HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Inline-Skaterbahn: Was ist das?

In der Begründung zur Änderung des Bebauungsplans in der Efzewiese wird von Inline-Skaterfläche gesprochen. Bild

 Foto: Ausschnitt aus der Begründung zur Änderung des Bebauungsplans in der Efzewiese

Was sind Inline-Skater? Das ist eine Wortschöpfung aus dem Rathaus.
Es gibt Inliner und es gibt Skateboards, aber keine Inline-Skater.

 

Inliner

Bild

Inliner oder Inlineskates oder Rollerblates bezeichnet Rollschuhe mit Rollen, die hintereinander in einer Reihe angeordnet sind.

Skateboards sind sogenannte Rollbretter mit zwei Achsen und 4 Rollen. Mit dem Skateboard hat sich zu einer Sportart entwickelt, mit der zahlreiche Kunststücke vollführt werden.

Ist dies Wortschöpfung nur eine Ungenauigkeit?

Was hier in einem neuen Begriff zusammengefügt wurde, hat einen wesentlichen Unterschied in den Auswirkungen.
Inlineskater rollen nahezu lautlos über den Asphalt.
Skateboard dienen dazu Kunststücke wie Sprünge und Drehungen zu vollführen, die beim Aufschlagen erheblichen Lärm machen.

Es ist nicht auszuschließen, dass durch die Wortneuschöpfung Inline-Skater (in dem die leise rollenden Inliner mit Saktebords verbunden werden – davon abgelenkt werden soll, dass es sich in der Efzewiese um eine Skateboard-Bahn handelt, die erheblichen Lärm mit sich bringt.

Fotos von Inliner und Skatebards (wicki)

Druckansicht Druckansicht

5 Kommentare zu “Inline-Skaterbahn: Was ist das?”

  1. Klaus

    Na, nu würd ichs aber mal nicht übertreiben. Es kann nicht jeder ein Fachmann auf jedem Gebiet sein. Hier ein gezieltes Ablenkungsmanöver der Verwaltung zu unterstellen, halt ich nicht für angebracht. Es brennt politisch in HR schon an genügend Stellen. Mit solch Vermutung noch zusätzlich Öl ins Feuer zu gießen ist nicht angebracht und dient, wie manch Blogkritiker meint, nur einer Stimmungsmache. Man dreht hier ja auch nicht gleich aus jedem Tipp- oder Scheibfehler einen Strick.

  2. Der Neue

    Das ist ja Haarspalterei

    Es heißt ja auch BAB – Bundesautobahn.
    Und ein LKW ist ja ach kein Auto!

  3. DMS

    zu 1 und 2. Sicherlich würde man das in einer anderen Kommune nicht weiter beachten. Die Erfahrung aus den vergangenen Jahren hat mich in Homberg eines anderen belehrt.

    Nur einige Beispiele:

    Das sollte 28 neue Stellplätze in einem Parkdeck gebaut werden, tatsächlich wurden den Behörden gegenüber 56 an neu geschaffene Plätze angegeben. Die bereitsvorhandenen wurden einfach hinzugerechnet.

    Im Fall Dickershausen Steinbruch wurde von Pachtverträgen gesprochen, die der Magistrat selbst abschließen kann. Ein Steinbruchbetrieb ist niemals ein Pachtvertrag, weil das Grundstück nicht im ursprünglichen Zustand zurückgegeben werden kann und auch nicht sollte.

    Bei der Auftragsvergabe „Bingelbrücke“ hieß es, es gäbe nur eine Fachfirma für Aluminiumbrücken. Es gibt sehr viel mehr.

    Die Liste könnte noch lange fortgesetzt werden und wird auch noch einmal als Beitrag erscheinen. Diese Umdefinitionen kennzeichnen die Verhaltensweise und gehören zum Profiling des Bürgermeisters.

  4. Mahner

    @ 3

    Meine volle Zustimmung.

    Skater ist sehr wohl etwas anderes und sowird wieder einmal mit unklaren Begrifflichkeiten gearbeitet, um das Problem herunterzuspielen.

