HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Landrat genehmigt Erhöhung der Kassenkredite nur ausnahmsweise

Im Februar beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Kassenkredite der Stadt zu erhöhen, damit sie  ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.
Die Stadt durfte nur bis 8 Milionen Euro Kassenkredite aufnehmen, das reichte nicht mehr für die Zahlungen bis zum Mai. Da der Bürgermeister den Haushaltsentwurf für 2012 dem Stadtparlament nicht fristgerecht  vorgelegt hatte und somit bisher ohne gültigen Haushalt arbeitet, darf die Stadt nur eingeschränkt Ausgaben tätigen.
In der Februarsitzung forderte die SPD, den Kassenkredit auf 17 Millionen Euro zu erhöhen. Beschlossen wurde nur eine Erhöhung von 8 auf 12 Millionen Euro.
Die jährlichen Einnahmen der Stadt betragen 20 Millionen Euro. Ins Privatleben übersetzt heißt das, jemand, der 2000 Euro im Monat verdient, will noch einen Dispositionskredit von 1200 Euro, da würde keine Bank mitspielen.

Der Rahmen für die erlaubten Kassenkredite wird im Haushalt festgelegt. Obwohl noch kein Haushalt vorgelegt und beschlossen ist, sollte dennoch der Kassenkredit um 50 % erhöht werden. Rechtlich ist das nicht zulässig. Der Landrat hat auch nur ausnahmsweise dieser vorgezogenen Erhöhung zugestimmt und seine Überlegung dazu in seinem Schreiben begründet .
Der Landrat ermahnt die Stadt, eine Liquiditätsplanung zu erstellen und den Haushalt fristgerecht zu planen, nämlich im Vorjahr und nicht erst im laufenden Haushaltsjahr.

Mit dem Schreiben des Landrats wird noch einmal dokumentiert, dass der Magistrat mit dem Bürgermeister zusammen die Stadt  nicht so führt, wie sie dazu verpflichtet sind.

Druckansicht Druckansicht

 

Dokumentation

Landrat genehmigt ausnahmsweise die Erhöhung der Kassenkredite
(gelbe Markierungen vom Homberger Hingucker)

Vorläufige Haushaltsführung;
hier: Genehmigung von Kassenkrediten

Ihr Schreiben vom 13.02.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

die von Ihnen mit o. a. Scheiben erbetene aufsichtsbehördliche Genehmigung des Höchstbe¬trages der im Haushaltsjahr 2012 möglichen Kassenkredite kann, wie aus dem Wortlaut des § 105 Abs. 2 HGO eindeutig ersichtlich, nur im Rahmen der Haushalstssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2012 erteilt werden, die bislang aber nicht erlassen wurde.

Im Hinblick darauf, dass die Stadtverordnetenversammlung die für diesen Fall der vorläufi¬gen Haushaltsführung nach § 105 Abs. 1 HGO bestehende Ermächtigung mit Beschluss vom 09.02.2012 vorab um 4 Mio. € ausgedehnt hat, um die rechtzeitige Leistung der bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2012 voraussichtlich noch anstehenden Auszahlungen zu ge¬währleisten, erhebe aber auch ich ausnahmsweise keine Einwände gegen die Aufnahme von Kassenkrediten bis zum Höchstbetrag von 12 Mio. € bereits vor Schaffung der haushalts¬rechtlichen Voraussetzungen.

Das Instrumentarium der vorläufigen Haushaltsführung ist seit langem rechtlich definiert und die Vorschriften des § 99 HGO regeln die vorläufige Haushaltsführung ohne rechtsgültige Haushaltssatzung. Ein Überschreiten des zulässigen Höchstbetrages der Kassenkredite in der vorläufigen Haushaltsführung ist ein Gesetzesverstoß, der aber nicht zu beanstanden ist, wenn sich diese Überschreitung aus unabweisbaren Zahlungsverpflichtungen ergibt. Als Aufsichtsbehörde kann ich dabei den Belangen der Städte und Gemeinden, die sich über ei¬nen längeren Zeitraum in der vorläufigen Haushaltsführung bewegen, nur durch eine diffe¬renzierte Einzelfallbetrachtung gerecht werden.

Gleichzeitig weise ich aber darauf hin, dass die Verantwortung für finanzwirksame Entschei¬dungen von Kommunen allein bei den Entscheidungsträgern vor Ort liegt.

In diesem Zusammenhang mache ich auch ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Kassen¬kredite nur zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Liquidität der Gemeindekasse, aber nicht zur haushaltsmäßigen Finanzierung von Auszahlungen, wie der Tilgung von Investitionskre¬diten aufgenommen werden dürfen. Sofern die für Investitionskredite zu leistenden Tilgungs¬raten dauerhaft nicht mehr erwirtschaftet werden bzw. mit anderen Einzahlungen finanziert werden können, sind die erforderlichen haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen zu treffen. Dies ist bei der Beschlussfassung der Haushaltssatzung und insbesondere des § 4 der Haushaltssatzung besonders zu beachten.

