HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Seitensicherung Hersfelder Straße: Wer übernimmt die Verantwortung?

Foto: Neu gebaute Hersfelder Straße: "Leitplanke nicht erforderlich"

 

Es gibt keine Seitensicherung zur Böschung,
weder für die Radfahrer eine mindestens 130 cm hohe Absturzsicherung,
noch eine Schutzplanke für die Autos.

 

Wer übernimmt die Verantwortung ?
 

Im Protokoll der Sitzung des Bauausschuss am 05. Februar 2024 sollte man die knappe Darstellung genau anschauen.

Herr Herbold übergibt das Wort an Herrn Dr. Ritz.
Herr Dr. Ritz erläutert, dass das im Magistrat intensiv zu diesem Thema gesprochen wurde.
Er übergab anschließend das Wort an Frau Ulrich.
Frau Ulrich berichtete über das Ergebnis bzw. den gefassten Beschluss

Warum berichtet Bürgermeister Dr. Nico Ritz als Sprecher des Magistrats nicht über "das Ergebnis bzw. den gefassten Beschluss" des Magistrats, sondern übergibt es seiner Stellvertreterin, obwohl er selbst anwesend ist?

Lässt der Bürgermeister unangenehme Sachverhalte von anderen sagen, damit er nicht in Verbindung gebracht wird, obwohl er allein verantwortlich ist?
Selbst wenn der Magistrat ihn überstimmt, hat er das Recht und die Pflicht, Einspruch zu erheben, wenn die Entscheidung der Stadt schadet oder Recht verletzt.
 

Im Land Hessen gilt die RPS für die Landesstraßen. Bei allen anderen Straßen und Wegen entscheiden die Kreise und Kommunen, ob sie das RPS anwenden.

RPS ist die Abkürzung für "Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme", die Richtlinie muss die Europäische Norm einhalten.

Seit wann entscheidet eine Kommune, ob technische Richtlinien und Europäische Normen in der Kommune angewendet werden oder nicht? Wo ist diese Ausnahmeregelung nachlesbar?

Das erinnert an die Antwort von Dr. Ritz zu dem Treppenhaus im Ärztehaus, wo im Fluchttreppenhaus keine vorgeschriebenen Entrauchungsklappen eingebaut worden waren. Entrauchungsanlagen im Treppenhaus würden nur den Brand beschleunigen, erklärte Dr. Ritz.

 

Leitplanke nicht erforderlich

Das Vorgehen zum Ermitteln der Gefährdungsstufe wird in Ziff. 3.3.1, Bild 7 RPS aufgezeigt. In Kombination der Kriterien ergab die Prüfung, dass eine Leitplanke nicht erforderlich ist.


Wer hat in der Stadtverwaltung geprüft und entschieden, dass eine Leitplanken an der Hersfelder Straße nicht erforderlich ist?
Welche Person übernimmt die Verantwortung für diese Entscheidung?
Hat der Magistrat dieser Entscheidung zugestimmt oder sie mitgetragen?

Warum hat das Planungsbüro nicht widersprochen, das auf jeden Fall die technischen Regeln kennen muss?
Haben technische Mitarbeiter der Stadt dieser Entscheidung auch zugestimmt oder nur nach Weisung gehandelt?

 


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