HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Doppeltes Spiel der Kommunalaufsicht

Warnschild ElektrizitätZu der Entscheidung der Stadtverordneten am 5. Nov. 2009 über den zukünftigen Konzessionsvertrag wurde die Kommunalaufsicht angerufen. Der Beschluss wurde gefaßt, ohne das der unterschriftsreifen Vertrag und die Auswahlbegründung vorlagen, wie es das EnWG verlangt. Auch der Hinweis auf die Anfechtbarkeit des fehlerhaften Beschlusses führten nicht zur Einsicht. Die CDU/FDP Mehrheit lehte den Antrag auf Vertagung ab und stimmte dem unbekannten Vertrag zu.

Auf das Schreiben vom 9.November an den Landrat gab es keine Antwort. Nach 10 Wochen und einer schriftlichen Erinnerung traf am 26. Januar 2010 ein Schreiben ein. Das Fazit der Aufsichtbehörde: Es gäbe keine Rechtsmängel.

Wie kommt es zu dieser Schlussfolgerung?
"nach den mir zwischenzeitlich vorliegenden Unterlagen stellt sich der Verfahrensgang (…) wie folgt dar" schreibt der Landrat.

Es folgt eine lange Schilderung des Vorgangs, wie es ihm die Stadt dargestellt hat. Und er schlussfolgert: "Der vorstehenden Schilderung ist meines Erachtens eindeutig zu entnehmen, (…)
Ob die "Schilderung" der Wahrheit entspricht, wird nicht geprüft.
Die strittigen Punkte zwischen der Eingabe an die Aufsichtsbehörde und der "Schilderung" der Stadt werden nicht erörtert und näher untersucht.
Die Aufsichtsbehörde nimmt die Darstellung der Stadt für bare Münze und sieht nach ihrem Scheiben "keine Rechtsmängel." Ein Jurastudent wäre mit einer solchen Arbeit durchgefallen.

Obwohl angeblich "keine Rechtsmängel" zu erkennen sind, wird all das von der Stadt nachgeholt, was im abgelehnten Antrag vom 5. Nov. 209 gefordert wurde. Die Kommunalaufsicht übersieht auch, dass sie auf die Eingabe nicht geantwortet hatte.

Was ist da passiert?
Die Geschichte wird rund, wenn man sich den Ablauf so vorstellt:
Nach Eingang des Faxes wird in der Kommunalaufsicht geprüft und festgestellt worden sein, dass die Mängel berechtigt vorgebracht waren. Mit der Stadt wurde Kontakt aufgenommen und ein Weg gefunden, wie die Sache ohne Gesichtsverlust geregelt werden kann. Die Stadt legt den Vertrag und die schriftliche Begündung der Stadtverordnetenversammlung erneut vor und die Kommunalaufsicht schreibt: es gab "keine Rechtsmängel".

   Warum würdigt der Landrat nicht beide Sachdarstellungen und prüft die Fakten?
   Warum schreibt der Landrat nicht klipp und klar, wie die Rechtslage ist?
   Warum beteiligt er sich an der Vertuschung des Fehlers der Stadt?
   Was ist von einer Aufsichtsbehörde zu halten, die gemeinsames Spiel macht?
   Wie vertrauenswürdig ist eine Kommunalaufsicht, die solch doppeltes Spiel gegen über den Bürgern und den Stadtverordneten spielt?

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Doppelter Beschluss zum Konzessionsvertrag: Warum?

Der Landrat antwortet auf eine Eingabe bei der Aufsichtsbehörde es hätte keine Rechtsmängel an dem Beschluss vom November gegeben.

Trotzdem wurde der Vertrag jetzt erneut zur Abstimmung auf die Tagesordnung gestellt. Jetzt waren alle damals gerügten Mängel behoben: der unterschriftsreife Vertrag und die Entscheidungsgründe lagen vor.

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