HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Johannes-Zenker-Straße – Betreten verboten?


Foto links: Straßenschild "Johannes-Zenker-Straße" Ecke "Friedrich-Kramer-Straße". Am unteren Bildrand Absperrgitter

Karte rechts: Abzweig der Johannes-Zenker-Straße Ecke Friedrich-Kramer-Straße in der ehemaligen Dörnberg-Kaserne.

Die Einfahrt in die Johannes-Zenker-Straße ist mit einem Bauzaun abgesperrt. Auf dem Zaun ein Schild: "Unbefurgen ist das Betreten des Betriebsgeländes verboten. Eltern haften für ihre Kinder."

 


Foto: Absperrgitter vor der Einfahrt zur Johannes-Zenker-Straße.

Wer sperrt hier öffenliches Straßenland ab und erklärt es zu einem Betriebsgelände?

Der Zustand scheint schon länger zu bestehen.

Wo bleibt das Ordnungsamt der Stadt?

Foto: Einfahrt zur Johannes-Zenker-Straße mit geöffneten Bauzaun

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2 Kommentare zu “Johannes-Zenker-Straße – Betreten verboten?”

  1. IchkannGoogle

    Na stellen wir uns wieder dümmer als wir sind?

    Als wüssten gerade Sie nicht, wem das Gelände rund um die Straße gehört.

    Und warum hat er es abgesperrt?

    Weil Mitbürger den Aufstellplatz zum driften benutzten, ebenso wie es oben an der Kreisverwaltung passiert, und ihm Bauschutt und Müll überall hingeworfen haben.

    Also hat er wohl als einziger Anlieger zur Selbsthilfe gegriffen

    und seine Grenzen "verkürzt" und in sichtbare Bereiche verlegt. 

    Legal? Wahrscheinlich nicht, wichtig für die Allgemeinheit, wahrscheinlich auch nicht, da die gesparrte Sackgasse ausschließlich an Grundstücken des Ihnen wohlbekannten Hombergers endet.

     

  2. Homberger Jeck

    Recht und Gesetz werden doch mit Füßen getreten.

    In Absprache mit der Stadtverwaltung hätte man eine saubere Lösung finden können.

    Irgendwie erinnert mich das an verbotene Selbstjustiz wie man sie ja auch schon mit einem Stein in Wernswig erleben konnte. Für mich war und ist Wernswig ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewesen. Der für den Betreffenden, meiner Kennntis nach ein ortsansässiger Politiker, ohne jede Folge geblieben ist.

    Auch das ist zweierlei Maß und sollte wie jede andere Tat entweder mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige oder Bussgeldbelegung geahndet werden.

    Wer so etwas als Bürgervertreter ( oder ehemaliger ) begeht ist für mich politisch nicht tragbar.

    Nice to have ist eine Sache: Wahrheit und korrektes Verhalten ein anderes.

    Wohin man blickt: Homberger Modelle 

    🤡 

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