HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Keine Chance für Alten- und Krankenpfleger?

BildStadt Homberg sucht eine "examinierte Altenpflegerin / examinierte Krankenschwester". Ist diese Ausschreibung rechtens?

Ein Leser/in (?) verwies auf die diskriminierende Anzeige in "Homberg aktuell" vom 7. Mai 2009, sie ist nicht geschlechtsneutral formuliert, wie es das AGG verlangt. AGG = Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

§ 7 Benachteiligungsverbot
Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt.

Eine solche Diskreminierung kann für die Stadt folgenreich sein. Dazu heißt es auf der Seite von AGG-aktiv:

"Nach § 22 AGG muss ein abgelehnter Bewerber (m/w) nur Indizien vorlegen, die eine Benachteiligung wegen eines der genannten Merkmale vermuten lassen. Der Arbeitgeber trägt in diesem Fall die volle Beweislast dafür, dass die Auswahlentscheidung benachteiligungsfrei erfolgt ist."

"Der vermeintlich oder tatsächlich benachteiligte Bewerber hat nach dem AGG nun einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die in der Regel auf drei Monatsgehälter beschränkt ist (nämlich dann, wenn der Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl n i c h t eingestellt worden wäre)."

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