  5. avaio

    Die weitere Nutzung des Flurstücks 136/5 in den Efzewiesen ist laut Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche mit Erholungs- und Freizeiteinrichtungen festgesetzt. Laut dieser Festsetzung ist dort ein Multifunktionsplatz mit drei separaten Freizeiteinrichtungen, bestehend aus Bolzplatz, Multifunktionsarena und Inline-Skaterfläche zulässig. Auf dem Flurstück 136/5 befindet sich jedoch keine Inline-Skaterfläche sondern eine Skaterbahn, bzw. ein kleiner Skaterpark, auf dem mit Skateboards gelaufen wird und auf der entsprechende Geräte, wie “ Bank 0,8, Slide 6,0, Full Funbox mit 1/4 Pyramide & Slide, sowie Quarterpipe 1,5 und Ollie-Box“ aufgestellt sind. Dies widerspricht lt. Bebauungsplan der festgesetzten Nutzung des Flurstücks 136/5.

    Interessanterweise wird die „Inline-Skaterfläche“ bei der seinerzeitigen Bauplanung bereits als „Skaterpark-Efzewiesen“ mit allen aufgeführten Geräten geführt.

    Skateboards, auch Rollbretter genannt, sind Bretter mit zwei Achsen und vier Rollen, auf welchen man sich stehend durch Abstoßen mit einem Bein fortbewegen kann. Skateboards unterscheiden sich gravierend von Inline-Skates.

    Inlineskates sind Rollerblades und eine Variante von Rollschuhen, wobei die Rollen in einer Reihe (engl. in-line) angeordnet sind. Der Inlineskate besteht aus einem Schuh sowie einer Schiene, die mit der Sohle fest verbunden ist, und darin montierten kugelgelagerten 4 Kunststoffrädern (Rollen), die mittels Achsen an der Schiene befestigt sind. Inline-Skates verursachen so gut wie keine außergewöhnlichen Lärmimmissionen und sind mit Skatebords nicht vergleichbar.

    Es würde keinem Inline-Skater einfallen, auf Geräten wie Bank 0,8, Slide 6,0, Full Funbox mit 1/4 Pyramide & Slide, sowie Quarterpipe 1,5 oder Ollie-Box zu laufen.

    Würde der Platz exakt nach Bebauungsplan genutzt, könnte man sich die Kosten für eine Lärmschutzwand locker sparen, man bräuchte keine. Fraglich, warum die Stadtverordneten die Bebauungsplanänderung für eine Inline-Skaterfläche abgenickt haben, wenn dort bereits illegal ein Skaterpark betrieben wurde und nun legalisiert weiterbetrieben werden soll? Oder ist den Stadtverordneten nur vor Langeweile der Kopf aufs Kinn gesunken und dies wurde vom Stadtverordnetenvorsteher als Nicken interpretiert?

    Für so dämlich halte ich keinen auf dem Stadtbauamt, daß man dort nicht den Unterschied zwischen Inline-Skaterfläche und Skaterpark kennt, auch wenn man das dem Anlieger versucht mit allen Mitteln weißzumachen. Ich denke mal, man versucht hier wieder zu tricksen, denn ich kann mir nicht vorstellen, daß es legitim ist, einen Skaterpark 11,00 Meter zur Grenze eines Privatgrundstücks zu errichten. Bei einer Inline-Skaterfläche sähe das vermutlich anders aus.
    Jedenfalls hat der Anlieger u. a. auch gegen den Beschluß der Stadtverordneten diesbezüglich Einwendungen geltend gemacht.

    Aus Internet und Literatur geht hervor, daß Anlieger bereits erfolgreich wegen Lärmimmissionen von Skaterparks interveniert haben, da stand die Anlage allerdings 80 Meter vom Privatgrundstück entfernt. Es ist wohl in Deutschland einmalig, daß man einen Skaterpark 11,00 Meter an ein Privatgrundstück gebaut hat. Was geschieht, wenn die Lärmschutzmauer gebaut ist und die Lärmemmissionen sind immer noch zu hoch? Will man vielleicht beim Lärmschutzgutachten tricksen? Nur zur Information, der Anlieger hat Zugriff auf mehrere Geräte zur exakten Lärmschutzmessung.

    Fraglich ist, ob die Skaterbahn auf Dauer überhaupt dort bleiben kann wo sie jetzt steht, das beste wäre, man würde sich einen anderen Platz suchen, schon aus Kostengründen. Die asphaltierte Fläche auf den Efzewiesen könnte man als Inline-Skaterfläche nutzen. Hätten die Kids gleich noch einen Spielplatz mehr.

    Den Skaterpark verfrachtet man in die Nähe des Brauereiteichs, weit und breit keine Anlieger, nur ein paar Frösche.

Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum