HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

VGH hat entschieden

VGH Langtext

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung der Stadtverordnetenversammlung stattgegeben. Er folgte der Darstellung von CDU und FDP, die behaupteten, es läge ein Koalitionvertrag vor. Daraus rechtfertigt sich auch der gemeinsame Wahlvorschlag, der zu einer höheren Sitzanzahl in den Ausschüssen führt.

Die Argumentation mit dem Koalitionsvertrag ist in der 1. Instanz nicht vorgetragen worden, obwohl er bereits seit einem 3/4 Jahr gültig gewesen wäre, wenn er damals tatsächlich bestanden haben sollte. Dieser Vertrag wird erst auf den Tisch gelegt, nachdem die erste Instanz gegen die Auffassung von CDU und FDP entschieden hatten. In der Verhandlung wurde behauptet, dass es in Homberg bekannt gewesen sei, dass man eine Koalition beschlossen habe. Auf die Nachfrage wann das veröffentlich worden sei, nannte man die HNA vom 6. und vom 12. April 2006.

Und was steht an diesen Tagen in der HNA?
Am 6. April 2006 findet sich überhaupt nichts zu dem Thema!
Am 12. April 2006 steht unter der Überschrift "Allein geht gar nichts – CDU und FDP setzen in allen Bereichen auf Zusammenarbeit" kein einziges Mal das Wort Koalition. Aus einer Zusammenarbei kann nicht auf eine Koalition geschlossen werden. Es gab auch schon früher Zusammenarbeit ohne Koalitionen mit Vertrag.

Auffällig ist auch, dass im Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 27. April 2008, als die Wahl zu den Ausschüssen stattfanden, immer nur von der Arbeitsgemeinschaft CDU/FDP gesprochen worden ist. Auch hier taucht kein einziges Mal das Wort "Koalition" auf.

Man wird den Verdacht nicht los, dass der sogenannte Koalitionsvertrag erst nachträglich zum Zwecke der Berufung geschaffen wurde.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10. Dezember 2003 wird in Hessen negiert. Der VGH gewichtet die Arbeitsfähigkeit der Gremien höher als die Einhaltung des Demokratieprinzips und der Wahlgrundsätze nach dem Grundgesetz.

Die schriftliche Urteilsbegründung bleibt abzuwarten.

>> Verwaltungsgericht am 6. Mai
>> Besetzung der Homberger Ausschüsse vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof


Besetzung der Homberger Ausschüsse vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof

Hessischer Verwaltungsgerichtshof SchildGegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 8.2. 2007 legte die Mehrheit aus CDU und FDP Wiederspruch ein, der heute im Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel verhandelt wurde.

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Heinrich-Ruppel-Platz, etwas mehr Courage bitte

Heinrich-Ruppel-PlatzWas ist das für eine Ehrung?
Eine Platz nach Heinrich Ruppel zu benennen, ohne das mit einem Schild sichtbar zu machen?

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Verwaltungsgericht am 6. Mai

Bundesweit gilt: Ausschüsse müssen entsprechend der Sitzverteilung im Parlament besetzt werden. In Homberg wollten das CDU und FDP nicht anerkennen. Das Verwaltungsgericht bestärkte jedoch den Grundsatz. CDU und FDP gingen dagegen in Berufung. Kosten trägt die Stadtkasse.

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Verquere Logik

Hessentags Logo2006 drohte die Kreisumlage für Homberg um 200.000 Euro zu steigen.
Bürgermeister Wagner damals: „Im Klartext heißt das, dass die Stadt dann viele Leistungen für ihre Einwohner reduzieren muss.“

Ende des Jahres werden wir Homberg 2.000.000 Euro Hessentags-Verlust zu verschmerzen haben, das 10-fache!

Aus dem Rathaus heißt es aber: Der Hessentag ist ein Gewinn für Homberg.

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Auslastung der Stadthalle

Stadthallen Info auf HP aInformationen auf der Homberger Homepage zur Stadthalle seit Jahren falsch; d.h. nicht aktualisiert.
Mit so wenigen Betten in Homberg wird man keine größere überörtlich Veranstaltung heranziehen können.

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