HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Kahlschlag am Schlossberg

KahlschlagIm Mai wurde am Schloßberg gegenüber der Friedhofskapelle auf einem Waldstück gerodet. Nach dem Hinweis aufgebrachter Bürger ergab die Recherche, was auch in dem HNA-Beitrag von dem Revierförster gesagt wurde, die Bäume waren geschädigt.

Es bleibt das Ärgernis warum der Kahlschlag im Mai, in der Brutzeit der Vögel erfolgt. Die HNA schreibt nicht, dass es ein Forstprivileg gibt, das es erlaubt ganzjährig im Wald Bäume zu fällen. Auch die Landwirtschaft ist privilegiert und darf Wiesen in der Brutzeit der Bodenbrüter mähen.

Für die Bürger ist es unverständlich, dass auf der einen Seite des Weges erlaubt ist was auf der anderen Seite verfolgt werden würde. Etwas mehr Sensibilität wäre angebracht gewesen, die Forstarbeiten hätten vor der Brutzeit stattfinden müssen.

Ein Aspekt übersehen die Grünen: Am 30.01.2014 wurde in der Stadtverordnetenversammlung Mittel für den Holzeinschlag im Vorgriff auf den Haushaltsplan freigegeben, den es zu dieser Zeit noch nicht gab.
Dieser Vorgriff wurde vom Magistrat so begründet:

"Von dem geplanten Holzeinschlag im Stadtwald Homberg (Efze) sollen ca. 1500 fm Laub- und Nadelholz in den Monaten Januar bis März 2014 durch Unternehmer-Einsatz eingeschlagen werden. […]"

"Da der Holzeinschlag nur im Winter durchgeführt werden kann, muss die Auftragsvergabe im Vorgriff auf den zu beschließenden Haushalt 2014 erfolgen."

Die Stadtverordneten sind belogen worden, der Holzeinschlag erfolgte nicht nur von Januar bis März. Bisher ist auch noch nicht befriedigend beantwortet, wohin die Erlöse aus dem Holzverkauf des Vorjahres geflossen sind.

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Magistrat versagt

Über die Hälfte der Homberger haben nicht gewählt. Die geringe Wahlbeteiligung ist ein Zeichen für Verdruss, wie es Dr. Ritz bezeichnete, Verdruss mit dem Politikstil der Homberger Parteistrategen und des Magistrats. Der Magistrat hat seine Hausaufgaben nicht gemacht. In der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) heißt es: "Der Gemeindevorstand hat die Bürger in geeigneter Weise […] zu […]

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