HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Keine Chance für Alten- und Krankenpfleger?

BildStadt Homberg sucht eine "examinierte Altenpflegerin / examinierte Krankenschwester". Ist diese Ausschreibung rechtens?

Ein Leser/in (?) verwies auf die diskriminierende Anzeige in "Homberg aktuell" vom 7. Mai 2009, sie ist nicht geschlechtsneutral formuliert, wie es das AGG verlangt. AGG = Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

§ 7 Benachteiligungsverbot
Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt.

Eine solche Diskreminierung kann für die Stadt folgenreich sein. Dazu heißt es auf der Seite von AGG-aktiv:

"Nach § 22 AGG muss ein abgelehnter Bewerber (m/w) nur Indizien vorlegen, die eine Benachteiligung wegen eines der genannten Merkmale vermuten lassen. Der Arbeitgeber trägt in diesem Fall die volle Beweislast dafür, dass die Auswahlentscheidung benachteiligungsfrei erfolgt ist."

"Der vermeintlich oder tatsächlich benachteiligte Bewerber hat nach dem AGG nun einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die in der Regel auf drei Monatsgehälter beschränkt ist (nämlich dann, wenn der Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl n i c h t eingestellt worden wäre)."

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28 Kommentare zu “Keine Chance für Alten- und Krankenpfleger?”

  1. Fragezeichen

    Weniger Spitzfindigkeiten = größere Akzeptanz

  2. DMS

    Wenn geltendes Recht als „Spitzfindigkeit“ verstanden wird, ist das das Ende eines Rechtsstaates. Dann kann willkürlich entschieden werden.
    Leider ist dies nur die Spitze des Eisberges über den Umgang mit dem geltenden Recht, wie es im Homberger Rathaus zu beobachten ist. Um nur auf ein Beispiel zu verweisen: https://www.homberger-hingucker.de/?p=1024

    Wenn ein abgelehnter Bewerber sein Recht einklagt, dann entsteht für den Steuerzahler ein realer Schaden, das ist dann keine Spitzfindigkeit mehr, oder?

  3. Dorfpunk

    Und wenn ein Stadtverordneter den/die zustaendigen Beamten/in der Stadtverwaltung auf seine(n)/ihre(n) Fehler/Dummheit hinweisen wuerde, waere der Stadt mehr gedient.

    Als Mitglied der Stavo diese(n) Dummheit/Fehler hier aus bekannten Gruenden breitzutreten und damit moeglicherweise weitere potenzielle Klaeger(innen) -mit angehaengter Rechtsauskunft und potentiellem „Erlöß“- zu einem solchen Schritt zu animieren, laesst Zweifel daran aufkommen ob dem Autor wirklich daran gelegen ist zum Wohle der Stadt zu handeln.

    Aber was sind schon ein paar Tausend Euro oeffentliche Mittel, wenn es dem eigenem Ego dient. Die durch die (erfolglose) Klage der Fraktion „Die Gruenen“ entstandenen Kosten gehoeren ja auch zu den „Schulden des BM“.
    P:S. Falls noch nicht bekannt: Auch die Kosten der unterlegenen Partei durfte selbstverstaendlich die Stadt begleichen. Aber das war ja auch fuer einen guten Zweck.

  4. Barolle

    Prinzipiell ließe sich diese Anzeige sogar zur Erzielung genau eben dieser 3 Monatsgehälter Entschädigung nutzen – auch ohne die tatsächliche Absicht einer Anstellung zu besitzen.

    Irgendwie haben die in Homberg ein kleines Problem mit dem Gesetz :
    Die zuständige Behindertenbeauftragte des Schwalm Eder Kreises für den Altkreis Homberg, die auch im Kreistag als Abgeordnete ihren Sitz hat, wird regelmäßig seitens der Stadt nicht eingeschaltet obwohl es dazu Empfehlungen des Kreises gibt.
    Einen eigenen Behindertenbeauftragten wie ihn z. B. die Stadt Melsungen einsetzt, hat Homberg nicht.
    Dafür gibt es in der Mehrheitsfraktion den Bauausschussvorsitzenden und Bauunternehmer Fröde der den Sinn einer behindertengerechten Gestaltung einer Brücke als unsinnig bezeichnet hatte. Nur weil sie nicht so häufig genutzt wird.
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=1147 u. a.
    Konsequenz : Die Bingelbrücke erinnert auf einer Seite eher an eine Skisprungschanze. Die Behindertentoilette ist an vollkommen ungeeigneter Stelle. Der Marktplatz ist nicht Behindertengerecht
    Eine barrierefreie Homepage hat Homberg ebenso wenig wie behindertengerechten Zugang zu allen städtischen Verwaltungen.
    z. B. zum Bürgerbüro.
    Was Homberg braucht wäre ein Screening um den IST – Zustand bzgl dieses Gesetzes zu erfassen. Aber Homberg braucht so vieles.

    Nur wenn es um manche Fotos geht – dann wird gleichgestellt.

  5. Barolle

    Jetzt bin ich aber auf die Stellungnahme des Pressesprechers der Stadt Homberg gespannt.
    Und auf das was da jetzt auf den Personalreferenten der Stadt herabprasselt.
    Denn der ist ja der (vermutlich) Verfasser der Anzeige. denn der Verantwortliche unterschreibtja „bloß“.
    Hat wohl einfach eine alte Anzeige neu geschaltet.

    Darf die HNA eigentlich so eine Anzeige entgegennehmen ?
    Da sitzen doch auch 400 € „Fachleute“ in der Anzeigenannahme.

  6. Barolle

    @Dorfpunk
    Prinzipiell ist es richtig Fehler nicht unbedingt wie ein Erbsenzähler öffentlich zu machen. Das setzt aber voraus dass die andere Seite zu ihren Fehlern steht und Fragen beantwortet. Geschieht dies nicht, kommt es dann eben dazu, dass man, reagiert wie bei einer Wahl : man geht nicht mehr hin, weil alle Liebesmüh vergebens ist. Welcher Politiker sagt schon:
    Für mich beginnt Legitimation wenn ich mindestens 50 % und 1 Stimme aller Wahlberechtigten habe. Und kämpft jeden Tag darum ?
    Eine Möglichkeit zu kämpfen zeigt der Zierenberger Bürgermeister. Eine andere der Herr aus Langenfeld und eine dritte Möglichkeit hat Herr Lange in Fritzlar gezeigt und zeigt sie täglich. Mit Erfolg.

    Viele die hier und anderswo schreiben / geschrieben haben, viele die in irgendwelchen „Runden Tischen“ oder „Arbeitskreisen“ tätig waren haben solche Hinweise gegeben. Bürger haben dem Ideen Cafe ihre Ideen geschenkt. Oder in der Stadthalle Ideen dargelegt.
    Hat es was gebracht ? Gibt es öffentliche Veranstaltungen die auf diesem Schatz aufbauen?

    Und selbst wenn die vorigen Mehrheiten Anlass zur Kritik gaben : Wer dies als Basis für sein eigenes Verhalten nutzt und damit begründet, ist Fehl am Platz!

    Wenn dann rein gar nichts geändert wird, wenn Rechte von Stadtverordneten massiv behindert werden , Fragen nicht beantwortet werden überlegt man sich halt, welchen Weg man geht.

    Das die einzelnen Stadtverordneten, jeder für sich, schon im Sinne des Wohls der Stadt handeln wollen ist unstrittig. Aber Fraktionszwang und Herdentrieb, persönliche und politische Grabenkämpfe sind kein Feld, dass leicht zu bestellen wäre.

    Ich zweifle nicht, dass der Blogbetreiber auch eigene Motive verfolgt – dass steht ihm frei, aber vieles wäre unbemerkt geblieben, wäre der Hingucker nicht da. Dass man diesen Blog ( zumindest nach außen ) scheinbar ignoriert, statt sich selbst in die Diskussion einzubringen ist auch eine Möglichkeit. Ob sie die Richtige ist ?
    Ich finde : Wer sich der Meute stellt und kämpft beweist Stärke und Mut. Ignoranz eher ein Zeichen von Dummheit und Schwäche.
    Und schon immer waren die, die nicht mit der Meute geheult haben die Bösen.

    Alle Revolutionen haben bisher nur eines bewiesen, nämlich, daß sich vieles ändern läßt, bloß nicht die Menschen.“
    ->Karl Marx<- Und wo wir gerade dabei sind nach Fakten zu Fragen : Wenn einerseits ein Stadtverordneter Fehler der Verwaltung melden soll - dann muss diese Verwaltung nicht im Kabinettchen vor sich hin stricken, sondern nach außen erkennbar aktiv sein. Dazu nur die Frage an Dich : Welches Ergebnis hat den die Wanderung des BM zum Thema "Montags ist alles geschlossen" durch die Stadt gebracht ? Hat sie überhaupt stattgefunden, denn man hört und sieht auch dazu nichts.

  7. avaio

    Seit 1980 (Sollvorschrift) bzw. seit 1994 (Mussvorschrift) schreibt der Gesetzgeber in § 611 b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor:

    „Der Arbeitgeber darf einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben, es sei denn, dass ein Fall des § 611a Abs.1 Satz 2
    vorliegt.“
    611a Abs. 1 BGB Satz 2 besagt: „[…]. Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts ist jedoch zulässig, soweit […] ein bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für diese Tätigkeit ist.[…]“

    Im vorliegenden Fall wird das nicht zutreffen, da auch männliche Altenpfleger bzw. Krankenpfleger für die ausgeschriebene Tätigkeit geeignet sind.

    Das zeigt wieder einmal die ausgeprägte Insuffizenz des Homberger Magistrats, wenn es um Dinge geht, die Fingerspitzengefühl verlangen und der möglicherweise noch nicht einmal weiß, daß es auch Krankenpfleger und Altenpfleger gibt. Es gibt ja auch Bürgermeisterinnen, nur leider haben die Homberger die Chance vertan heute eine zu haben.

  8. Fragezeichen

    Dennoch: Je mehr Spitzfindigkeiten in diesem blog erscheinen, umso weniger Akzeptanz wird es ernten (was traurig ist). Und da die Mehrheit der Homberger Bürger keine Altenpfleger und damit nicht betroffen sind, wird ein Leser, der zB heute zum ersten Mal auf diese Seite stößt (und zufällig kein Altenpfleger / Abmahnanwalt o.ä. ist), sich fragen: Warum wird hier nach buchstäblich jedem Strohhalm gegriffen, mit dem man Kritik üben kann? Ist diese Seite ein Hingucker, der auf wichtiges hinweist, oder handelt es sich um ein blog, in dem Kleingartenkriege ausgetragen werden und die Nadel im Heuhaufen gesucht wird? Ersteres war es bisher und soll(te) es auch bleiben! Lieber eine für Homberg und seine Bürger (lebens-)wichtige Nachricht als fünf „Spitzfindigkeiten“. Meine Meinung als Leser der ersten Stunde.

  9. Homberger

    @ Dorfpunk: Diese Anzeige ist mittlerweile in der dritten Woche abgedruckt und ich habe die Stadtverwaltung per Mail auf den Fehler hingewiesen – jedoch nie eine Antwort erhalten.

    Ignoranz muss bestraft werden.
    Daher habe ich DMS auf diese Story aufmerksam gemacht.

    Gruß,
    Homberger

  10. Mata Hari

    “ mobile Alten- und Krankenpflegestation.“

    Widerspruch: „Eine mobile Station“

    Wäre nicht

    “ für die städtische mobile Alten- und Krankenpflege“ richtig ?

  11. Dorfpunk

    Jetzt geht zwar mal wieder alles durcheinander, aber zu ein paar Punkten will doch noch schnell antworten.

    1. Warum Homberg Schwierigkeiten mit dem Gesetz hat wenn trotz der Empfehlung des Kreises keinen Behindertenbeauftragten benennt, verstehe ich nicht.

    2.Die Behindertentoilette ist meines Wissens noch unter BM Blau dort gebaut worden,

    3.Zum Bau der Bingelbruecke wurde der Stadtverordnetenversammlung auch eine (natuerlich wesentlich teurere) behindertengerechte Version zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Abstimmung fuer die jetzige Ausfuehrung erfolgte, so meine ich, einstimmig. Es scheint also nicht nur Froede ein Problem mit den Kosten gehabt zu haben.

    4. Es ging mir nicht um die „Erbsenzaehlerei“ sondern um das Problem einer „self fulfilling prophecy“. Durch die Veroeffentlichung und der Schilderung was man hier eventuell „verdienen“ kann, steigt natuerlich die Wahrscheinlichkeit, dass jemand auf diese Weise Profit machen will.

    5. Soweit kommt es noch, dass ich mit dem BM spazieren gehe.

  12. Mata Hari

    Da fällt mir noch auf…..
    20. April 2009

    bis 8. Mai 2009.

    Zwei wahrhaft historische Daten.

  13. Barolle

    Na siehste.
    Was ich schon sachte. Man hat ….. ohne Ergebnis.
    Na dann.

    @Dorfpunk
    1. Na was verstehst du denn nicht?
    Der Kreis hat empfohlen bei Massnahmen aller Art die jeweiligen Beauftragten zu beteiligen. Oder eigene Behindertenbeauftragte zusätzlich ( auch aus Kreisen der Behinderten am Ort ) zu installieren. So hat es Melsungen gemacht . Ist praktisch kostenfrei !
    Deshalb fällt es ja Homberg so schwer Empfehlungen umzusetzen. Nur wenn es Fördergelder gibt ist Frau Fischer gefragt worden.
    Ihre Briefe wurden nie beantwortet ( oder war es einer ? ).

    2. Zur Behindertentoilette habe ich keinerlei Vorwürfe in Richtung Amtsinhaber gemacht. Es ist eine Feststellung.
    Aber der derzeitige Amtsinhaber hat die Situation auch nicht verbessert.

    3. Der Stadtverordnetenversammlung wurde vorgetragen das man dort keine Rampe bauen könnte. Das war dennwohl die Vorbereitung des Bauausschusses. dafür ist er nämlich da.
    Und Herr Fröde hatte Probleme auch damit dass man die Brücke über die Efze Richtung Holzhäuser Feld mit einer höchstens 6 % Steigung gebaut hat. Wo doch Elektrofahrstühle sie nicht benutzen. Das ist ein Verständnisproblem.

    4. Ich wollte nur aufzeigen was geschehen könnte. denn dazu gab es eine Fall in Braunschweig. Da hat einer geklagt ohne Bewerbung. Weil er sich diskrimiert fühlte. Mal sehen ob ich das Artikelchen noch finde.
    Man kann nicht immer fragen : Wem schadet oder nützt das. Das Kind liegt im Brunnen. Also sollte man ihn auch auslöffeln.

    5. Na, wenn nicht spazieren gehen – dann Bobby Car Rennen, Space Shuttle Start gucken, Hessenquiz spielen oder was einige gerne machen würden : Schlitten fahren ?

    Und ansonsten würde ich gerne mit Dir und dem vergnügungssüchtigen mal so ein Erdinger „durchzüschen“ lassen. 😆

    Frei nach dem Dschungelbuch : Schlag du was vor !
    https://www.youtube.com/watch?v=kLFd_brkBYo

  14. Barolle

    @Fragezeichen

    Was sind „Kleinigkeiten“?
    Und wer zum ersten Mal auf irgendeine Seite im Internet klickt und sich damit begnügt – welche Bedeutung hat er ?

    Nicht der Beitrag oder das Thema machen etwas in einem Blog interessant. Die Kommentare, Ergänzungen , Hinweise oder so etwas wie :
    Post #2 : … ein Stadtverordneter den/die zustaendigen Beamten/in der Stadtverwaltung auf ….. Fehler/Dummheit hinweisen …
    und die Antwort :
    Post # 9. ….per Mail …. hingewiesen – jedoch nie eine Antwort erhalten. Ignoranz muss bestraft werden.
    Da bin ich mir mit dem Homberger wohl einig. Kindern erklärt man doch : Wer nicht hören will – muss fühlen!

    Das ist Würze, Pfeffer oder Fleisch bei die Knochen !

  15. DMS

     

    zu # 11:

    “Die Abstimmung für die jetzige Ausführung erfolgte, so meine ich, einstimmig.”

    So kann die Erinnerung täuschen.

    Das Protokoll spricht von zwei Nein-Stimmen.
    Auch wenn im Protokoll nicht verzeichnet ist, von wem diese beiden Nein-Stimmen stammen, lässt sich das anhand der Redebeiträge leicht zuordnen.

    “Herr Bölling beklagt das niedrige Niveau der heutigen Sitzung und geht auf den Sachverhalt Bingelbrücke ein.
    Die Vorlage sei nicht ausreichend, um über eine Auftragsvergabe von rund 210.000,00 € entscheiden zu können.
    Er vermisst insbesondere das Ausschreibungsergebnis und Zeichnungen der neuen Brücke.”

    Weiter heißt es im Protokoll:

    Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht des Magistrats durch Herrn Bürgermeister Wagner zur Kenntnis und beschließt, den Auftrag zum Bau einer Bogenbrücke aus Aluminium an die mindestfordernde Firma Glück zum Angebotspreis von 209.864,64 € zu vergeben.

    Abstimmung: Bei 34 anwesenden Stadtverordneten 32 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen

    Ich selbst hatte urlaubsbedingt an dieser Sitzung nicht teilgenommen gehabt.

  16. Homberg Fan

    Also ich bin mir sicher, dass die Bewerberin schon ausgeguckt worden ist.
    Schaut mal in nach den Frauen der Pateifreunde oder in die befreundeten Vereinen.
    Eine leichte Andeutung in der Magistratsitzung hat schon oft zu Tätigkeiten der Vereine wie die löwen oder Räder geführt. Viele der Magisträter stehen den Vereinen oder Parteifreunden nahe und man gibt schon mal einen Tipp.

    Ich bin gespannt, wer es wird.

    Belege für die Beziehungen und Indiskretionen gibt es genug.
    Halt Homberg.

  17. Barolle

    Die Beschlussfassung der Stadtverordneten in dieser ( und mit Sicherheit in anderen Sachlagen auch) hängt stark von der Qualität der Informationen ab, die im Vorfeld zur Verfügung standen. dazu dann die entsprechende Zeit etwas zu prüfen und ggf Fragen die man hat, zu klären.
    Die Sitzung des Bauausschusses die der Vorbereitung dieser Entscheidung diente war eine Farce: siehe hier :
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=1015

  18. Dorfpunk

    @ Barolle
    Hat man denn, wenn man einer Empfehlung des Kreises nicht folgt, schon Schwierigkeiten mit dem Gesetz?

    @DMS
    Es gab doch wohl eine Stavo-Sitzung in der alle auch nur denkbaren Varianten (behindertengerecht oder nicht, Holz, Stahl, Aluminium, und sogar eine Untertunnelung) mit den entsprechenden Preisen in epischer Breite vorgestellt wurden. Dass die Fraktion der Gruenen dem Bau dieses Unfugs nicht zugestimmt hat ehrt sie. Die Gruende warum wir uns in diesem Punkt einig sind unterscheiden sich allerdings grundlegend.

  19. Barolle

    Zum Thema AGG :
    Ich finde schon das es ein Zeichen von Schwierigkeiten mit dem Umsetzen / Umgang / der Anwendung eines Gesetzes zeigt, wenn man Behindertenbeauftragte nicht einschaltet, ihre Post nicht beantwortet und sie nur dann wahrnimmt, wenn es Fördergelder gibt.
    Oder man Empfehlungen ignoriert.
    Es gibt da den Bericht der Beauftragten an den Kreistag. Es wäre interessant daraus Informationen zu erhalten.
    Schließlich ist der Bürgermeister von Homberg auch Kreistagsmitglied.

  20. Homberger

    @ Barolle
    Der Homberger Bgm. ist kein Kreistagsmitglied

  21. Barolle

    Sorry
    Da habe ich doch den Namen Wagner nur einem zugetraut.
    Und weil so viel andere Bürgermeister dort anzutreffen sind.

    Um es mit den Worten des Bürgermeisters zu sagen :
    „Wo gearbeitet wird, fallen Späne“.
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=912

  22. DMS

    zu #3:

    Danke, dass Sie noch einmal die beiden Prozesse vor dem Verwaltungsgericht und dem Verwaltungsgerichtshof angesprochen haben. Auf diese Weise kann ich den wiederholten Versuchen zur Legendenbildung entgegentreten und auf die Ausführungen vom Juni 2008 verweisen. Dies könnte vor allem für die Leser interessant sein, die erst später hinzugekommen sind.

    Zusammenfassend noch einmal:
    Es ging um die Ausschussbesetzung: Obwohl FDP und Grüne jeweils mit 3 Sitzen im Parlament vertreten sind, ist die Besetzung der Ausschüsse nicht proportional. Die Grünen sind in keinem Ausschuss vertreten, auch nicht im Magistrat; die FDP sehr wohl in allen Gremien.
    CDU und FDP empfahlen: „Sie können ja dagegen klagen.“
    Diese Empfehlung wurde angenommen.
    In erster Instanz folgte das Gericht der Auffassung der Grünen.

    Die im Parlament bestimmende Mehrheitsfraktion CDU und FDP gab sich damit nicht zufrieden und ging in die nächste Instanz. Diese Kosten sind also ihr zuzurechnen. Wie die andere Auffassung im VGH zustande kam, kann man nachlesen. Der behaupteten Koalitionsvertrag wurde bisher noch nirgends vorgelegt, noch war er in der Presse jemals zur Sprache gekommen. Eben ein raffinierter Trick. Das Gericht hat die Behauptung nicht geprüft.
    Soviel zu der angeblichen Bereitschaft zur „Zusammenarbeit“.

  23. Dorfpunk

    @ Homberger #9
    Wenn das den Tatsachen entspricht, dann ist die Ignoranz und Beratungsresitenz der Verwaltung tatsaechlich unfassbar.

    @DMS
    Schoen, wenn man ein geschlossenes Weltbild besitzt.

    Schade, wenn das dazu fuehrt einige „Details“ zu vergessen.

    Der Spruch „Sie können ja dagegen klagen.” erfolgte doch wohl aufgrund der oeffentlichen Behauptung der Fraktion „Die Gruenen“, dass die Ausschuss- und Magistrtsbesetzung nicht rechtmaessig erfolgt sei.

    Sie unterschlagen mal eben, dass Ihre Fraktion bei der Klage zur Magistratsbesetzung in der ersten Instanz unterlag und ebenfalls in Revision ging. Um es mit Ihren Worten zu sagen: „Diese Kosten sind also ihr zuzurechnen.“

    Bei nuechterner Betrachtung hat Ihre Fraktion die Klage erhoben und ist letztlich vor Gericht komplett unterlegen (und das ganze auf Kosten der Steuerzahler).

    Immerhin unterlassen Sie mittlerweile Ihre fruehere „Gerichtsschelte“ (falsche Rechtsauslegung) und konzentrieren sich wieder auf ihren ueblichen Gegner (der mal wieder „raffiniert getrickst“ hat).

    There is nothing new under the sun, oder anders gesagt: In Homberg bleibt alles wie gehabt.

  24. Te Wake

    Und was sagt uns Post #23: Alles ist korrekt in Homberg.
    „There is nothing new under the sun, oder anders gesagt: In Homberg bleibt alles wie gehabt.“
    Also schließen wir den Blog.

  25. DMS

    zu # 23:

    Gut, wenn Sie meinen hier seien Details vergessen worden. Ich gehe gern noch weiter in die Details. Ich kann Ihnen aber sagen, es wird Ihre Behauptungen nicht stützen.

    In der Rechtsprechung und der juristischen Literatur gibt es zur Frage der Ausschussbesetzung unterschiedliche Auffassungen. Wenn innerhalb der Stadtverordnetenversammlung darüber keine Einigung erzielt werden kann, gibt es den Rechtsweg. Vor Gericht können dann die Streitpunkte geklärt werden. Dies ist keine Klage wie man sie aus dem Zivilrecht kennt.
    Dies gehört zu meinem „geschlossenem Weltbild“.

    Selbst aus dem hessischen Innenministerium liegt mir eine Stellungnahme vor, die die Position bestärkt, auf die sich die Grünen berufen haben. Während die Position hinsichtlich der Ausschussbesetzung durch die Rechtsprechung eindeutig durch das Bundesverwaltungsgericht entschieden ist, gibt es bei der Magistratsbesetzung unterschiedliche Auffassungen.
    Bei der Ausschussbesetzung hat sich das Gericht der geltenden Rechtsauffassung angeschlossen. Lediglich bei der Frage der Magistratsbesetzung war das Gericht anderer Meinung.
    Für die Grünen war damit der wesentliche Punkt geklärt. Die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung, also CDU und FDP waren damit nicht zufrieden und gingen in die zweite Instanz.
    Jetzt gibt es juristische Feinheiten, die man beachten muss. Nur wenn die Gegenpartei, in diesem Fall die Grünen, sich auch der Revision mit eigenen Anträgen anschließen, können sie ihre Thematik einbringen. Es ist rechtlich sinnvoll diesen Weg zu beschreiten, damit man nicht in der ungünstigeren Position ist.
    Festzuhalten bleibt: Die Initiative für die 2. Instanz ging von CDU und FDP aus.

