HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Stand des Bürgerbegehrens

2000 Homberger haben Anfang August mit ihrer Unterschrift ein Bürgerbegehren in Gang gesetzt. Bürgermeister Martin Wagner hat daraufhin Anwälte beauftragt formale Fehler zu suchen. Zwei angebliche "Fehler" haben sie ausgemacht.

Gründe für die Ablehung des Bürgerbegehrens wackeln
Fehler 1: Die Nennung der Stellvertreter für die Vertrauenspersonen ist vom Tisch, diese Argumentation war zu offensichtlich an den Haaren herbeigezogen.

Fehler 2: Es sei nicht bei dem Kostendeckungsvorschlag auf die Pachteinnahmen aus der Solaranlage für die Stadt eingegangen worden.
Die Pachteinnahmen sind überhaupt nicht gesichert, da die Fläche nicht den Voraussetzungen des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG) entspricht. Im Pachtvertrag zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und BaySolar ist ausdrücklich der Fall geregelt worden, was geschieht, wenn der Strom nicht nach dem EEG vergütet wird. Jetzt, wo bereits zwei Staatsanwaltschaften sich mit dem Fall der fälschlichen Ausweisung der Flächen als Konversionsflächen im Sinne des EEG beschäftigen, ist auch Bestand des "formalen Fehlers" nicht mehr gesichert, wenn er es überhaupt einmal war.

Stadt hat auf die Bürgerklage noch nicht erwidert
Die Bürger haben geben die Ablehung des Bürgerbegehrens Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die Stadt hatte lange Zeit auf dies Klage zu erwidern, das scheint bis heut noch nicht erfolgt zu sein. Offensichtlich fällt es schwer die einmal behaupteten "formalen Fehler" zu begründen.

Bei einem Erfolg der Klage der Bürger vor dem Verwaltungsgericht, muss die Stadt einen Bürgerentscheid über den Kasernenkauf durchführen.
Wenn sich dabei eine Mehrheit gegen den Kauf der Kasernen durch die Stadt stimmen würde, müsste die voreiligen Kaufverträge rückabgewickelt werden.
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