Fakten sind gefragt! Ich freue mich über Ihre Antworten.

  17. Mister X

    Das Recht darf sich nicht vor der Macht beugen.

    Dieser Grundsatz ist unumstößlich!

    Das hat die Geschichte gelehrt.

     

  18. Frustrierter

    zu Abakus:

    Mehrheitsentscheidungen durch das Parlament sind zu respektieren, auch wenn es legitim ist an diesen ( z.B. hier im Blog) Kritik zu üben.

    In Homberg hat sich bei mir der Eindruck verfestigt, dass wichtige Entscheidungen geradezu im Sinne von Bürgermeister und Magistrat durchgepeitscht werden.

    Je heikler das Thema zur Abstimmung ist, desto mehr Punkte werden auf die Tagesordnung gesetzt.

    Viele Homberger mögen Abgabenerhöhungen verschmerzen, ebenso viele ( Rentner, Geringverdiener, Alleinverdiener ) kommen an die Grenze der Belastbarkeit.

    Die "kleinen Leute" wurden einst von der SPD vertreten. Lang, lang ist es her.

     

  19. IchkannGoogle

    Zu 7.  

    Was ist eigentlich so schwer daran sich einen eigenen Nicknamen auszusuchen?

    Finden Sie das witzig? Ich weniger.

     

     

  20. Achim

    zu Abakus:

    Wie gut kennen sie sich im Baurecht aus, dass sie wissen, dass eine provisorische Inbetriebnahme rechtswidrig ist!? Da fehlt mir ehrlich gesagt das Fachwissen. Ich bleibe allerdings dabei, dass die ganze Sache offen kommuniziert wird und die rechtlichen Voraussetzungen auch geschaffen werden.

    Und der Vergleich der öffentlichen Hand mit privaten Bürgern ist auch Äpfel mit Birnen vergleichen. Der Staat ist hier in der Verpflichtung, den Flüchtlingen irgendwie eine Bleibe zur Verfüngung zu stellen….in diese Not wird ein normaler Bürger nicht kommen. 

    Aber vielleicht beschweren sie sich ja auch, dass Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht Sonderrechte haben, während der normale Bürger Strafzettel für Falschparken bekommt 😉

  21. IchkannGoogle2

    @ Scherzbold

    Ich war vor Ort ja. Er wurde nicht gerügt Nein. Es wurde kein Ordnungsgeld gegen ihn erhoben.

    Aus ihrem Kommentar ergeben sich für mich folgende Fragen:

    Habe ich behauptet, dass er gerügt wurde? (Nein!) Habe ich impliziert oder sogar behauptet, dass Ordnungsmaßnahmen ergriffen wurden? (Nein!) Wieso fordern sie Fakten, wenn Sie sich offensichtlich nicht an solchen orientieren können? (???)

    *Die Angaben in Klammern sind kleine Hinweise, die Ihnen bei der Beantwortung der Fragen helfen sollen.

    @ IchkannGoogle und an den Moderator, der meinen Kommentar rot markiert hat 🙂

    Seit wann ist es verwerflich einen (irgendwann mal) bereits verwendeten Nickname zu verwenden. Der Nickname dient doch der Anonymität und nicht der Identifikation. 

  22. Scherzbold

    @ IchkannGoogle  (Nr.7)  und IchkannGoogle2  (Nr. 21)

    Ich nehme Ihren letzten Kommentar zur Kenntnis.

    Kernaussage Ihres Kommentars unter Nr. 7 war, dass Herr Schnappauf zu spät (" …nicht nur zu spät….") kam. Damit haben Sie dem Leser gewollt oder ungewollt suggeriert, dass er sich fehlerhaft verhalten hat. Herr Schnappauf hat Ihrer Einlassung unter Kommentar Nr. 9 widersprochen.

    Daher sind meine Fragen unter Nr. 16 zur eindeutigen Klarstellung berechtigt, auch wenn Sie dies anders beurteilen.

  23. IchkannGoogle2

    Wenn Sie das so interpretieren ist das Ihre Sache. Verschonen Sie mich aber bitte mit Ihren rhetorischen Fragen, durch die Sie mir fehlerhafte Aussagen unterstellen.

    Ihre Fragen sind also ebenso berechtigt und inhaltlich kongruent, wie die Frage "Hat er Schnappauf vor dem Gericht falsch geparkt?", die sie aber nicht gestellt haben.

  24. Distanzbetrachter

    zu 22) Scherzbold

    Wollen Sie diesen Blödsinn mit dem "IKG" wirklich mitmachen…? Sie enttäuschen mich…

    Das hat der "Echte" wirklich nicht verdient…

  25. IchkannGoogle2

    Es ist gut Menschen, wie Distanzbetrachter zu haben.

  26. Scherzbold

    @ IchkannGoogle2

    Da sind wir einer Meinung!

    Geht doch. 🙂

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