    In der zweiten Instanz wurde zum Thema Ausschussbesetzung von CDU und FDP ein neuer Sachverhalt vorgetragen, nämlich der eines Koalitionsvertrage, der dann zu einem anderen Urteil führte. Das Gericht hat nicht geprüft ob es den behaupteten Koalitionsvertrag überhaupt gibt. CDU und FDP verwiesen hilfsweise auch auf den Presseartikel aus der damaligen Zeit. Nach der Gerichtsverhandlung habe ich im Archiv der HNA diesen Artikel herausgesucht. Von einem Koalitionsvertrag ist dort nicht die Rede.
    Soviel zur der Redlichkeit der Vertreter der „moralisch,geistigen Wende“ von der Helmut Kohl einmal sprach.

  26. Dorfpunk

    Bevor ich mir jetzt hier einen Wolf schreibe eine Verstaendnissfrage:

    „Jetzt gibt es juristische Feinheiten, die man beachten muss. Nur wenn die Gegenpartei, in diesem Fall die Grünen, sich auch der Revision mit eigenen Anträgen anschließen, können sie ihre Thematik einbringen. Es ist rechtlich sinnvoll diesen Weg zu beschreiten, damit man nicht in der ungünstigeren Position ist.“

    Ihre Fraktion musste deshalb zum Urteil „Magistrat“ in Revision gehen?

    P.S.: „Soviel zur der Redlichkeit der Vertreter der “moralisch,geistigen Wende” von der Helmut Kohl einmal sprach.“ ( eigentlich geistig-moralische)

    Statt an „Online-Information – Fragen – Fakten – Folgen – Kommunalpolitik in….“,
    erinnern mich solche Sprueche eher an einen Stammtisch.

    Bei laengerem Nachdenken kann ich fuer eine solche Reaktion sogar Verstaendnis aufbringen, wird Ihrer Person und Ihrem Wirken von anderen Stadtverordneten auch nicht gerade Respekt gezollt. Aber der Umgang der Homberger Hobbypolitiker untereinander ist hier ja schon verschiedentlich thematisiert worden.

    Und weiter geht´s in gewohnten Bahnen.

  27. Mata Hari

    Gibt es einen Stadtverordneten in Homberg oder einen Politiker dem man Respekt, Höflichkeit und Anerkennung zollen kann ?
    Und wenn alle Stadtverordneten was gegen Herrn Schnappauf hätten – bedeutet das, dass diese dann recht haben?

    Dann schon lieber die Position : Viel Feinde – viel Ehr!
    Denn er war nicht allein derjenige, der als „Die Grünen“ vor den Kadi gezogen ist.
    Dazu zählen auch die anderen Stadtverordneten von denen man gar nichts hört.
    Insofern trifft
    „Und weiter geht´s in gewohnten Bahnen.“
    wohl eher für die andere Seite zu:
    Denn bei denen bewegt sich gar nichts. Könnte man genauso gut „würfeln“ was in Homberg so alles geschieht.

    Der Hingucker bietet wenigstens Diskussionsstoff.
    Aber den scheint in Homberg keiner wahrzunehmen, als erstrebenswert anzusehen oder gar als positiv zu betrachten.
    „Perlen vor die Säue“ werfen oder @Avaio hat es genauso treffend mit “ jeder kriegt das was er sich gewählt hat“ umschrieben.
    Und „bald“ ist die Sau tot.

  28. Barolle

    https://www.wittich.de/index.php?id=73&tx_lw_pi2%5Bheftnr%5D=1424&tx_lw_pi2%5Bort%5D=Homberg%2FEfze&tx_lw_pi2%5Buid%5D=150102637152

    „Der Stadtentwicklungsverein Homberg (Efze) e. V. Verein zur Unterstützung der Zielsetzungen der „Sozialen Stadt“ in Verbindung mit der städtischen Jugendarbeit in der Kreisstadt Homberg (Efze), sucht ab 1. Juli 2009 eine
    sozialpädagogische Fachkraft…“
    Hier fehlt der Zusatz “ m / w „

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