HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Gefälligkeiten oder Gestaltung

Wasmuthshausen Gewerbefläche

Die Schlagworte sind bekannt:
In den Dörfern werden es weniger Einwohner.
Immer mehr Gebäude stehen leer.
Landschaftsverbrauch nimmt zu.

CDU/FDP reagieren darauf mit der Ausweisung neuer Bau- und Gewerbegebiete. Mehr Flächen für weniger Menschen. Das macht keinen Sinn.
Die Schlagworte nennen sie in den Sonntagsreden, ansonsten wird unbelehrbar weitergemacht wie bisher.

Neustes Beispiel Waßmuthshausen

In Waßmuthshausen soll am Ortsrand eine Gewerbefläche für einen Landschafts- und Gartenbaubetrieb entstehen. Aus der Sicht des Betriebes ist das sicherlich bequem, gleich neben dem Wohnhaus die Betriebsflächen zu haben.

Wer für die Entwicklung der Stadt verantwortlich ist, muss weiter vorausschauen und den gesamten Zusammenhang und die Folgen betrachten, also vorausschauend gestalten und nicht nur Gefälligkeiten verteilen.

Angesichts leerstehender Scheunen in den Dörfern und einem Überangebot an Gewerbeflächen in Homberg, auf das schon der Regierungspräsident kritisch hingewiesen hatte, ist es nicht nachzuvollziehen, warum neue Flächen ausgewiesen werden. Es gibt keinen Anspruch darauf, neben seinem Wohnhaus auch die Betriebsfläche zu haben. Das geltende Baurecht hat hier schon lange eine Trennung von Wohn- und Gewerbebebauung vorgesehen.

Scheibchenweise wird immer wieder hier und da ein neues Baugebiet in die Landschaft vorgeschoben, während innerorts neuer Leerstand entsteht. Mit dieser Art Baupolitik werden die bekannten Probleme verschärft. Konzepte, wie dieser folgenschweren Entwicklung entgegengesteuert werden kann, sind nicht zu sehen. Zukunftsfähige Planung ist notwendig.

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Dokumentation

Aus der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Kassel, Dez. 21.2, vom 23.01.2009

"Es wird angeregt, im Hinblick auf die sonstigen, in Homberg vorhandenen Gewerbeflächenoptionen (Remsfeld/Kasernenkonversionen) den Flächenumfang der Bauleitplanänderung nochmals kritisch zu hinterfragen und auf den zu erwartenden Bedarf in den kommenden 8 – 10 Jahren zu begrenzen."


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