Künftig ist die Zahlungsfähigkeit der Stadt Homberg (Efze) durch eine angemessene Liquidi¬tätsplanung sicherzustellen und die Haushaltssatzung mit -plan gemäß der Fristvorgabe in § 97 Abs. 4 HGO rechtzeitig vorzulegen.

Mein Schreiben ist entsprechend § 50 Abs. 3 HGO der Stadtverordnetenversammlung in ge¬eigneter Weise bekannt zu machen und mir ist eine Protokollausfertigung zuzuleiten, die dies belegt.

Eine Durchschrift dieses Schreibens habe ich dem Kreisrechnungsprüfungsamt zur Kennt¬nisnahme zugeleitet.

 


3 Kommentare zu “Landrat genehmigt Erhöhung der Kassenkredite nur ausnahmsweise”

  1. cui bono

    „Die jährlichen Einnahmen der Stadt betragen 20 Millionen Euro. Ins Privatleben übersetzt heißt dass, jemand, der 2000 Euro im Monat verdient, will noch einen Dispositionskredit von 1200 Euro, da wird keine Bank mitspielen.“

    Hier fehlt ein wichtiges Moment:
    “ Ins Privatleben übersetzt heißt das, dass jemand der 20 000 € im Jahr verdient und bereits Schulden von ca 60 000 € angehäuft hat, zusätzlich einen Überziehungsrahmen des Girokontos
    von weiteren 12 000 € haben will.
    Dabei auch noch diesen Rahmen benötigt um Tilgungen, Zinsen der Schulden zu leisten.

    Für einUnternehmen wäre das schon Insolvenzverschleppung.

    „Sofern die für Investitionskredite zu leistenden Tilgungs¬raten dauerhaft nicht mehr erwirtschaftet werden bzw. mit anderen Einzahlungen finanziert werden können, sind die erforderlichen haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen zu treffen. Dies ist bei der Beschlussfassung der Haushaltssatzung und insbesondere des § 4 der Haushaltssatzung besonders zu beachten.“

    Warum dies nicht ebenfalls „Gelb“ markiert ist?
    Dies ist doch von immenser Bedeutung für die Stadtverordnetenversammlung vom 29. März.
    Im Klartext:
    Die Stadtverordneten müssen prüfen welche Ausgaben aus dem Kassenkredit bis 12 Mio zu leisten sind und durch ihre Beschlüsse sicherstellen, dass daraus keine Tilgungsraten die jetzt oder zukünftig anfallen geleistet werden dürfen.
    Und man durch geeignete Beschlüsse sicherstellt, dass es zu einer Verbesserung im Einahmen bzw Aufgabenbereich des Haushaltes kommt die dies herbeiführen.

    Dazu merkt der Homberger Hingucker bereits im 2. Februar 2008 (also vor mehr als 4 Jahren!!) vor der Bürgermeisterwahl auf eine Aussage des Kandidaten Wagner vom 24. 1. 2008 hin:

    „Die Homberger müssen sich meinerseits auf keine schmerzhaften Einschnitte einstellen.“

    Der Hingucker merkt dazu an:
    „Welchen Wert diese Worte haben, werden die Homberger, angesichts eines Schuldenberges von jetzt schon 39 Mill. Euro, in einem Jahren merken.

    https://www.homberger-hingucker.de/?p=27

  2. cui bono

    Warum an das Rechnungsprüfungsamt?

    Der Magistrat allen voran der Bürgermeister ignoriert doch das, was in einem Bericht dieses „Amtes“ steht:

    Im Mai 2009 zu dem Haushalt 2007
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=1837

    Außerdem gilt doch für diese Tätigkeit:

    „Es zeige, dass Testate des Rechnungsprüfungsamtes keine Persilscheine seien, erklärte Landrat Frank-Martin Neupärtl. Das Rechnungsprüfungsamt könne einen Haushalt nicht in allen Facetten überprüfen und Absolution erteilen. Neupärtl: „Die laufende Überwachung des Kassen- und Rechnungswesen obliegt dem Gemeindevorstand.“ Wichtig sei, dass das Vier-Augen-Prinzip eingehalten werde.“

    https://www.hna.de/nachrichten/schwalm-eder-kreis/fritzlar/jesberg-scheiterte-klage-gegen-landkreis-1596697.html

  3. cui bono

    Es sei hier ausdrücklich auf den § 131 der HGO hingewiesen.

    Insbesondere bietet der 131 (2) Möglichkeiten fakultativ mehr Überwachung vornehmen zu lassen.

Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum