HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Erst Baubeginn mit Spatenstich, dann Baugenehmigung, dann Förderantrag ?

Bildausschnitt aus dem Newsletter der Stadt

Spatenstich markiert Baubeginn, heißt es im neusten Newsletter (Nr. 47) der Stadt.

Es gibt noch keine Baugenehmigung, ein Antrag auf Fördermittel konnte deshalb auch noch nicht gestellt werden. So stand es im Protokoll des Kita-Ausschusses vom September.

In Homberg scheint alles möglich zu sein. Normalerweise entfällt der Anspruch auf Fördermittel, wenn vor der Bewilligung mit den Baumaßnahmen begonnen wurde. Das weiß jeder, der einmal Fördermittel beantragt hat. In Homberg hat diese rechtliche Regelung wohl keinen Bestand, in Homberg kann man gegen Regeln verstoßen und wird noch mit Fördermitteln und Denkmalpreisen belohnt.

Wenn die Bürger ihr Recht einfordern, wie bei dem Bürgerbegehren von 2012, dann schweigt das Verwaltungsgericht, dann ist der Rechtsweg faktisch aufgehoben. Rechtsstaat ist punktuell nur noch eine Fassade. Siehe auch die ebenso langen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Solarpark, bei dem inzwischen gutachterlich festgestellt ist, dass das Gelände den Anforderungen nicht entspricht. Gerade die Verwaltungsgerichte scheinen zu  Verwaltungsschutzgericht geworden zu sein. Die Staatsanwaltschaft ist sowieso weisungsgebunden und kann von der Regierung gesteuert werden.

Und wo das nicht reicht, versperren die beiden obersten Repräsentanten der Stadt aktiv den Rechtsweg, indem sie die Gerichtsgebühren nicht bezahlen.

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3 Kommentare zu “Erst Baubeginn mit Spatenstich, dann Baugenehmigung, dann Förderantrag ?”

  1. AnwaltsLiebling

    Insgesamt möchte ich die deutsche Gerichtsbarkeit in Schutz nehmen.

    Im Ländervergleich weltweit landet Deutschland sicherlich auf einem der vorderen Plätze.

    Das schließt aber keinesfalls aus, dass die Verfahrensdauer hierzulande oftmals nicht nachzuvollziehen ist. Personalmangel mag dabei einer der Gründe sein, Einflussnahmen von übergeordneter Stelle können meines Erachtens nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

    Beweise für diese Annahme kann ich allerdings nicht liefern….

    Herr Schnappauf

    Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie den letzten Absatz Ihres Berichtes ausführlicher begründen würden. (Gerichtsgebühren nicht bezahlt)

  2. Delf Schnappauf

    zu 1: Den nur kurz angerissenen Sachverhalt kann ich gern noch einmal darstellen.

    Wiederholt wurden Themen auf die Tagesordnung gesetzt, bei denen die notwendigen Informationen fehlten. Der Stadtverordnetenvorsteher hat solche Themen nicht als nicht-beschlussfähig zurückgewiesen, sondern trotzdem zugelassen. Ein Stadtverordneter kann ohne Information sein Mandat nicht ausüben. Das ist auch die Rechtsauffassung der angerufenen Kommunalaufsicht.

    Der Stadtverordnete hat selbst dafür zu sorgen, dass er alle notwendigen Informationen erhält, die für eine sachgerechte Entscheidung notwendig sind. So gehören auch Wirtschaftlichkeitsberechnungen dazu, wie sie der Rechnungshof immer wieder einfordert.

    Wenn Stadtverordnete mit den dürftigen vorgelegten Informationen einverstanden sind, können sie sich nicht später beklagen, sie seien nicht ausreichend informiert worden. 

    Wenn der Magistrat nicht gewillt ist, vollständig zu informieren, bleibt nur Anrufung des Verwaltungsgerichts. Das ist auch die Aussage der Kommunalaufsicht. Dies habe ich getan.

    Das Verwaltungsgericht wird aber nur tätig, wenn vorher die Gerichtsgebühren eingezahlt werden. Bei Stadtverordneten nennt sich eine solche Klage Organklage, weil es ein Streit innerhalb der Organs Stadtverordnetenversammlung ist. Die Kosten eine solchen Streits hat das Organ  zu tragen.

    2014 weigert sich die Stadt die Kosten zu zahlen, damit war der Rechtsweg versperrt, der grundgesetzlich offen stehen soll. Ich habe deshalb die rund 700 Euro vorgestreckt, damit die Klage bearbeitet wird.

    Als ich mein Mandat niederlegte, forderte ich den Stadtverordnetenvorsteher Jürgen Thurau auf, mit den verauslagten Betrag zurück zu überweisen. Er lehnte das ab.

    Das Verwaltungsgericht ist seit Jahren in den Verfahren nicht tätig geworden. Ebenso liegt die Klage der Bürger gegen das abgelehnte Bürgerbegehren seit sechs Jahren unbearbeitet bei Gericht.

    So wird Demokratie und Rechtsstaat in Homberg ausgehebelt.

  3. AnwaltsLiebling

    Herr Schnappauf,

    ich danke Ihnen für die Beantwortung meiner Frage.

    Hier die Verweigerung der Einzahlung der Gerichtsgebühren

    dort die Inanspruchnahme einer Hamburger Anwaltskanzlei auf Kosten der Stadtkasse.

    Der Homberger Bürger muss nicht alles verstehen (…)

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