HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Zechprellerei bei den Kosten für die Betreuung der unter Dreijährigen.

Kosten u3Wer im Gasthaus Essen und Trinken bestellt und nicht zahlt, den nennt man einen Zechpreller.
Bestellt der Gesetzgeber bei den Kommunen neue Leistungen, muss er auch entsprechend bezahlen. In der Hessischen Verfassung gibt es den Art. 137, der regelt, dass die Gemeinden ausreichend finanziell ausgestattet werden müssen für die Aufgaben, die ihnen übertragen sind. Es ist das Konnexitätsprinzip.

Im Wortlaut die Absätze:

(6) Werden die Gemeinden oder Gemeindeverbände durch Landesgesetz oder Landesrechtsverordnung zur Erfüllung staatlicher Aufgaben verpflichtet, so sind Regelungen über die Kostenfolgen zu treffen. Führt die Übertragung neuer oder die Veränderung bestehender eigener oder übertragener Aufgaben zu einer Mehrbelastung oder Entlastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände in ihrer Gesamtheit, ist ein entsprechender Ausgleich zu schaffen. Das Nähere regelt ein Gesetz.

Auf der Internetseite des hessischen Innenministerium heißt es:

Wenn das Land die Kommunen zur Erfüllung staatlicher oder neuer kommunaler Aufgaben verpflichtet, hat es aufgrund Artikel 137 Abs. 6 der Hessischen Verfassung auch die Aufbringung der erforderlichen finanziellen Mittel zu regeln. Das gilt ebenso bei Ausweitungen bestehender staatlicher oder kommunaler Aufgaben.

Mit dieser Ausgleichsregelung wird sicher gestellt, dass sich das Land nicht auf Kosten der Kommunen finanziell entlasten kann. Ferner sind die Kommunen davor geschützt, dass ihnen vom Land neue kommunale Aufgaben auferlegt werden, ohne die dafür notwendigen Finanzmittel zu erhalten. Quelle

Vereinfacht heißt es wie im Wirtshaus: Wer eine Leistung bestellt, hat sie auch zu zahlen. Wird die bestellte Leistung nicht bezahlt, ist das mit Zechprellerei vergleichbar. Täuscht der Gast Zahlungsfähigkeit vor, dann kann es auch Betrug sein.

Bei den Kindergartenkosten wird die zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes wird nur durch die Kindergartengebühren der Eltern vermindert, der größte Teil muss aus dem städtischen Haushalt bezahlt werden. Das entspricht nicht der hessichen Verfassung.

1,3 Mio. Euro neue Belastung für Homberg
Werden die Kosten der vier letzten Monate in 2013 auf das gesamte Jahr hochgerechnet, ergibt sich für die Kommune ein Verlust von 1,3 Mio. Euro. Bürgermeister Martin Wagner hat aufgerufen Sparmöglichkeiten für den Haushalt 2014 vorzuschlagen. Warum fordert er nicht erst einmal die fehlende Bezahlung vom Land ein? Diesen Tatbestand spricht der Bürgermeister nicht an, wenn es um die Schulden geht. In der Landesregierung hat seine Partei, die CDU das Sagen. Da schweigt er lieber.

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Ein Kommentar zu “Zechprellerei bei den Kosten für die Betreuung der unter Dreijährigen.”

  1. Bad Man

    Gibt es schon Klagen seitens von kommunen und Bürgern?
    Wird ein Landeshaushalt dadurch nicht ungültig ?

    Wo sind die Grünen in Homberg und ihre Spitzenpolitiker in Hessen ?

    Pöstchen ergattert und schon schweigsam geworden ?

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